Die qualifizierte Haushaltssperre ist bereits ab dem 12.Juli 2010 aufgehoben.
Es gelten die aktuellen Richtlinien vom 9. Juli 2010.
Zitat:
Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme sind auch dann förderfähig, wenn sie in Neubauten errichtet werden.
3.1 Über das BAFA sind förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von
d) effizienten Wärmepumpen
Die pauschale Aussage:
Wärmepumpen in neu errichteten Gebäuden sind nicht förderfähig.
Ist derzeit nicht konform zur Richtlinie.
Bedingt sogar, das derzeit der Ausschluss der KfW nicht greift.
Was durchaus interessant sein kann, wenn die BAFA konform mit der Richtlinie geht.