|
Hallo,
weitere Frage:
Mit welcher Stärke Dämmung müssen Heizungsrohre isoliert werden?
Ich habe hauptsächlich 22er und 28er Leitungen im Heizungskeller liegen. Für die Zirkoleitung ist es ca. eine 15er.
Und wer ist für die Dämmung zuständig, wenn der Auftrag, eine Heizung mit allem drum und dran zu bauen, vergeben wird? Der Auftraggeber selber?
Nach oben
|
|
|
|
Steht in der EnEV 2009.
Wenn nichts vereinbart wurde der Auftraggeber.
Nach oben
|
|
|
Das bedeutet, dass ein Heizungsbauer dafür nicht zuständig ist?
Aber gut, was, wenn es nicht möglich ist, die Rohre vernünftig zu isolieren, da diese teils nur mit wenigen mm Abstand voneinander, bzw. von der Wand installiert wurden? Was macht man dann? Neu legen lassen?
Nach oben
|
|
|
|
Steht alles in der EnEV 2009 und in deinem Vertrag mit dem Heizi.
Nach oben
|
|
|
|
Im Angebot steht nichts von der Isolierung drin. Das Material an sich wurde Pauschal mit einem Betrag angegeben ("Anschlußmaterial für Heizung- und Warmwasser komplett"). Wir haben auch nicht spez. über die Wärmedämmung gesprochen, da ich als Laie voraussetze, dass ein Heizungsbauer auch die Isolierung aufbringt. Das wurde mir auch von allen anderen Heizungsbaufirmen, mit denen ich gesprochen habe, bestätigt. Da wird nicht speziell noch ein Isoliermensch bestellt.
In der EnEV steht aber nicht drinne, was passieren muss, wenn ich die erforderliche Stärke der Dämmung nicht auftragen kann, wenn die Rohre so nah aneinander oder der Wand verlegt sind. Mein gesunder Menschenverstand sagt jetzt, da muss nachgebessert werden, aber was letztendlich wirklich gemacht werden muss, welche Handhabe ich da habe, steht nirgends...
Nach oben
|
|
|
|
|
|
Die Heizung wurde bereits aufgestellt und alle Rohre verlegt.
Nach Füllen der Anlage sagte der Heizungsbauer, dass er die Isolierung nicht macht, das könnte ich selbst. Ich solle in den Baumarkt fahren und dort das Material holen, wäre billiger...
Nur, kann ich so halt, wie die Leitungen verlegt sind, gar keine Isolierung auftragen. Kein Platz...
Nach oben
|
|
|
|
|
|
| parcus hat Folgendes geschrieben: | | Wenn es nicht Bestandteil der Leistung ist, dann kann er das natürlich bringen. |
Im Angebot stand es nicht extra drinne. Es wurde auch vorab keine Absprache dazu getroffen. Ich kenn das aber nur so, daher bin ich davon ausgegangen, dass der Heizungsmonteur das auch macht, da ich bei vorherigen Reparaturen durch eine andere Firma die Erfahrungen gemacht habe und auch mein Nachbar es so handhabt. Und jeder, mit dem ich inzwischen gesprochen habe, sagt mir genau das...
| Zitat: | | Nur darf er dir nicht die Möglichkeit dazu nehmen, also die Rohre so verlegen, dass du nicht mehr dämmen kannst. |
Und das ist im Moment das Problem...
| Zitat: | | Es sei denn es hat es dir zwischenzeitlich angetragen und bist dem nicht nachgekommen. |
Ähm... Verstehe ich jetzt nicht ganz...
| Zitat: | | Nur was für ein Heizi ist das, der noch nicht einmal die Rohre dämmt. Du bist hier in einem Energie Forum ??? |
Ich vermute ein schwarzes Schaf in diesem Gewerbe...
Man muss sich die neuverlegten Rohre, Kabelkanäle und auch die Abgasleitung mal anschauen. Die, die bisher da waren, Laien und Fachmenschen, haben die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen...
Nach oben
|
|
|
|
|
|
|
Wie heißt es so schön,jeder bekommt den Fachmann den er verdient.
Wahrscheinlich hast wohl wieder den billigsten genommen.
Nach oben
|
|
|
|
Im Fall von besonders gravierenden Mängeln würde ich folgendes machen:
Die Zahlung einbehalten, Beweisfotos machen, ein Protokoll mit Fotos und umfangreicher Zusammenfassung erstellen und dies von mehreren Zeugen (keine Familienmitglieder) schriftlich bestätigen lassen. Den Vorgang kann man dem Fachhandwerker vorlegen und fragen, ob er zur Nachbesserung bereit wäre.
Wenn der Betrieb Innungsbetrieb ist, kann man den Sachverhalt auch dem zuständigen Innungsmeister der Handwerksammer vorstellen und ihn fragen, ob der Innungsmeister die Sache vor Ort in Augenschein nehmen kann.
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bieten die Innungen eine kostenlose Rechtsberatung zur Vermeidung von Eskalationen für Handwerkskunden an. Die Juristen nehmen dann Kontakt mit dem Innnungs-Fachhandwerker auf und versuchen eine Lösung herbeizuführen.
Ich würde immer folgenden Wortlaut unter jeden Auftrag setzen: Die Zahlung erfolgt nach einwandfreier Abnahme.
Gruß
Thomas Heufers
_________________ KfW Effizienzhaus | Passiv- & Plusenergiehaus
Bauausführung | Projektierung | Energieberatung
05231-569596 + 0177-1648721
http://ecotec-energiesparhaus.de/...
http://ecotec-energiespartechnik.de/...
http://energiesparprojekte.info/...
Nach oben
|
|
|
hehe
| machtnix hat Folgendes geschrieben: | Wie heißt es so schön,jeder bekommt den Fachmann den er verdient.
Wahrscheinlich hast wohl wieder den billigsten genommen. |
Ich vermute er wird nicht den preisgünstigesten genommen haben aber mit Sicherheit einen der ihn dann nicht auch noch ständig anpöbelt.
Grüsschen
Oswald
_________________ Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
Ohne Konservierungsstoffe (lt. Gesetz). Ohne Farbstoffe. Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe.
Nach oben
|
|
|
ANTWORT 1:
| parcus hat Folgendes geschrieben: | | Kannst du nicht einem "Bausachverständigen" hinzuziehen, der quasi für dich begutachtet und dem Heizi mal auf die Füsse tritt. |
Ich habe heute Morgen zumindest schon mal mit einem SV gesprochen und mir ein paar Infos geholt, was jetzt zu tun ist. Alles weitere wird sich wohl nach dem nächsten Gespräch ergeben...
| Zitat: | Hast du denn schon bezahlt ?
Das ist natürlich immer das Beste Druckmittel. |
50%, bei Lieferung der Teile wie Heizung, Puffer und Solarkollektoren. Der Rest soll bei Fertigstellung bezahlt werden. Aber dazu muss es ja erst einmal kommen...
| machtnix hat Folgendes geschrieben: | | Wie heißt es so schön,jeder bekommt den Fachmann den er verdient. Wahrscheinlich hast wohl wieder den billigsten genommen. |
Falsch: Ich hab den genommen, dessen Sohn ein sehr guter Freund von mir ist. Ich kannste den Inhaber aber vorher nicht und hab während der Bauphase ein paar Kamellen zu hören bekommen, die das ganze hier nur noch bestätigen...
Nach oben
|
|
|
| Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben: | Im Fall von besonders gravierenden Mängeln würde ich folgendes machen:
Die Zahlung einbehalten, Beweisfotos machen, ein Protokoll mit Fotos und umfangreicher Zusammenfassung erstellen und dies von mehreren Zeugen (keine Familienmitglieder) schriftlich bestätigen lassen. Den Vorgang kann man dem Fachhandwerker vorlegen und fragen, ob er zur Nachbesserung bereit wäre. |
Fotos habe ich während des Aufbaus auch schon zugenüge gemacht. Mich wundert es, dass das bei der Arbeitsweise nicht untersagt wurde...
| Zitat: | Wenn der Betrieb Innungsbetrieb ist, kann man den Sachverhalt auch dem zuständigen Innungsmeister der Handwerksammer vorstellen und ihn fragen, ob der Innungsmeister die Sache vor Ort in Augenschein nehmen kann.
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bieten die Innungen eine kostenlose Rechtsberatung zur Vermeidung von Eskalationen für Handwerkskunden an. Die Juristen nehmen dann Kontakt mit dem Innnungs-Fachhandwerker auf und versuchen eine Lösung herbeizuführen. |
Ist er nicht, habe ich heute auch schon nachgeforscht. Ist ausschließlich bei der Handwerksrolle registriert und Innung wie auch Handwerksrolle sagen, man sollte den Rechtsweg begehen. Sie selbst würden da nicht helfen können...
| Zitat: | | Ich würde immer folgenden Wortlaut unter jeden Auftrag setzen: Die Zahlung erfolgt nach einwandfreier Abnahme. |
Einen solchen Auftrag habe ich bis heute nicht bekommen, wo ich sowas noch unterschreiben und drunter setzen hätte können. Wir haben ein Angebot und in der ersten Bestätigung zum Zahlungseingang (die 50%) steht drin, "wie vereinbart in Angebot Nr.5 vom xx.xx.xxxx".
Nach oben
|
|