anzeige

News, Fachberichte, Pressemeldungen Termine, Veranstaltungen Marktplatz: Jobs, Immobilien, Firmen, Anzeigenmarkt, Produkte Serviceleistungen: Webmaster, Angebotsservice, Newsletter Energie, Bau & Haustechnik Community ENERLIX Gewerbekunden Marktplatz B2B
Übersicht & Forum  |   Forumsuche  |   Blogs  |   Fotos  |   Videos  |   Experten  |   Verbrauchs-Datenbank









Sie sind hier: Start > Community & Forum > Diskussionen: zurück


Forum Contracting & Recht & Gesetz

Thema: Contracting-Nehmer als Nichteigentümer

|

Dojomaster

Erfahrung:
Anmeldedatum: 06.07.2009,
Beiträge: 1
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich eines Contractings. Fall ist dieser, dass der Contractor mit dem Contracting-Nehmer einen Vertrag schließen möchte, der Contracting-Nehmer, jeoch lediglich Mieter des betroffenen Gebäudes ist.

Frage ist nun, ob der Vermieter dann benachrichtigt werden muss, wenn man als Mieter solch einen Vertrag mit dem Contractor schließen möchte.

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Nach oben
Oswald

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 16.12.2008,
Beiträge: 495
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
Also....


Als Mieter "erwirbt" man kein uneingeschränktes Nutzungsrecht für eine Sache. Es existiert lediglich ein Nutzungsrecht im Sinne des Wohnrechts.
In den meisten Mietverträgen findet man eine Klausel des Verbotes der Untermiete ohne Rücksprache mit dem Vermieter.

Eine gewerbliche "Weiternutzung" ist in der Regel auch nicht möglich.
In manchen Wohngegegenden ist eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum sogar untersagt.

Ohne die Zustimmung des Vermieters dürften keine weitergehenden Verträge mit Dritten in Zusammenhang des Mietverhältnisses zulässig sein, wenn nichts Gegenteiliges im Mietvertrg steht.

Grüsse
Oswald

_________________
Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
Ohne Konservierungsstoffe (lt. Gesetz). Ohne Farbstoffe. Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe.

Nach oben

Neues Thema eröffnen Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. Antwort für Gäste, ohne Registrierung

Antwort für Gäste (ohne Registrierung)
Bitte schreiben Sie bei einer NEUEN Frage immer einen neuen Beitrag. Lediglich wenn Ihr Beitrag eine Antwort auf obigen Beitrag ist, antworten Sie als Gast ohne vorherige Registrierung direkt in diesem Formular.
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

 
Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Contracting/ Rechtliche Grundlagen in... Yonas Contracting & Recht & Gesetz 0 16.01.2012 16:55 Letzten Beitrag anzeigen