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Forum Geothermie & Wärmepumpen

Thema: Ernergierversorger für Luft-WP - Erfahrungen, Kosten...

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Sion1710

Erfahrung: *
Anmeldedatum: 24.07.2008, Wohnort: Geilenkirchen
Beiträge: 8
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ZWS Zukunftsorientierte Wärme Systeme GmbH
Hallo Forum,

ich habe mitte Dezember unser vorh. Heizsystem auf L/W-WP Marke Daikin Altherma (ohne Puffer) umgestellt. Bin bisher mit der Leistung sehr zufrieden. Auch bei den bisher minimalen Außentemperaturen (letzte Woche -12°) schafft die Anlage problemlos (entgegen vielen Kritikern) eine Vorlauftemperatur von 45°.

Nun aber zu meinem Problem.
Unser Ortsansässiger Stromanbieter bietet einen vergünstigten Tarif für WP´s an: 16,11 ct/kWh + 65,- € für den zweiten Zähler.
Dafür möchte dieser sich aber das recht nehmen, die Anlage 2x täglich für 2 Stunden abzuschalten. Die Daikin aber resetet sich nach einer Stunden ohne Strom!!! Danach müssten folglich alle Werte wieder eingestellt werden. Dies könnte man natürlich durch einbau eines Schützes umgehen, das bei Wegfall des "WP-Stroms" die Anlage auf "Haushaltsstrom" umstellt. Dies würde aber dann einen Vertragsbruch mit meinem Versorger bedeuten der im Ernstfall zur Kündigung führen kann.

Nun habe ich die Übergelgung getroffen, auf den zweiten Zähler zu verzichten und statt dessen zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Diese haben zwar keine günstigen WP-Tarife, jedoch liegen die "Normal-Strom"-Preise meist deutlich um die 2 ct/kWh unter dem meines Anbieters. Rechnet man dies nun mit dem Jahresgesamtstrom (Haushalt + WP) so ergeben sich bei einigen Anbietern z.T. nur minimale Mehrkosten pro Jahr.

Hier mal der Vergleich von NT+WP meines Anbieters zu NT andere Anbieter (3,5tkWh/a Haushalt + 7,2tkWh/a WP = 10,7tkWh/a):

Mein Anbieter: 1.975 €/a
1*2*3-Strom: 1.945 €/a (-30 €)
Vattenfall: 1.965 €/a (-10€)
Eprimo: 1.995 €/a (+20 €)
Trianel: 2.005 €/a (+30 €)

Damit wäre klar, das ein zweiter Zähler + WP-Tarif keine bzw. nur geringe Ersparnis in meinem Fall einbringen kann.

Nun meine eigentliche Frage.
Wer hat Erfahrungen mit o.g. Versorgern bezüglich Service, Verlässlichkeit und dauer der Ummeldung.

Besten Dank im voraus...

_________________
MFG

Sion1710

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bernhard geyer

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 22.06.2006,
Beiträge: 1153
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Zitat:
Dafür möchte dieser sich aber das recht nehmen, die Anlage 2x täglich für 2 Stunden abzuschalten. Die Daikin aber resetet sich nach einer Stunden ohne Strom!!!


Strom "abschalten" bedeutet (i.d.R.) nicht das die WP gar keinen Strom mehr hat. Es wird nur eine Signal angelegt das der WP verbietet den Verdichter zu schalten. Der "normale" Strom der WP für die Steuerung darf je nach Anbieter trotzdem über den gesonderten Zähler gezogen werden. Falls dies nicht der Fall wäre: Einfach die Steuerung der WP über den Haushaltsstrom laufen lassen. Der Elektriker der die WP anschaltet sollte Problemlos eine entsprechende Anschaltung der WP durchführen können.

Zitat:
Dies könnte man natürlich durch einbau eines Schützes umgehen, das bei Wegfall des "WP-Stroms" die Anlage auf "Haushaltsstrom" umstellt. Dies würde aber dann einen Vertragsbruch mit meinem Versorger bedeuten der im Ernstfall zur Kündigung führen kann.


Ich denke auch das du sogar einen Strafanzeige wegen Betrugs + Eingriffs in Leitungsnetz bekommen wirst. Und ein normaler Elektriker wird dier diese Anschaltung auch gar nicht durchführen.

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Wärmefux

Erfahrung: **
Anmeldedatum: 15.12.2008,
Beiträge: 16
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Hallo,

der Anschluss über einen 2. Zähler, der unterbrechbar ist, ist nicht eine Frage des Stromlieferanten, sondern des Netzbetreibers, in dessen Versorgungsgebiet sich der Anschluss befindet.
Da die Wärmepume eine Einrichtung größer 1kVA ist, ist diese anmeldepflichtig beim Netzbetreiber. Dieser wird dann festlegen, wie der Anschluss zu erfolgen hat.
Durch die Unterbrechbarkeit regelt der Netzbetreiber seine Belastung in Spitzenzeiten.
Deshalb bieten auch nur die Netzbetreiber Wärmepumpentarife an.
Natürlich kann es überregionale Stromanbieter geben, die diesen Tarif mit ihrem Allgemeintarif noch unterbieten.
Trotzdem wird der Netzbetreiber auf der Sperre bestehen.

Auch ein nachträglicher Umbau und Außerbetriebsetzen des 2. Zählers ist eine anmeldepflichtige Änderung.

Jedoch besitzt jede moderne Wärmepumpe eine Erkennung der EVU Sperre. (potentialfreier Kontakt am Sperrschütz)
Da die Steuerung zu den nichtunterbrechbaren Anlagenteilen gehört, muss sie wenn gestattet, vorm Sperrschütz abgegriffen werden, bzw. am Haushaltsstromzähler angeschlossen werden.

_________________
Viele Grüße
Wärmefux

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Thomas Heufers

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 21.07.2006, Wohnort: Detmold/Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1982
Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://www.energie-effizientes-haus.de Antworten mit Zitat

Wir beziehen den Strom für die Wärmepumpe und den Haushaltsstrom über einen überregionalen Netzanbieter. Das ist in unserem Versorgungsgebiet die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Vorteil - Niedriger Stromtarif und Wegfall der zweiten Zählergebür.
Die Suche nach dem günstigen Versorger kann jeder bei www.verivox.de...www.verivox.de starten.

Gruß

Thomas Heufers

_________________
KfW Effizienzhaus | Passiv- & Plusenergiehaus
Bauausführung | Projektierung | Energieberatung
05231-569596 + 0177-1648721
http://ecotec-energiesparhaus.de/...
http://ecotec-energiespartechnik.de/...
http://energiesparprojekte.info/...

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GMil

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 29.02.2008, Wohnort: Nähe Fürth / Bayern
Beiträge: 671
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Wärmefux hat Folgendes geschrieben:
Hallo,.......Trotzdem wird der Netzbetreiber auf der Sperre bestehen........


Das kann er nicht allgemein, denn Sperrzeiten sind nun mal nur bei WP-Tarifen zulässig (oder hattest Du das gemeint?). Allerdings gelten die Sperrzeiten des lokalen Anbieters, egal, wer den WP-Tarif bedient. Der Überregionale muß also für seine WP-Tarife mit den unterschiedlichen Sperrzeiten der jeweiligen Netzbetreiber vorliebnehmen.

Eine Meldepflicht für Geräte > 1 kVA gibt es zumindest bei uns längst nicht mehr. Immerhin hat jedes 2. ortsveränderliche Gerät in deutschen Haushalten schon über 1 kVA Anschlußwert, von den fest angeschlossenen gar nicht zu reden.

Meldepflichtig sind bei uns lediglich Anschlußwerte, die den Ersatz der Zählervorsicherungen durch größere Exemplare erforderlich machen (Bereitstellungskosten!). Das wären bei uns Geräte mit Anschlußwerten > 24 kVA, also etwa größere Durchlauferhitzer.

_________________
Gruß

Gerhard

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Sion1710

Erfahrung: *
Anmeldedatum: 24.07.2008, Wohnort: Geilenkirchen
Beiträge: 8
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GMil hat Folgendes geschrieben:
Das kann er nicht allgemein, denn Sperrzeiten sind nun mal nur bei WP-Tarifen zulässig...


So sehe ich das auch, denn nur wenn ich eine WP-Tarif möchte, darf sich der Energieversorger das Recht der Versorgungsunterbrechung nehmen. In meinem Fall möchte ich aber die Anlage gemeinsam mit dem Haushaltsstrom laufen lassen (was sie i.M. auch tut!!!).

Fremdanbieter schließen teilweise den Betrieb einer Wärmepumpe in deren AGB´s über deren Tarife aus. Teilweise auch mit wiedersprüchlichen Aussagen.

So heißt es z.B. auf der HP von Vattenfall:
"Voraussetzung" => "Keine Nachtspeicheranlagen oder Wärmepumpen"
In deren AGB steht allerdings:
"Voraussetzung für die Belieferung ist ein Jahresstromverbrauch des Geschäftspartners unter 100.000 kWh pro Verbrauchsstelle. Die Belieferung von Hausbedarfsanlagen(zum Beispiel Hausbeleuchtung, Aufzüge und Waschküchen) und gemeinschaftlich genutzten Anlagen ist ausgeschlossen..."
Und in deren FAQ steht:
"Kann ich auch meine Wärmepumpen-/Nachtspeicheranlage/Zweitarifzähler durch Vattenfall beliefern lassen?
Für die Belieferung solcher Anlagen, die einer besonderen Steuerung unterliegen, haben wir zurzeit keine speziellen Angebote."


Das würde beim Beispiel von Vattenfall bedeuten:
Veraussetzungen => Nicht erfüllt! Soll ja eine WP dran!!!
AGB => Erfüllt??? Ist eine privat genutzte WP in einem EFH eine Hausbedarfsanlagen???
FAQ => Erfüllt !!! Auf eine besondere Steuerung kann ich verzichten!!

Im übrigen bedeutet "Strom abschalten" bei einer Daikin-Anlage wirklich "Strom abschalten". Diese Anlagen sind nicht für den Betrieb an Rundsteuergeräte konzipiert worden. Mag wohl daher kommen, dass die WP´s aus der Produktionslinie der Klimaanalgen entstanden sind und dort ist eine Abschaltung nicht üblich. Dies mag der eine oder andere vielleicht als Manko ansehen, ich aber nicht. Schließlich gibt es bisher keine anderen Anlagen, die zu dem Preis so viel inovative Technik bietet wie die Altherma von Daikin. Stichworte: Inerverter, Direktverdampfer, Split-Gerät... Davon können andere WP-Anbieter bisher nur träumen!!!

_________________
MFG

Sion1710

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Wärmefux

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Anmeldedatum: 15.12.2008,
Beiträge: 16
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Hallo,

die EVU Sperre ist nicht an einen speziellen Tarif gebunden, sondern an die Art des Verbrauchsgerätes.
Dafür bieten die Netzbetreiber, die im allgemeinen auch Stromlieferanten sind, günstigere Tarife an.
Inzwischen auch überregionale.
Dies bedingt die Installation eines 2. Zählers.

Natürlich könnte auf einen 2.Zähler verzichtet werden, wenn andere Tarife dies rechtfertigen, aber die Abschaltung der Wärmepumpe wird unumgänglich sein.
Sicherlich kann es von Versorger zu Versorger Unterschiede geben,
genau so wie bei der Verteilung der Sperrzeiten.
Aber wer macht schon in Deutschland von seinem Recht keinen Gebrauch?

Die Anmeldung und Genehmigung der Wärmepumpe beim EVU ist nicht von deren Leistung abhängig sondern ebenfalls an die Art des Verbrauchsgerätes gebunden.


Siehe Auszug aus

Technische AnschlussBedingungen
für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte
...
(3) Aus den im Absatz 2 genannten Gründen bedarf der Anschluss folgender Anlagen und
Verbrauchsgeräte der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:
....
– Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
...
10.2.4 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen
...
(3) Der Netzbetreiber kann den Betrieb von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung von
der Installation einer Steuerungs- bzw. Regelungseinrichtung abhängig machen. Diese ermöglicht
einerseits eine Anpassung der Leistungsinanspruchnahme an die Belastungsverhältnisse
im Verteilungsnetz und andererseits den direkten Eingriff durch eine zentrale
Steuereinrichtung des Netzbetreibers. ...
(4) Der Errichter bringt für die Steuerung von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung
durch eine zentrale Steuereinrichtung des Netzbetreibers eine plombierbare Schalteinrichtung
(z. B. ein Schütz) nach dessen Angaben an.
(5) Der Errichter schließt Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, deren Betrieb zeitlich eingeschränkt
werden kann, fest an.

_________________
Viele Grüße
Wärmefux

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Sion1710

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Wärmefux hat Folgendes geschrieben:
...(5) Der Errichter schließt Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, deren Betrieb zeitlich eingeschränkt
werden kann, fest an.


Aber was ist wenn diese Anlage eine solche Schaltmöglichkeit nicht vorsieht??? Darf das EVU dann trotzdem den Strom einfach abschalten? Frei nach dem Motto: "Uns doch egal!"

Wenn dem so ist, werde ich um eine "Illegale" zweit-Schaltung, die die Anlage bei Abschaltung auf den Haushaltsstrom umlegt, nicht rum kommen. Damit würde ich mich aber strafbar machen.

Desweiteren müsste ich meine Anlage noch um einen Pufferspeicher erweitern, um die Absperrzeiten zu überbrücken. Dieser ist normalerweise bei einer Invertergeregelten WP nicht nötig, da diese immer nur soviel Wärme erzeugt wie gebraucht wird.

_________________
MFG

Sion1710

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GMil

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Beiträge: 671
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IMHO bietet jede WP eine Abschaltung an, nämlich die, die auch für den Nutzer vorgesehen ist "Ein-Aus". Schaltet man das Sperrschütz parallel zu diesem Schalter (und läßt ihn auf "AUS"), hat man i.d.R. die gewünschte "softe" Abschaltung.

Auf Knebelvertragsbedingungen wie die von Wärmefux genannten würde ich mich schlicht nicht einlassen. Die kommen mir ein wenig vor wie aus Vorkriegszeiten. Ein EVU hat heutzutage m.E. widerspruchslos und weitestgehend unterbrechungsfrei Strom für absolut alle Geräte im Rahmen der vereinbarten Anschlußwerthöhe zu liefern, und basta. Berechtigte Ausnahmen sehen anders aus, z.B. Druckluft-Kompressoren mit sehr großen Anlaufströmen, Hochlast-Durchlauferhitzer etc. Immerhin gibt es heute Privat-EFH mit Anschlußwerten von 50 kVA und mehr, weil ja z. B. schon ein mittleres Hobby-Schweißgerät den vierfachen Anschlußwert einer WP haben kann. Wenn nur reine Vertragsformalien dagegensprechen, würde ich z. B. die WP über ein Flexkabel und eine CEE-Drehstrom-Steckdose anschließen, und schon ist es kein "Festanschluß" mehr......

Der WP-Tarif dagegen ist natürlich deshalb günstiger, weil eben Sperrzeiten zulässig sind, also muß man die auch akzeptieren.

_________________
Gruß

Gerhard

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Sion1710

Erfahrung: *
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GMil hat Folgendes geschrieben:
...die WP über ein Flexkabel und eine CEE-Drehstrom-Steckdose anschließen, und schon ist es kein "Festanschluß" mehr......


Die Idee ist ja mal richtig geil... und ortsveränderlich ist die Anlage auch noch, da sie innerhalb von zwei Stunden von Wand A nach Wand B montiert werden kann. Somit währe der TAB genüge getan!!!

Nun gut, ich werde es wohl dann bei einem Zähler belassen (ausgenommen mein eigner Kontrollzähler) und den Versorger wechseln.

_________________
MFG

Sion1710

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Wärmefux

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Sion1710 hat Folgendes geschrieben:
Die Idee ist ja mal richtig geil... und ortsveränderlich ist die Anlage auch noch, da sie innerhalb von zwei Stunden von Wand A nach Wand B montiert werden kann. Somit währe der TAB genüge getan!!!


Ist es eben nicht, denau genau diese Version widerspricht den TAB Abs. 10.2.4 (5).
Diese sind Bestandteil des Netzanschlussvertrages, den jeder Anschlussnehmer mit dem VNB geschlossen hat.
Wenn der Anschlussvertrag eine entsprechende Leistung vorsieht,
dann sind auch Anschlusswerte >50KVA wie von GMil genannt nicht das Thema.
Eine generelle Anschlusspflicht für unterbrechbare Anlagen (wozu auch Elektrowärmepumpen gehören)besteht leider nicht.

Jeder eingetragene Elektroinstallateur kennt die TAB, die bei allen VNB`s gültig ist. (mit regional unterschiedlichen Ergänzungen)
Alles andere ist illegal.

Hier nur ein Beispiel zur techn. Ausführung des Anschlusses von Wärmepumpen:
http://www.envia-netz.de/data/...z.de/data/Info-WPA_2007-07.pdf

_________________
Viele Grüße
Wärmefux

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