Hallo Gemeinde,
ich möchte mir eine Photovoltaik zur Selbstnutzung aufs Dach setzten (8KW). Laut dem EEG2009 wird ja der selbst benutzte Strom mit 25,01 Cent vergütet. Die Überproduktion wird mit aktuell 43,01 Cent vergütet.
Meine Frage ist nun: Wie wird die Sache wohl steuerlich behandelt. Sind die 35Cent auch umsatzsteuerabzugberechtigt?
Gilt so eine Anlage auch noch als eine Unternehmerische Tätigkeit. Es wird ja wohl kein Totalgewinn erziehlt. Dies schafft man wohl nur wenn man den Strom komplett für 43 Cent verkauft.
Kennt sich hier schon jemand in der wohl neuen Materie aus?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
Gruß
Thorsten