In der Regel hat der Hausbesitzer in einem Mietshaus nur den Stromvertrag für den Allgemeinstrom.
Für eine Solaranlage gibt es einen Einspeisezähler, der auf den Eigentümer der Solaranlage läuft.
Die Mieter haben Ihre eigenen Zähler - eigenen Vertrag mit dem EVU.
Ausserdem darf man - nach meinem Kenntnisstand - auch nicht als Energielieferant ( nbei den Mietern ) auftreten.
Meine erste Antwort bezog sich auf die techische Fragestellung:
Wo legt man den Summenpunkt hin ?
- vor den Zähler = Solarstrom wird zuerst selbst verbraucht - und nur der überflüssige Strom wird an das Netz abgegeben.
Legt man den Summenpunkt nach den Zähler - wird der Solarstrom komplett an das EVU verkauft.
Anfang der 90er gab es für Solarstrom vom EVU nur 6 Pf pro Kwh - da war es sinnvoll den Strom möglichst komplett selbst zu verbrauchen. Bei den heutigen Einspeisevergütungen ist es wirtschaftlicher, den Strom komplett zu verkaufen.
D.h. das ist alles nur eine Sache der Verdrahtung- und die kann man, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, auch ganz leicht wieder ändern - hierzu braucht es nur einen Elektriker mit Konzession des örtlichen EVU.
mfG
Werner
1,78 KW Photovoltaik seit 1991
8m² thermische Solaranlage seit 1994