Die Förderungen im Einzelnen:
- Die KfW vergibt Zuschüsse für einzelne Maßnahmen in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten, der Maximalbetrag ist hierbei 5.000 Euro.
- Wird das eigene Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umgebaut, werden 12,5 % der förderfähigen Kosten bis zur Maximalgrenze von 6.250 Euro von der KfW erstattet.
Informationen:
Weiterführende Informationen zu den besagten Fördermöglichkeiten gibt es für alle Modernisierungswilligen und Interessierten auf der Internetseite www.kfw.de/455-b oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 539 9002.
Förderungen bisher:
Die Förderungen für die Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind sehr erfolgreich und werden gern in Anspruch genommen. Schon seit dem Jahr 2009 werden derartige bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
Insgesamt wurden schon knapp 500.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 4,1 Mrd. Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im letzten Jahr waren es 93.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 300 Mio. Euro.
Was oft als bauliche Veränderung vorgenommen wird, ist beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche oder das Entfernen von Türschwellen oder auch der Einbau von Liften. Für solche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, wird ein Teil der Kosten übernommen.