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Zet
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Guten Tag zusammen,
der etwas komische Betreff ist durchaus ernst gemeint, bezieht sich allerdings auf die Förderfähigkeit bzw. Förderhöhe.
Ich beabsichtige eine Pelletheizung von ETA zu installieren. Wärmeleistung 35 KW. Da ich aber über ein gebrauchtes noch voll funktionsfähiges Austragungssystem das ursprünglich für Hackschnitzel verwendet wurde verfüge und die bauligen Gegebenheiten es zulassen, würde ich die Austragung gerne mittels Schneckenrad vornehmen. Der ETA Pelletkessel sieht aber nur eine pneumatische Austragung vor. Ansonsten wäre der ETA Hackgutkessel zu verwenden, der bis auf das Austragungssystem bzw. die andere automatische Zuführung mit dem Pelletkessel identisch ist.
Die Befüllung meines Bunkers kann nur über einblasen erfolgen, so dass ich letztlich auch nur Pellets verwenden kann.
Für mich stellt sich jetzt die Frage ob die geplante Heizung damit fördertechnisch eine Hackgutanlage oder eine Pelletanlage ist? Richtet sich da nach der Liste der zugelassen Heizanlagen, nach der Herstellererklärung oder nach der Erklärung des Fachbetriebes?
Gruß
Christian
der etwas komische Betreff ist durchaus ernst gemeint, bezieht sich allerdings auf die Förderfähigkeit bzw. Förderhöhe.
Ich beabsichtige eine Pelletheizung von ETA zu installieren. Wärmeleistung 35 KW. Da ich aber über ein gebrauchtes noch voll funktionsfähiges Austragungssystem das ursprünglich für Hackschnitzel verwendet wurde verfüge und die bauligen Gegebenheiten es zulassen, würde ich die Austragung gerne mittels Schneckenrad vornehmen. Der ETA Pelletkessel sieht aber nur eine pneumatische Austragung vor. Ansonsten wäre der ETA Hackgutkessel zu verwenden, der bis auf das Austragungssystem bzw. die andere automatische Zuführung mit dem Pelletkessel identisch ist.
Die Befüllung meines Bunkers kann nur über einblasen erfolgen, so dass ich letztlich auch nur Pellets verwenden kann.
Für mich stellt sich jetzt die Frage ob die geplante Heizung damit fördertechnisch eine Hackgutanlage oder eine Pelletanlage ist? Richtet sich da nach der Liste der zugelassen Heizanlagen, nach der Herstellererklärung oder nach der Erklärung des Fachbetriebes?
Gruß
Christian


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