Für die Baugenehmigung muß beim Antrag auch ein entsprechendes Schallgutachten erstellt werden in dem Eurer haus als Emmissionspunkt ei ngetragen wurde und sehr genau die Schallbelastung auf das Gebäude bestimmt wurde. Die zulässige Schallbelastung ergibt sich aus der Bauordnung Deiner Gemeinde. 45db(A) sind für den Aussenbreich durchaus "normal". Die Windanlage muß (!) diesen Grenzwert einhalten und ggfl. im Schallleistungsreduziertem Betrieb gefahren werden.
Erkundige Dich bei Deinem Bauamt nach den echten Grenzwerten für Dein Haus und lass Dir das Bauvorhaben offenlegen (berechtigtes Interesse).
Du wirst die Anlage in jedem Fall hören können und genau das ist das Problem. Das Hirn ist einfach sehr gut und filtert die entsprechenden Geräusche raus und insbesondere dann wenn sie regelmässig sind und sie tendenziell nerven könnten. Die Geräusche werden dann (im Kopf) immer lauter und nerven dann richtig obwohl physikalisch die Grenzwerte unverändert blieben.
Das Beste ist: den Sachverhalt prüfen und ggfl. ganz locker an die Sache rangehen und sich nicht verrückt machen lassen.
Schon mal daran gedacht Dich einfach an einer Anlage finanziell zu beteiligen? Wenn man weiß das der Wind nicht nur Geräusche, sondern auch viel umweltfreundlichen Strom liefert und dazu auch noch ein paar Euros in die Kasse spült schläft es sich gleich viel gelassener und ruhiger
Gruß Uwe