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Forum Bauen: Energiesparendes Bauen

Thema: Energieausweis + Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG

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empots

Erfahrung:
Anmeldedatum: 09.02.2011,
Beiträge: 1
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Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen in richtigen Forum bin.

Für unseren Neubau, haben wir jetzt vorab den Energieausweis erhalten.

Es geht mir um den erforderlichen Anteil der erneuerbaren Energien beim Neubau.

Auf dem Energieausweis ist folgendes aufgeführt:

Endenergiebedarf dieses Gebäudes: 55,5 kWh/(m² a)
Primärenergiebedarf dieses Gebäudes ("Gesamtenergieeffizienz"): 65,1 kWh/(m² a)

Anforderungen gemäß EnEV 2)
Primärenergiebedarf
Ist-Wert 65,1 kWh/(m² a) Anforderungswert 76,8 kWh/(m² a)
Energetische Qualität der Gebäudehülle H'T
Ist-Wert 0,28 W/(m² K) Anforderungswert 0,40 W/(m² K)

Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren
Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10
Verfahren nach DIN V 18599
Vereinfachungen nach § 9 Abs. 2 EnEV

Und jetzt kommt der Punkt mit dem großen "?":
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG
Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind
eingehalten. (mit einem Kreuz versehen)

Heißt das jetzt, dass eine Gas-Brennwerttherme allein reicht, weil verhältnismäßig gut gedämmt wurde, so dass ich keine Solar-Kollektoren zur Heizungsunterstützung oder sonstige erneuerbare Energien benötige?

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