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Wir stehen kurz davor, unser Hausbauprojekt zu beginnen, sind aber auf ein technisches Problem gelaufen:
Wir können extrem günstigst eine Geothermiewärmepumpe schiessen, welche die geothermisch gewonnene Heizwärme über die KWL abgibt (spart uns das Geld für Heizkörper/Heizung gleich welcher Art) Diese WP ist eigentlich für Passivhäuser gedacht, reicht aber von ihrer Leistung her (4 KW) auch für ein NEH.
Nun hat dieses System konstruktionsbedingt keine ERR. Man sagte mir aber, um KFW-Mittel zu kriegen (oder um den gesetzlichen Stand zu erfüllen??), bräcute ich diese. Bei einem Passivhaus hingegen nicht, wofür diese WP ja gedacht ist.
Wenn ich also für teuer Geld Dämmung nachrüste, bis ich Passivhausstandard erreicht habe, brauche ich keine ERR? Und wenn ich es nicht tue, muss ich mir eine Heizung mit ERR suchen?
Gibt es Ausnahmeregelungen o.ä? Ich steige durch den Verordnungsdschungel leider nicht durch.
Ich würde gerne diese Heizung nehmen, ohne ERR und KFW-Mittel bekommen. Geht das?
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| FaitAccompli hat Folgendes geschrieben: | | Diese WP ist eigentlich für Passivhäuser gedacht, reicht aber von ihrer Leistung her (4 KW) auch für ein NEH. |
Wird sie mit 99% nicht tun. Bei 4kW müsste dein Haus schon sehr klein sein damit es bei höheren Minusgraden warm wird/bleibt. Es gibt genügend Beispiele von zu kleinen WP's die von Bauträgern angepriesen und dann eingebaut wurden und dann zu sehr hohen Heizkosten führen da sehr oft mit dem Heizstab nachgeheizt werden muss.
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| bernhard geyer hat Folgendes geschrieben: | | FaitAccompli hat Folgendes geschrieben: | | Diese WP ist eigentlich für Passivhäuser gedacht, reicht aber von ihrer Leistung her (4 KW) auch für ein NEH. |
Wird sie mit 99% nicht tun. Bei 4kW müsste dein Haus schon sehr klein sein damit es bei höheren Minusgraden warm wird/bleibt. Es gibt genügend Beispiele von zu kleinen WP's die von Bauträgern angepriesen und dann eingebaut wurden und dann zu sehr hohen Heizkosten führen da sehr oft mit dem Heizstab nachgeheizt werden muss. | Ohne die zusätzliche Passivhausdämmung haben wir eine reine Heizlast (also ohne WW) von 8kW pro Quadratmeter pro Jahr. Und 135m² Wohnfläche. Das sollte eigentlich schon passen.
Das führt aber an meiner Frage vorbei. Wissen Sie, ob ich eine ERR nun zwingend brauche oder kann ich auch drumherum kommen?
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Nach der Heizungsanlagenverordnung ist eine Einzelraumregelung für wassergeführte Heizungen vorgeschrieben. Passivhäuser werden in vielen Fällen praxistauglich mit einer reinen Luftheizung ohne Einzelraumregelung (ERR) betrieben, dies widerspricht nicht der Heizungsanlagenverordnung. Für eine reine Luftheizung müssen die Voraussetzung optimal sein, ein Heizlast von unter 10 Watt pro Quadratmeter (W pro m²) muss gewährleistet sein.
@ FaitAccompli - Welche Heizlast in Watt pro m² hat das Gebäude?
Wer einen KfW-Kredit mit besseren Konditionen für sein Passivhaus haben will, wird mit einer Luft-/Luft-Wärmepumpe nicht sehr weit kommen. Da der Primärenergiefaktor bei einer LLWP eher ungünstig ist, hier wird ineffektiv mit Direktstrom über Heizregistern an den Zuluftventilen bei extem niedrigen Außentemperaturen Raumluft zugeheizt. Die Kriterien für das Effizienzhaus 40 erreicht man nur mit einem gutem Primärenergiefaktor, beispielsweise mit Vermeidung von Direktstromheizung oder durch den Einsatz regenerativer, CO2-armer Energien (Solar, Pellet etc,).
Gruß
Thomas Heufers
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05231-569596 + 0177-1648721
http://ecotec-energiesparhaus.de/...
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Zuletzt bearbeitet von Thomas Heufers am 30.06.2010 07:52, insgesamt einmal bearbeitet
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| Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben: | Nach der Heizungsanlagenverordnung ist eine Einzelraumregelung für wassergeführte Heizungen vorgeschrieben. Passivhäuser werden in vielen Fällen praxistauglich mit einer reinen Luftheizung ohne Einzelraumregelung (EER) betrieben, dies widerspricht nicht der Heizungsanlagenverordnung. Für eine reine Luftheizung müssen die Voraussetzung optimal sein, ein Heizlast von unter 10 Watt pro Quadratmeter (W pro m²) muss gewährleistet sein.
@ FaitAccompli - Welche Heizlast in Watt pro m² hat das Gebäude? |
Wie ich bereits schrieb: 8 kWh/m² pro Jahr ist für diese WP laut Energiepass berechnet worden.
Wir werden 135m² Wohnfläche haben.
| Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben: | | Wer einen KfW-Kredit mit besseren Konditionen für sein Passivhaus haben will, wird mit einer Luft-/Luft-Wärmepumpe nicht sehr weit kommen. Da der Primärenergiefaktor bei einer LLWP eher ungünstig ist, hier wird ineffektiv mit Direktstrom über Heizregistern an den Zuluftventilen bei extem niedrigen Außentemperaturen Raumluft zugeheizt. Die Kriterien für das Effizienzhaus 40 erreicht man nur mit einem gutem Primärenergiefaktor, beispielsweise mit Vermeidung von Direktstromheizung oder durch den Einsatz regenerativer, CO2-armer Energien (Solar, Pellet etc,). | Die WP ist KEINE Luft/Luft-Wärmepume. Und sie heizt NICHT mit Direktstrom.
Wie ich schrieb: Geothermische Wärmepumpe, die aber nicht über FBH oder Wandheizung heizt, sondern über die Lüftungsanlage. Ich gebe zu, dass ist keine gewöhnliche Konfiguration.
Was ich an der Aussage meines Heizungsingeneurs befremdlich finde ist, dass ich mit einer Passivhausdämmung keine ERR bräuchte, ohne hingegen schon. Ich kann verstehen, dass das Vorhandensein einer ERR an der Art des Heizsystems hängt. Aber an der Dämmung???
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| FaitAccompli hat Folgendes geschrieben: | | Wie ich bereits schrieb: 8 kWh/m² pro Jahr ist für diese WP laut Energiepass berechnet worden. | Kannst Du bitte mal die U-Werte Deiner Außenbauteile (Dach, Wand, Fenster, Bodenplatte bzw. Keller) mitteilen. Du bezeichnest Dein Haus als Niedrigenergiehaus. Das ist ein dehnbarer Begriff. Hat das Haus eine Klassifizierung gemäß KfW (Effizienzhaus 40, 55, 70, 85)?
| FaitAccompli hat Folgendes geschrieben: | | Die WP ist KEINE Luft/Luft-Wärmepume. Und sie heizt NICHT mit Direktstrom. | Sorry, das hatte ich übersehen. Wenn dem so ist, dann sollte auch eine gute Klassifizierung nach KfW-Kriterien möglich sein.
Um das nochmal zu sagen, wenn KEIN wassergeführtes Heizungssystem vorhanden ist, brauchst man keine Einzelraumregelung. Es gibt in dem Fall auch keine Stellantriebe, Verteiler, Umwälzungen, die über ERR angesteuert werden müssen.
Es stellt sich dann aber die Frage, wie man dann in den einzelnen Räumen individuelle Raumtemperaturen ansteuert. Das würde ohne Heizregister im Zuluftventil nicht funktionieren, da alle Räume gleich vorgewärmte Luft bekommen. Im Schlafzimmer sind andere Raumtemperaturen als im Wohnzimmer. Wenn alle Räume die gleiche Raumtemperatur haben ist das ein wesentlicher Komfortverlust.
Kannst Du uns bitte den Hersteller und das Produkt Deiner Wärmetechnik nennen?
Gruß
Thomas Heufers
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Also, die U-Werte sind: Wand: 0,13 Fenster 0,8 Bodenplatte 0,2(?) Dach 0,16 ohne Keller.
Aus dem Energiepass: Heizwärmebedarf: 7,7 kWh, für WW-Bedarf wurden die obligatorischen 12,5 kWh/m²*a genommen. Endernergiebedarf ist damit 20kWh, Primärenergiebedarf: 51kWh.
Mit einer zusätzlichen "Passivhausdämmung" könnte ich den Endenergiebedarf wohl so auf die 15kWh drücken. Das kostet allerdings und rechnet sich nicht wirklich (Amortisationszeit geschätzt > 40 Jahre). Meine Frau und ich sind am überlegen, ob wir das trotzdem machen; das ganze wäre aber ohne PHPP-Zertifizierung, da in unserem Bundesland das nichts wert ist (gibt 0 Cent mehr, kostet aber).
Das Haus ist projektiert nach KfW E70, einfach aus Bequemlichkeit, eine bessere Einstufung verschafft uns keine besseren Zinsen. Es schafft aber E55.
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Nach den Angaben, die Du gemacht hast, würde ich von einer reinen Luftheizung die Finger lassen. Das wird nicht funktionieren.
Hersteller, die eine Luftheizung ohne wassergeführtes Heizungssystem in Effizienzhäusern (KfW 40, 55 & 70) als Alternative anbieten, tun dies i.d.R. um zu geringen Investitionskosten eine Heizungsanlage zu installieren und ein frohlockendes Angebot zu unterbreiten.
Nenn doch mal bitte den Produktnamen der unkonventionellen Luftheizung mit der geothermischen Energiegewinnung!
Gruß
Thomas Heufers
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| Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben: | | Nach den Angaben, die Du gemacht hast, würde ich von einer reinen Luftheizung die Finger lassen. Das wird nicht funktionieren. | Warum nicht?
Wegend des fehlenden Passivhaustandards bei der Dämmung? Wie gesagt, wir sind gerade am schauen, ob wir sie noch dazunehmen...
| Zitat: | | Nenn doch mal bitte den Produktnamen der Luftheizung mit mit der geothermischen Energiegewinnung! |
Langer Sinn, kurze Rede: Ich glaube nicht, dass ich das darf. Noch nicht.
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Ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 gemacht worden?
Um den Passivhausstandard gemäß PHPP zu untermauern, sollte eine PHPP-Berechnung gemacht werden. Erst danach kann man eine Aussage über die Passivhaustauglichkeit treffen. Ein detaillierte PHPP-Berechnung würde auch Aufschluss über den realistischen Wärmebedarf bringen.
Du darfst den Produktnamen oder Hersteller nicht nennen! Willst Du als Testant für den Hersteller fungieren? Ich glaube, es ist für den Bauherrn beruhigender, wenn er sich für ein Konzept entscheidet, welches seine Praxistauglichkeit bereits bewiesen hat.
Gruß
Thomas Heufers
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| Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben: |
Um den Passivhausstandard gemäß PHPP zu untermauern, sollte eine PHPP-Berechnung gemacht werden. Erst danach kann man eine Aussage über die Passivhaustauglichkeit treffen. Ein detaillierte PHPP-Berechnung würde auch Aufschluss über den realistischen Wärmebedarf bringen. | Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei. Ich möchte nichts "gemäß PHPP" untermauern. Ich habe nie behauptet, dass ich mit einer zusätzlichen Dämmung ein Passivhaus gemäß PHPP hätte.
| Zitat: | Du darfst den Produktnamen oder Hersteller nicht nennen! Willst Du als Testant für den Hersteller fungieren? Ich glaube, es ist für den Bauherrn beruhigender, wenn er sich für ein Konzept entscheidet, welches seine Praxistauglichkeit bereits bewiesen hat.
| Nein, nicht als Testant. Als fertig präsentierbarer Referenzkunde zur Markteinführung. Die Pumpe ist fertig entwickelt. Es ist ein namhafter europäischer Hersteller. Und der Preis wäre geradezu bestechend.
Aber Sie haben mir noch nicht gesagt, warum das nicht funktionieren soll.
Und bei der eigentlichen Frage, ob ich eine ERR bräuchte, bin ich jetzt nur so viel weiter, dass ich vermute, dass ich keine bräuchte.
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@ FaitAccompli - J'ai déjà compris! Auch ohne das Du ein Passivhaus bauen willst, ist es grundsätzlich sehr aufschlussreich, wenn man eine Berechnung mit dem PHPP-Projektierungswerkzeug durchführt. Unter folgendem Link kann man die Excel-Datei für die Passivhaus Vorprojektierung (PHVP 2002) herunterladen.
http://www.passiv.de/04_pub/Literatur/PHVP2002/PHVP02.ZIP...
Dies ist eine stark vereinfachte Version des Passivhaus Projektierungs Pakets. Man kann die Projektdaten in der Tabelle einpflegen und entsprechend auswerten. Im weiteren Schritten kann man die Gebäudeparameter und die Haustechnik nach Möglichkeit anpassen und die PHPP-Erreichbarkeit des Objekts überprüfen.
Halt uns bitte auf dem Laufenden über den praxisnahen Einsatz Deiner Wärmetechnik.
Gruß
Thomas Heufers
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Hallo,
lang ist es her, aber dennoch habe ich Sie nicht vergessen und wollte Sie auf dem Laufenden halten:
Es stellte sich heraus, dass ich nur auf eine Einzelraumregelung verzichten kann/darf, wenn es sich bei der Heizung um eine - sagen wir mal - "Notheizung" handelt, wie sie in PHPP-zertifizierten Passivhäusern zu finden sind. Wichtig ist dabei die Zertifizierung, ein Dämmwert ähnlich dem eines Passivhauses reicht da nicht aus.
Da wir aus Kostengründen nie zertifizieren wollten und zusätzlich unser Heizungsbauer plötzlich etwas eigen wurde, was diese Heizung angeht, haben wir dann Abstand von diesem System genommen.
Wir haben auch auf die zusätzliche Dämmung alá Passivhaus verzichtet, rechnerisch hätten wir das nie reingeheizt. Jetzt wird eine konventionelle Luftwasser-Wärmepumpe (NIBE Split) zum Einsatz kommen.
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Nachtrag:
Dafür haben wir uns zusätzlich eine 50m² große PV-Anlage mit aufs Dach setzen lassen, da wir ein schönes unverschattetes Süd-Dach mit 30° Neigung haben.
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