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Forum Geothermie & Wärmepumpen

Thema: Bundeskartellamt - Missbrauchsverfahren gegen Heizstromvers.

idref2001
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ZWS Zukunftsorientierte Wärme Systeme GmbH
Hallo zusammen,
habe heute was Interessantes über WP-Strom gehört und gelesen:

Quelle WDR2:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/574054.phtml...

Gute Nachricht!
Endlich mal eine erfreuliche Nachricht vom Stromanbieter. Statt einer Preiserhöhung gibt's Geld wieder. Zumindest für rund 500.000 Haushalte, die mit Strom heizen, indem sie eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe nutzen. Zu teuer befand das Bundeskartellamt in vielen Fällen den Strom für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen und forderte die Anbieter auf, die Preise zu senken. Mit Erfolg: 13 Unternehmen kommen dem nach und erstatten ihren Kunden zuviel bezahlte Gebühren. Das geschieht automatisch,- entweder durch Gutschriften mit den nächsten Abrechnungen oder durch Verzicht auf geplante Preiserhöhungen. Insgesamt sollen so rund 27 Millionen Euro zurückgezahlt werden.



Daraufhin habe habe ich dann beim Bundeskartellamt gesucht und folgendes gefunden.

Quelle Bundeskartellamt:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2010_09_29.ph...


Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 29.09.2010
Bundeskartellamt – Energiewirtschaft
Missbrauchsverfahren gegen Heizstromversorger erfolgreich abgeschlossen
Heizstromversorger verpflichten sich gegenüber Bundeskartellamt zu marktöffnenden Maßnahmen und Rückerstattungen an die Kunden in Höhe von insgesamt 27,2 Mio. Euro

Bonn, 29.09.2010: Das Bundeskartellamt hat die im Herbst 2009 eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen 17 Heizstromversorger erfolgreich abgeschlossen. Die betroffenen Unternehmen sowie eine Vielzahl von weiteren Heizstromversorgern haben sich der Behörde gegenüber zu umfassenden marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus werden 13 Versorger Rückerstattungen an ihre Heizstromkunden leisten. Ca. 530.000 Kunden können deshalb eine finanzielle Kompensation im Umfang von insgesamt 27,2 Mio. Euro erwarten.

Der Heizstrommarkt umfasst die Stromlieferungen für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. In Deutschland setzten knapp zwei Millionen Haushalte (ca. 4% aller Wohnungen) Strom als Heizmittel ein. Die Anbieter sind in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten praktisch ohne Wettbewerber. Anders als auf dem Markt für „normalen“ Haushaltsstrom gibt es auf dem Heizstrommarkt zahlreiche Marktzutrittsschranken für neue Anbieter und bislang keine Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher.

Im Rahmen der nun abgeschlossenen Verfahren des Bundeskartellamtes haben alle Unternehmen zugesagt, die folgenden marktöffnenden Maßnahmen umzusetzen:
• transparente Veröffentlichung von Heizstromtarifen im Internet;
• Ermittlung temperaturabhängiger Lastprofile durch den Netzbetreiber;
• transparente Veröffentlichung der Lastprofile im Internet durch den Netzbetreiber.
Darüber hinaus haben sich die Unternehmen verpflichtet, für Heizstromlieferungen nur die niedrige Konzessionsabgabe für Sondervertragslieferungen von derzeit 0,11 ct/kWh zu erheben. Je nach Versorgungsgebiet resultiert hieraus eine zusätzliche direkte Entlastung der Heizstromabnehmer.

Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: „Durch diese strukturellen Verbesserungen wird alternativen Anbietern der Eintritt in die Heizstrommärkte deutlich erleichtert. Das Bundeskartellamt erhofft sich hiervon eine Belebung des Wettbewerbs und zukünftig Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher.“

Das Bundeskartellamt hat insgesamt 18 Heizstromversorger und sieben preisgünstige Vergleichsunternehmen hinsichtlich der Erlös- und Kostensituation in den Jahren 2007 bis 2009 untersucht und somit mehr als 70% des an Privatkunden gelieferten Heizstroms erfasst. Das Verfahren gegen die Entega GmbH & Co. KG dauert noch an. Alle übrigen 24 Unternehmen sowie weitere in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes fallende Unternehmen haben sich verpflichtet, marktöffnende strukturelle Maßnahmen umzusetzen.

Die Analyse des Bundeskartellamts hat gezeigt, dass im Bereich der Heizstromversorgung einige Unternehmen vergleichsweise moderate Margen erwirtschaften und dass sich manche Unternehmen – auch nach den Effizienzmaßstäben des Bundeskartellamts – in der Kostenunterdeckung befinden. Die als Ergebnis der Untersuchung vergleichsweise teuren Versorger haben sich zu finanziellen Kompensationen der Kunden verpflichtet. Dies wird entweder durch Gutschriften mit den nächsten Abrechnungen oder durch die Nichtvornahme von kostenseitig gebotenen Preiserhöhungen erfolgen.

Trotz deutlich gestiegener Kosten für die Einspeisung erneuerbarer Energien haben viele Heizstromversorger ihre Preise im Jahr 2010 – auch im Hinblick auf die laufenden Verfahren – bisher nicht erhöht. Diese nicht weitergegebenen Kosten belaufen sich für das Jahr 2010 insgesamt auf bislang mindestens 20 Mio. Euro. Da die EEG-Kosten im kommenden Jahr erneut stark ansteigen werden, ist jedoch voraussichtlich 2011 mit höheren Heizstrompreisen zu rechnen.

Eine tabellarische Übersicht der Unternehmen finden Sie hier.

Einen ausführlichen Marktüberblick und Bericht über die Verfahren finden Sie hier.

Ansprechpartner für Ihre Rückfragen:
Kay Weidner (Pressesprecher)
Tel.: 0228/9499-215
kay.weidner@bundeskartellamt.bund.de
Pressemeldung vom 29.09.2010




Da gibt es sogar eine tabellarische Übersicht der Unternehmen nur werde ich da nicht so richtig schlau draus.
Es scheint ja so als ob in dem WP-Strommarkt endlich in Bewegung kommt.

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Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://www.energie-effizientes-haus.de Antworten mit Zitat

Nur allzu oft werden die Energieversorger mit Samthandschuhen angefasst.
Diesmal hat Kartellamt Konsequenz gezeigt. Das ändert aber nichts daran, dass Nachtspeicherheizungen energetisch gesehen Dinosaurier sind. Echte Energieschleudern.

Ich persönlich mache mir keine Hoffnungen, dass die Energiepreise nach unten korrigiert werden, sondern setze stattdessen auf sparsame Technik und schone auf diese Weise meinen Geldbeutel und die Umwelt.

Gruß

Thomas Heufers

_________________
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05231-569596 + 0177-1648721
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http://ecotec-energiespartechnik.de/...
http://energiesparprojekte.info/...

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GMil
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Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben:
Nur allzu oft werden die Energieversorger mit Samthandschuhen angefasst.
Diesmal hat Kartellamt Konsequenz gezeigt. Das ändert aber nichts daran, dass Nachtspeicherheizungen energetisch gesehen Dinosaurier sind. Echte Energieschleudern.

Ich persönlich mache mir keine Hoffnungen, dass die Energiepreise nach unten korrigiert werden, sondern setze stattdessen auf sparsame Technik und schone auf diese Weise meinen Geldbeutel und die Umwelt.

Gruß

Thomas Heufers


Da kann ich nur zustimmen. Zusätzlich wurden heute über die Tages-Nachrichten aber auch diejenigen aus ihren Träumen gerissen, die glaubten, eine nachträgliche Altbaudämmung z.B. bei Mietshäusern könnte den Mietern erkennbare Ersparnisse bringen. So wurde im Mehrfamilienhaus die Dämmung einer einzigen Wohnung anteilig mit 20.000 € angesetzt. 11 % dieser Kosten darf der Vermieter per Gesetz auf die Miete aufschlagen; das sind monatlich ca. 183 €. Es wird wohl niemand glauben, daß der Mieter diesen horrenden Mehrbetrag durch Kosteneinsparung bei den Heizkosten wieder hereinholen kann.

Im EFH ist das Mißverhältnis naturgemäß noch viel krasser, weil da die gesamte Dämmung nur für eine einzige Wohnung erfolgt.

Wer also seinen Altbau nicht vermieten will, ist -von den Kosten her betrachtet- bestens beraten, wenn er derzeit die Finger von der Dämmung läßt.

_________________
Gruß

Gerhard

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Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://www.energie-effizientes-haus.de Antworten mit Zitat

Das ist immer vom Einzelfall abhängig.
- Die Gebäudestruktur ist einem Fall überhaupt nicht geeignet Dämmmaßnahmen durchzuführen und im anderen Fall sind die Voraussetzungen ideal.
- Die Energieersparnis führt im einem Fall mittelfristig zur Amortisation der Dämmmaßnahmen und im anderen Fall können nach heutigem Energiepreisindex auch 20 Jahre und mehr zur Deckung der Sanierungskosten vergehen.
Es geht aber kein Weg daran vorbei, dass man den Verbrauch absenken muss. Es nützt nichts, wenn man es wie die drei Affen macht und Augen, Ohren und Mund verschließt und denkt, dass wird schon alles so weiter gehen wie bisher.

Übrigens, man muss immer zwei Dinge sehen. Eine energetische Sanierung dient dem Schutz der Bausubstanz (Taupunktverhalten der Konstruktion), spart Energie ein und führt zu einem wesentlich verbesserten Wohnkomfort.

Gruß

Thomas Heufers

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GMil
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Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben:
Das ist immer vom Einzelfall abhängig.
- Die Gebäudestruktur ist einem Fall überhaupt nicht geeignet Dämmmaßnahmen durchzuführen und im anderen Fall sind die Voraussetzungen ideal.
- Die Energieersparnis führt im einem Fall mittelfristig zur Amortisation der Dämmmaßnahmen und im anderen Fall können nach heutigem Energiepreisindex auch 20 Jahre und mehr zur Deckung der Sanierungskosten vergehen.
Es geht aber kein Weg daran vorbei, dass man den Verbrauch absenken muss. ..........

Gruß

Thomas Heufers


Hihi, daß Dir als Dämmstoff-Mann (bist Du doch, oder?) mein Beitrag nicht gefiel, überrascht mich nicht sonderlich.

Aber die Regierung stellt die Ergreifung von Dämm-Maßnahmen den Hausbesitzern grundsätzlich frei. Insofern geht derzeit tatsächlich ein Weg dran vorbei, den Verbrauch zu senken; koste es, was es wolle!

Wenn alle diejenigen, die ihre Dämmkosten auf die Mieter abwälzen können, die Dämmstoffindustrie reich genug gemacht haben werden, könnte immerhin eine Preissenkung der Dämmkosten wegen der Massenproduktion dafür sorgen, daß eine nachträgliche Dämmung in realistische Amortisationsregionen rückt. Sollte ich das noch erleben, stünde einer umfassenden Dämmung nix mehr im Wege......

_________________
Gruß

Gerhard

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idref2001
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Hallo zusammen,
heute habe ich Post von der RWE zu dem Tema bekommen.

RWE Brief:



DIE GUTE NACHRICHT FÜR SIE:
EINMALIGE GUTSCHRIFT FÜR IHRE WÄRMESTROM-LIEFERUNG.
Sehr geehrter Herr .....,
wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass Sie von uns im kommenden Jahr eine einmalige Gutschrift in Höhe von 80 Euro erhalten werden.
Warum erhalten Sie die Gutschrift?
Das Bundeskartellamt hat bundesweit die Heizstrom-Preise für die Jahre 2007 bis 2009 untersucht. Um ein ggf. langjähriges Verfahren zu vermeiden, haben wir uns mit dem Bundeskartellamt auf die pragmatische Vorgehensweise verständigt, Ihnen diese einmalige Gutschrift schon im nächsten Jahr zukommen zu lassen.
Wie funktioniert es?
Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden. Ihre Gutschrift wird bis spätestens Ende 2011 erfolgen und im Regelfall automatisch und praktischerweise mit Ihrer Jahresstromrechnung verrechnet. Selbstverständlich erhalten Sie den Betrag auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich
den Liefervertrag (z.B. wegen Umzug) beendet haben, d.h. nicht mehr Wärmestromkunde von RWE Vertrieb
uns sind. Aktiengesellschaft
Kundenservice
m m
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der kostenlosen Service-Rufnummer gerne zur Verfügung.


--------------------------------------------------------------

Ich freue mich ja über den unerwarteten Geldsegen.
Heist das den jetzt auch das der Tarif billiger wird.
Weil ich habe nämlich vor kurzem bei der RWE folgenden Vertrag abgeschlossen:
RWE Strom Wärmepumpe 36max

---------------------------------------------------------------
Quelle RWE Homepage:
Festpreis* bis zu 36 Monate konservieren. Genießen Sie Preissicherheit* - bis 30.06.2013

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Besonderer Vorteil: Wir geben Ihnen bis zu 3 Jahre Planungssicherheit - Sie können den Vertrag schon zum 30.06.2012 kündigen
Günstiger als unser vergleichbares Standardangebot für Wärmepumpenstrom
Innovative Wärmepumpentechnik spart bares Geld und schont die Umwelt
Preise:
Preise
(Stand 01.09.2010)
Nettopreis*

Endpreis inkl. 19% USt. gem. UStG
(kaufmännisch gerundet)
Verbrauchspreis je Kilowattstunde 12,87 Cent 15,32 Cent
Grundpreis pro Jahr und Zähler 66,00 Euro 78,54 Euro
*Ausgenommen sind Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer und eventuelle neue Steuern sowie durch Änderungen der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage

Im Strompreis sind u.a. enthalten 2,05 Cent/ kWh Stromsteuer (Regelsatz) gem. §3 Stromsteuergesetz und 2,047 Cent/kWh EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2010 gem. Veröffentlichung auf www.eeg-kwk.net.... Der voraussichtliche Anteil des nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vergüteten Stroms am gesamtdeutschen Strommix beträgt entsprechend der vom BdEW mitgeteilten Prognose 17% im Jahr 2010.

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Habe ich mir jetzt selbst ausgetrickst, weil ich eigentlich davon ausgegangen bin das der Preis wie jedes Jahr steigt?

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oakgast
*****
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Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
Kommentar von "Klaus Stelter" erstellt am 12.11.2010,20:07
Thema: Sonstiges(Sonstiger Kommentar/ Tipp)

Hallo, auch wir haben uns über eine Gutschrift des Stromanbieters in Höhe von 80 € gefreut.

Nun folgt die ernüchterung.
Heute haben wir ein Schreiben von RWE erhalten.

Wortlaut: Sehr geehrter Herr,
erst kürzlich haben Sie Post von uns erhalten. Wir haben Ihnen eine einmalige Gutschrift angekündigt. Durch einen technischen Fehler wurde leider der falsche Betrag in dem Schreiben genannt.

Konkret sind es 39 Euro, die Sie von uns erhalten. Wir bedauern diesen Fehler sehr und entschuldigen uns dafür.

HALLO! Verechnet? Kann mir einer erklären wie da plötzlich weniger als 50% gutgeschrieben werden? Auf welcher Grundlage wurde gerechnet?
Kann ich als Verbraucher das überprüfen?

Mail an Klaus Stelter


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