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Forum Haustechnik: SHK

Thema: Kein warmes Wasser: Wie lange?

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MK70

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ANZEIGEWärme fürs Leben
60% Heizkosten sparen:
JUNKERS Wärmepumpen


Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
Hallo,

folgendes angenommen:
-> Auftraggeber möchte eine neue Heizung
-> Angebote werden reingeholt
-> Ein Auftragnehmer wird ausgewählt und erhält den Auftrag
-> Beginn der Arbeiten: Warmes Wasser wird abgestellt, die alte Heizung demontiert
-> 11 Tage gibt es im HOCHSOMMER kein warmes Wasser (Fehlplanung?)
-> Nach 7 Wochen ist die Heizung immer noch nicht fertig
-> Auftraggeber setzt eine 14-tägige Frist und legt eine Mängelliste mit ca. 30 Punkten dazu, mit dem Hinweis, diese während der Frist auch abzuarbeiten
-> Auftragnehmer verlangt über den §648a eine Sicherheitsleistung von der Restsumme + 10%
-> Sicherheit wird beim Amtsgericht hinterlegt
-> Dem Auftragnehmer wird mit Eingang der "Sicherheitsurkunde" eine weitere Frist von 14 Tagen eingeräumt

Wenn die Mängel beseitigt werden, muss die komplette Heizungsanlage wieder belüftet werden und es gibt kein warmes Wasser mehr.

Wie lange darf ein Handwerker dem Auftraggeber das warme Wasser verweigern? (vorallem jetzt in der kühleren Jahreszeit)


Andere Betriebe versuchen nach max. 2 Tagen wieder warmes Wasser zu ermöglichen. Sollte das Anlagenbedingt nicht gehen, wird eine provisorische Lösung vorab installiert.

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Oswald

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hallo....

Ja das sind so die Momente, wo man sich den wilden Westen und ein Schusswaffenrecht herwünschen würde Laughing

Also ich verstehe schon die Planung von 11 Tagen bei diesen Angaben nicht.
Also der Heizi hätte bei mehr als 2 Tagen eigentlich schon mal mit einer Übergangslösung daher kommen sollen finde ich.
Also das wäre zumindest ein Service.

Also für mich alleine wären 11 Tage im Hochsommer nicht das Ding, aber mit kleinem Kind ist das ehrlich gesagt unmöglich!

Nach 2 Wochen wäre ich schon mal gereizt gewesen.
Nach 6 Wochen wär der Heizi im hohen Bogen aus dem Haus geflogen und hätte keinen Cent mehr gesehen.


Was ich nicht verstehe:
Zitat:
Wenn die Mängel beseitigt werden, muss die komplette Heizungsanlage wieder belüftet werden und es gibt kein warmes Wasser mehr.

Was issn das?

Verweigern?
Was geht denn DA ab?
In meinem Haus verweigert mir höchstens noch der Hund seinen Knochen aber nicht mein Auftragnehmer nach etlichen Wochen mein Warmwasser!
Auf was für Faxen lasst Ihr Euch da bitte ein!?!?!?

Also sind die Angaben des Sachverhalts wirklich SO wie beschrieben!? Wink
Wenn ja, dann habe ich wohl meine Reaktion tendenziell geschildert und ich bin mir sicher, dass es auch entsprechende Rechtsmittel geben müsste.

Vielleicht ist der Sachverhalt aber auch ein völlig anderer und hier wird nur einseitig die Lage verdreht!? Wink

Grüsschen
Oswald

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Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
Ohne Konservierungsstoffe (lt. Gesetz). Ohne Farbstoffe. Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe.

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MK70

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Oswald hat Folgendes geschrieben:
Ja das sind so die Momente, wo man sich den wilden Westen und ein Schusswaffenrecht herwünschen würde Laughing

Ja, das ist nicht ganz abwegig...

Zitat:
Also ich verstehe schon die Planung von 11 Tagen bei diesen Angaben nicht. Also der Heizi hätte bei mehr als 2 Tagen eigentlich schon mal mit einer Übergangslösung daher kommen sollen finde ich. Also das wäre zumindest ein Service.

Ich glaube, dass er sich im Vorfeld zu leider gar nichts irgendwas gedacht hat. Weder zur Dauer noch zum Aufbau selbst.

Zitat:
Also für mich alleine wären 11 Tage im Hochsommer nicht das Ding, aber mit kleinem Kind ist das ehrlich gesagt unmöglich!

Ja, wir waren dann auch irgendwann schon unruhiger und ich hab auch während des telefonierens kein Blatt mehr vor den Mund genommen, obwohl die dabei saßen. Aber das scheint die nicht gestört zu haben. Es ging weiter nix voran...

Zitat:
Nach 2 Wochen wäre ich schon mal gereizt gewesen.
Nach 6 Wochen wär der Heizi im hohen Bogen aus dem Haus geflogen und hätte keinen Cent mehr gesehen.

Wir waren auch gereizt, da dabei unser Erholungsurlaub drauf gegangen ist. Erst hieß es eine Woche, dann plötzlich, dass man eine Anlage dieser Größe (Pelletofen 15KW, 1000L Pufferspeicher, 6x 2,51qm Solarplatten auf dem Dach) nicht binnen weniger Tage aufbauen könne. Wir denken mittlerweile, dass eine solche Anlage im Vorfeld noch gar nicht aufgebaut wurde. Eine Liste mit etlichen Mängeln belegt das...

Zitat:
Was ich nicht verstehe:
Zitat:
Wenn die Mängel beseitigt werden, muss die komplette Heizungsanlage wieder belüftet werden und es gibt kein warmes Wasser mehr.

Was issn das?

Die Verlegung der Rohre ist nicht so erfolgt, dass man diese noch nach ENEV dämmen kann. Darüber ist eigentlich erst das ans Laufen gekommen, was vorher nicht vorhersehbar war.

Zitat:
Verweigern?

Wir müssen diese 14-Tages-Frist ein zweites Mal einhalten und der wird das auskosten, 14 Tage kein warmes Wasser zur Verfügung zu stellen...

Zitat:
Was geht denn DA ab?

Frag mich nicht...

Zitat:
In meinem Haus verweigert mir höchstens noch der Hund seinen Knochen aber nicht mein Auftragnehmer nach etlichen Wochen mein Warmwasser! Auf was für Faxen lasst Ihr Euch da bitte ein!?!?!?

Um rauszufinden, ob es dazu rechtliche Vorgaben gibt, habe ich hier diesen Text eingestellt. Von alleine wird er das nicht machen.

Zitat:
Also sind die Angaben des Sachverhalts wirklich SO wie beschrieben!? Wink

Ja, und eigentlich hab ich mich noch nicht richtig ausgetobt. Die ganze Wahrheit halte ich noch zurück...

Zitat:
Wenn ja, dann habe ich wohl meine Reaktion tendenziell geschildert und ich bin mir sicher, dass es auch entsprechende Rechtsmittel geben müsste.

Das hoffe ich für uns...

Zitat:
Vielleicht ist der Sachverhalt aber auch ein völlig anderer und hier wird nur einseitig die Lage verdreht!? Wink

Ich lade Zweifler gern mal auf nen Kaffee ein, damit man sich von dieser "Katastrophe" persönlich überzeugen kann... Wink

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machtnix

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In diesem Fall würde ich mir von der Handwerkskammer eine Liste mit Sachverständigen geben lassen und dann mal jemand zum Gespräch einladen.

Solchen Handwerkern gehört das Handwerk gelegt.Diese Typen muß man aus dem Verkehr ziehen.
Bei mir sind die Anlagen nach spätestestens vier Tagen wieder gelaufen,aber komplett mit Heizung und Warmwasser.

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MK70

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Die Handwerkskammer habe ich bereits informiert. Aber mehr als den Hinweis auf rechtliche Mittel, haben die einem auch nicht gegeben. Von daher sind die auch keine Hilfe.

Tja, wer es kann... ;o)
Wir haben vermutlich wen anderen erwischt... ;o((

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machtnix

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Was für ein Vertrag wurde vereinbart?VOB oder BGB?
Hat man dir die VOB ausgehändigt?

Natürlich kannst du auch du von deinem Installateur eine Bürgschaft einfordern.
Auch sollte geklärt werden ob §648a nach Auftragsvergabe bzw. noch nach "Fertigstellung" überhaupt greifen kann.
Normalerweise wird dies vorher vereinbart.

Schau mal hier:
http://www.vhv.de/web/Gewerbe/Buergschaftsservice/index.jsp...
Verlange auch du einen Bürgschaftsnachweis von dieser dubiosen Firma.

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Thomas Heufers

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Der Ratgeber der VZ Hessen bietet zu diesem Thema Informationen.
http://www.ratgebershop-vzhessen.de/media/Leseprobe_Gut_beraten-Handwe...

Gruß

Thomas Heufers

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Bauausführung | Projektierung | Energieberatung
05231-569596 + 0177-1648721
http://ecotec-energiesparhaus.de/...
http://ecotec-energiespartechnik.de/...
http://energiesparprojekte.info/...

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MK70

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machtnix hat Folgendes geschrieben:
Was für ein Vertrag wurde vereinbart?VOB oder BGB? Hat man dir die VOB ausgehändigt?

Von VOB steht da nichts drin. Aber in der Auftragsbestätigung steht eh kaum was drin. Ein paar Posten, darunter das ein Teil des Geldes bei Lieferung der Großteile gezahlt werden muss und das war es.

Zitat:
Natürlich kannst du auch du von deinem Installateur eine Bürgschaft einfordern.

Ähm, inwiefern darf ich das verstehen?

Zitat:
Auch sollte geklärt werden ob §648a nach Auftragsvergabe bzw. noch nach "Fertigstellung" überhaupt greifen kann.
Normalerweise wird dies vorher vereinbart.

Der § darf wohl selbst nach Rechnungsstellung angewandt werden, wenn es z.B. zur Klage des Auftragsgebers kommt, weil er die Rechnung so nicht zahlen möchte. Das sowas vorab vereinbart werden muss, steht nirgends in diesem Gesetz drin.

Zitat:
Schau mal hier:
http://www.vhv.de/web/Gewerbe/Buergschaftsservice/index.jsp...
Verlange auch du einen Bürgschaftsnachweis von dieser dubiosen Firma.

Inwiefern würde das was bringen? Ich hab ja erstmal die Bauteile hier stehen, die ja den Gegenwert für die bereits gezahlte Summe ausgleichen... ?! Question

@T. Heufers:
Habs mir mal gespeichert und werde gleich mal schmökern... Cool
Gibt es sowas auch für NRW? Nicht das sich die Landesgesetze da unterscheiden...

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Thomas Heufers

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@ MK70 - Die Broschüre bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.

Es ist sehr, sehr ärgerlich, wenn Vertragspartner Ihre rechtlichen Pflichten vernachlässigen. Deshalb kann man nur immer empfehlen, sich vorher Referenzen zeigen zu lassen und sich mit Kunden ungestört über die ausgeführten Arbeit auszutauschen.

Was Dir jetzt womöglich bevorsteht, ist Vermögensbildung in Anwaltshand.

Gruß

Thomas Heufers

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machtnix

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Da die Anlage ja anscheinend erhebliche Mängel aufweist,würde ich mal sagen das hier ein Sicherheitseinbehalt fällig wird.

Die Firma anschreiben und mit Fristsetzung und Behebung der Mängel androhen.
Sonst kommt andere Firma auf seine Kosten.

Wenn das nicht funktioniert,Anwalt einschalten.

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Oswald

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Kennt Ihr das auch?

Du kommst auf einen Hof und da steht ein Hund. Er kläfft und kläfft und kläfft und sonst passiert da nix, weil er nämlich an einer Kette hängt und nicht mehr machen kann.

In solchen Momenten zeige ich mich auch immer sichtlich beeindruckt.

Wenn der Hund nämlich ernsthaft was machen könnte und wollte würde er nicht lange rumkläffen sonder mich entweder stellen, vertreiben oder beissen.

Das machen Wachhunde im Allgemeinen so.
Garagenkläffer beeindrucken nur kleine Kinder und jemanden völlig unerfahrenen.

Da sich hier im Thread ausser viel Geschreibe seit Wochen auch nichts tut sehe ich meine MEtapher zunehmend bestätigt!

Grüsschen
Oswald

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GMil

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Nun, ich wüßte nicht, wie man z.B. mit einer Schußwaffe eine vermurkste Pelletheizung geradebiegen könnte (die damit erzeugbare "Leiche im Keller" würde es wohl auch nicht richten Wink ). Im genannten Fall hilft wohl wirklich nur der (Fach-) Anwalt, noch lange vor einem evtl. Sachverständigen.

Da ich keiner bin, enthalte ich mich der Spekulation, welche konkreten Maßnahmen hier getroffen werden können. Ein nur bellender Kettenhund wäre ich jedenfalls nicht.......

_________________
Gruß

Gerhard

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MK70

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Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben:
@ MK70 - Die Broschüre bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.

Ok, dann ist die auch für uns brauchbar Cool

Zitat:
Es ist sehr, sehr ärgerlich, wenn Vertragspartner Ihre rechtlichen Pflichten vernachlässigen. Deshalb kann man nur immer empfehlen, sich vorher Referenzen zeigen zu lassen und sich mit Kunden ungestört über die ausgeführten Arbeit auszutauschen.

Tja, hätte ich gewußt, dass die vorab gehörten Geschichten eher Märchen sind, hätte ich sicher nicht die Firma beauftragt. Aber man vertraut gewissen Leuten ja, die man schon seit Jahren kennt... Confused

Zitat:
Was Dir jetzt womöglich bevorsteht, ist Vermögensbildung in Anwaltshand.

Das hat bereits begonnen. Seit dem Schreiben seines Anwalts zum §648a habe auch ich mir Rechtsbeistand geholt. Dieser hat dem Handwerker nochmals 14 Tage eingeräumt, nur kommt der jetzt nicht in die Puschen, um hier endlich mal nen Termin zu machen. Aber ich warte nicht ewig...

machtnix hat Folgendes geschrieben:
Da die Anlage ja anscheinend erhebliche Mängel aufweist,würde ich mal sagen das hier ein Sicherheitseinbehalt fällig wird.

Wie würde der aussehen?

Zitat:
Die Firma anschreiben und mit Fristsetzung und Behebung der Mängel androhen.

Das habe ich am 25.8. gemacht, eine Woche später kam der Brief seines Anwalts, am 10.9. wäre die Frist abgelaufen. An dem Tag habe ich das Geld, wie oben im ersten Beitrag geschrieben, beim Amtsgericht hinterlegt. Seitdem warte ich auf einen Anruf, zwecks Terminvereinbarung.

Zitat:
Sonst kommt andere Firma auf seine Kosten.

Würde ich liebend gern machen, nur muss ich wohl die zweite 14-tägige Frist abwarten...

Zitat:
Wenn das nicht funktioniert, Anwalt einschalten.

Über den Schritt sind wir ja hinaus...

Oswald hat Folgendes geschrieben:

Da sich hier im Thread ausser viel Geschreibe seit Wochen auch nichts tut sehe ich meine MEtapher zunehmend bestätigt!

Dieses Thema ist gerade mal 6 Tage alt... Cool
Ich wollte in diesem Thema auch nur erfahren, ob es da rechtliche Vorschriften gibt, wie lange max. warmes abgestellt sein darf... Razz

@GMill:
Geschehen... Cool

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Oswald

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hallo

Bist Du nicht der gleiche, der auch schon lange mit den nicht isolierten Heizleitungen rumkämpft?
Und den Heizungsmängeln generell?
Ist das jetzt nur die Spitze des Eisberges oder kommt da noch mehr?



Also wenn ich mich da vertan habe dann entschuldige ich mich prompt!


Grüsse
Oswald

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Zuletzt bearbeitet von Oswald am 21.09.2009 08:56, insgesamt einmal bearbeitet

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MK70

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ANZEIGEWärme fürs Leben
Günstig Heizen mit Erdwärme

Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
Ja, der bin ich... Confused
Ich wünschte, es wäre nicht so. Hätte lieber von Anfang an eine funktionstüchtige Heizung erhalten, die nach, wie vorab versprochen, 7 Tagen fertig gewesen wäre. Der ganze Palaver macht einem die Pelletsheizung bald madig und ich wünschte, ich hätte mir nur ne Brennwerttherme einbauen lassen. Dann wäre das Thema binnen 2 Tagen gegessen gewesen... *grummel*

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