Hallo 123orange,
tut mir leid das du an so einen Nuller geraten bist.
Laut Schweizer Formel wäre bei dir eine ca. 11,6kW also 12kW,fällig gewesen.
Dies gilt aber nur bei einer Außentemperatur von +7°C und einer Vorlauftemperatur von 35°C.
Bei -5°C oder wie es jetzt -15°C teilweise hat kannst du die IVT komplett vergessen.Da geht nur noch der Heizstab rein.
Die Wärmepumpe hätte man auf jeden Fall um ein bis zwei Nummern größer wählen müssen damit die Abtauzeiten sich mehr nach hinten verlagern.
Ist schon klar,wenn man ne Heizung will,wer denkt denn da schon an einen Kälteanlagenbauer?
Dem Heizi würde ich an deiner Stelle mal ordentlich den Allerwertesten aufreißen und ihm seine IVT um den Hals wickeln.
Mit ner guten PowerInverter von Mitsubishi wärst wohl günstiger und besser dran gewesen.
Ach ja,eine Heizlastberechnung nach HEA ist Mumpitz,entweder nach EN 12831 oder gar nicht.
Diese hättest aber auch du hier in Auftrag geben können:
www.waermebedarfservice.de...
Es gibt am Markt leider viele Scharlatane, die nur das schnelle Geld machen wollen, ich bin hereingefallen!!!!
Ja ne is klar,war es nicht so das du vielleicht den billigtsen genommen hat?
Davon gibt es nämlich auch ganz schön viele Kunden da draußen denen es scheißegal ist ob man eine gut funktionierenden Anlage oder eine billige Anlage bekommt.
Die meisten entscheiden sich jedoch für das letztere.
Ich kann nur jedem raten sich den ungefähren Verbrauch der WP vom Installateur garantieren zu lassen, spätestens dann werden die meisten "umfallen", und besteht auf eine Heizlastberechnung.
Nun ja dann wird wohl kein Auftrag mehr zu Stande kommen.
eine Heizlastberechnung im Altbau?Das soll mir mal einer vormachen,okay,wäre vielleicht nicht das Problem,aber den Kunden soll mir mal einer zeigen der das bezahlt.
Kenne ich die Zusammensetzung der Außenwände?
Weiß ich den U-Wert von den Fenstern?
Wieviel Grad haben die Dachschrägen?
Welche Isolierung befindet sich darunter?
wie oft lüftet der Kunde?
Ist ständig mit offenen Fenstern zu rechnen?
In einem anderem Thread hatte ich das schon mal so oder ähnlich geschrieben:
Welche Parameter werden denn der Einstellung zu Grunde gelegt ?
Was passiert wenn der Nutzer eine andere Raumtemperatur wünscht als bei der Berechnung angenommen wurde ?
Was passiert wenn der Nutzer die Heizkurve verstellt ?
Passt dann noch der hydraulische Abgleich ?
Fragen über Fragen und ob der ganzen Hysterie keine Antworten.....
Da wird nach rechtssicheren Ausschreibungstexten für Laien geeiert, in Foren rumgejammert und was weiss ich noch nicht alles veranstaltet......die VOB mit kräftigem Halbwissen rumzitiert und und und ....blos wirklich verstanden hats keiner.
Nach VOB obliegt dem BAUHERREN die Planungshoheit.
Was ER plant, ausschreibt, einfordert und schlussendlich bezahlt macht die Musik.
Wenn er nicht planen kann, dann muss er sich einen entsprechenen Fachmann *kaufen*....ob der nun Architekt, Tragwerksplaner, Haustechnikplaner oder planender Handwerker heisst ist völlig egal....
nur wenn er NIX von alledem tut, dann läufts eben so ab :
Plant er nix, kriegt er nix.
Stellt er keine Anforderungen , kriegt er nix.
Bezahlt er nix, kriegt er wieder nix....
Wer ist nun also tatsächlich Schuld ??
Für den Handwerker ist der *ABGLEICH-Heizlastberechnung* nichts anderes als Einstellen von Armaturen auf einen DURCH DIE PLANUNG VORGEGEBENEN WERT - und hat sich.
Soll der Handwerker *PLANEN* so ists nach VOB keine kostenlose Leistung sondern eine Leistung die zu vergüten ist.
Wird eine Bude von einem GÜ; Hausbauspezialisten oder sontigem Gelichter gekauft so stehts in den Vertragsunterlagen auf was man Anspruch hat ... eine Heizung die warm macht....das wars dann schon.
Es kann noch 1000 Mal drüber rumgejammert werden was man alles gerne *HÄTTE* und und und und .....nur das BEAUFTRAGEN sollte man einfach nicht vergessen....dann klappts (vielleicht) auch mit der Berechnung.
Das ändert sich natürlich nichts an der Tatsache das der Kollege ein Vollpfosten ist.
Ich will damit nur deutlich machen das da immer zwei zugehören,und die Handwerkerseite hören wir hier leider nicht.