Hallo,
ich möchte gern die verlängerte Anfangsvergütung aussrechnen. Dazu gibt es im EEG 2012 einen Satz aus dem sich eine Formel ergeben kann, wenn man den Satz richtig interpretiert.
Angenommen der Rerferenzertrag sei 39.000.000 kWh (in 5 Jahren) und der reale Ertrag von einem Jahr sind 7.500.000 kWh. Zudem kommt die Annahme das jedes Jahr genau 7.500.000 kWh produziert werden.
Kann mir jemand § 29 Windenergie Abs. 2 erklären?
Dort heißt es:
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrags unterschreitet.
Ich dachte mir das nun wie folgt:
Vergütungsverlängerung in Monaten = 2*(1,5*(39.000.000/5)-7.500.000)/(0,0075*(39.000.000/5)) = 153,59 Monate
Ist das so richtig?
Kann mir sonst jemand die Formel richtig hinschreiben?
Grüße