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Geschlossen: Einspeisevergütung???? Ich verstehs nich.

Windenergie, Planung, Windparks,...
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Beitragvon hinkel11 » 24.07.2009 16:28 Uhr

Hallo,

ich bin derzeit am Verfassen meiner Diplomarbeit in der es u.a. auch um die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen geht.
Nun bin ich dabei auf das Wort "Einspeisevergütung" gestoßen, welches mich zunehmend verwirrt.
Ich versteh nicht wer an wen die Einspeisevergütung bezahlen muss.
Ich dachte eigentlich dass die Anlagenhersteller wie Vestas oder Enercon diese Vergütung von den großen Anlagenbetreibern wie E.ON oder Vattenfall erhalten würden.

Nur steht auf einigen Webseiten, E.ON erhält die Einspeisevergütung und auch anderen steht wiederum, dass E.ON die Einspeisevergütung bezahlen muss .... ?????? Was ist nun richtig?

Laut Definition muss ja der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom bezahlen. Aber da ja das deutsche Stromnetz unter den "4 Großen" (Vattenfall, RWE, EnBW, E.ON) aufgeteilt ist, sind diese Unternehmen ja gleichzeitig Stromerzeuger und Netzbetreiber.

Bitte klärt mich auf. Danke.

Zuletzt geändert von hinkel11 am 25.07.2009 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon parcus » 24.07.2009 21:13 Uhr

Wesentlich ist das Verhältnis von Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Was sich aber auch nicht ausschließt.

Kannst du im EEG ersehen:
http://www.energieeffizient-sanieren.or ... topic=77.0

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Beitragvon Thomas Heufers » 25.07.2009 12:18 Uhr

Bitte schlag zum Thema "Einspeisevergütung" unter folgenden Links nach.
http://de.wikipedia.org/wiki/Photovolta ... .C3.BCtung
http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbar ... aikanlagen

Man kann kurz gefasst sagen: Derjenige der Strom ins Netz einspeist, hat einen Vergütungsanspruch nach EEG. Die Vergütung an den Einspeiser wird vom Netzbetreiber, in dessen Netz eingespeist wird, an den Einspeiser gezahlt.

Gruß

Thomas Heufers

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Beitragvon parcus » 25.07.2009 12:43 Uhr

So wie ich das sehe, ist der Knackpunkt wie im EP angesprochen, wer denn der Netzbetreiber bzw. Anlagenbetreiber ist ?

Dieses kann aber auch der Übertragungsnetzbetreiber wie auch der Verteilnetzbetreiber sein. Zumindest sehe ich nichts was dagegen spricht.

Folglich kann die Vergütung, auch zu einer Forderung werden.

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Beitragvon Pluto » 25.08.2009 17:46 Uhr

Eine praktische Frage:
Wie sieht denn so eine Einspeisevergütung auf dem Papier aus? Bekommt man als PV Anlagenbetreiber oder Bürger-Windparkbeteiligter monatlich vom EVU ein Schreiben mit: " ihre Anlage hat x kWh produziert, daraus ergibt sich eine Vergütung von x €?". Bekommt man dann das Geld aufs Konto oder wird das mit den anderen Stromkosten verrechnet? Muss ich vorher beim EVU ein Standortgutachten einreichen?

Bin leider (noch) kein Erneuerbare Energien Betreiber...
Gruß Pluto
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Beitragvon parcus » 26.08.2009 09:45 Uhr

Der Zähler ist bei dir, die Einspeisung musst du mit der EVU absprechen, rufe doch dort an und lasse dich beraten.
I.d.R. wird dann der gelieferte Strom mit dem verbrauchten Strom verrechnet. D.h. zu zahlst über das Jahr entsprechend weniger.

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