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Berechnung verlängerte Anfangsvergütung EEG 2012 Windkraft

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Beitragvon aas430 » 21.10.2011 13:57 Uhr

Hallo,

ich möchte gern die verlängerte Anfangsvergütung aussrechnen. Dazu gibt es im EEG 2012 einen Satz aus dem sich eine Formel ergeben kann, wenn man den Satz richtig interpretiert.

Angenommen der Rerferenzertrag sei 39.000.000 kWh (in 5 Jahren) und der reale Ertrag von einem Jahr sind 7.500.000 kWh. Zudem kommt die Annahme das jedes Jahr genau 7.500.000 kWh produziert werden.

Kann mir jemand § 29 Windenergie Abs. 2 erklären?
Dort heißt es:
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrags unterschreitet.

Ich dachte mir das nun wie folgt:
Vergütungsverlängerung in Monaten = 2*(1,5*(39.000.000/5)-7.500.000)/(0,0075*(39.000.000/5)) = 153,59 Monate

Ist das so richtig?
Kann mir sonst jemand die Formel richtig hinschreiben?

Grüße
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Beitragvon heizexperte24 » 31.10.2011 09:13 Uhr

Leider kenne ich mich auch nicht hier aus, aber die Frage interessiert mich. Ich hatte testweise mal ein kleines 3 KW Windrad in Betrieb und wollte das eventuell einspeisen lassen. Weil 3KW kann man nicht mehr in Batterien packen, das wäre zu teuer in der Anschaffung.

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Beitragvon oakgast » 19.11.2011 15:12 Uhr

Kommentar von "Simon " erstellt am 19.11.2011,14:29
Thema: Sonstiges(Sonstiger Kommentar/ Tipp)

Hallo Zusammen,

also das stimmt so leider nicht.

Die Regelung bedeutet, dass für jede Unterschreitung (0,75%) des Referenzertrages (150%) sich die Frist um zwei Monate verlängert. Also zu deinem Beispiel. Die Anlage produziert 7500000 kWh pro jahr also 37,5 MWh in den 5 Jahren. Die 37,5 MWh sind 1,5 MWh geringer als der 150%tige Referenzertrag. Das ist dann ein Anteil von 96% und damit eine Unterschreitung von 54%, diese 54% teilt man nun durch 0,75% und erhält 72 Monate. Dieses mal zwei und wir erhalten eine Verlängerung von 144 Monaten.

Meine Formel lautet:

((150% des Referenzertrages – 100% tatsächlicher Ertrag) / (0,75% des Referenzertrages)) x 2 Monate

Hoffe das war verständlich!

Gruß Simon
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Beitragvon oakgast » 18.02.2013 15:22 Uhr

Kommentar von "Uwe Putzar" erstellt am 17.02.2013,18:05
Thema: Sonstiges(Sonstiger Kommentar/ Tipp)

Also, die Berechnung ist korrekt, aber die angegebene Formel ziemlich missverständlich, da nicht Einheiten verträglich. Sie muss deshalb lauten:

Verlängerung in Monaten = ((150% - tatsächl. Ertrag in % vom Referenzertrag)/ 0,75%) x 2 Monate
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