Hallo nochmal....
Also ich hab nachgelesen...
Grunderwerbssteuer fällt bei Indach-Anlagen an.
Dabei ist es egal, ob nachträglich oder sonst wie.
Der Clou.... ich nenn es mal besser Unverschämtheit.... ist, das man doppelt Grunderwerbssteuer bezahlt:
Einmal für den Grundstücksanteil auf dem das Haus steht als man es erworben hat und nochmal für den Einbau der Photovoltaikanlage.
Auf der anderen Seite wird man automatisch Gewerbetreibender und kann alle Kosten der Anlage steuerlich geltend machen.
Für einen Landwirt sollte das mit dem Gewerbe aber ein alter Hut sein denke ich.
Das mit der Hinterlüftung und dem Zusammenhang zum WIrkungsgrad hab ich auch gelesen.
Der Wirkungsgrad der Elemente sinkt bei höherer Temperatur.
Mir ist gegenwärtig kein Vorteil bekannt eine Indach-Anlage aufzubauen.
Man spart Eindeckung aber kauft sich auch Nachteile damit ein.
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand und meinen Kalkulationen kam eine Inline-Anlage nicht in Frage.
Ich habe aber Photovoltaik eh komplett aus meiner Liste gestrichen, da MEINE Rechnung ergeben hat, dass es für mich nicht rentabel wäre.
Das kann aber für jemand anderes ganz anders aussehen.
Ich bin der Meinung wer die Anlage voll finanzieren muss gewinnt im Laufe der Lebenszeit der Anlage mit Glück (wenig Reparaturen) ganz wenig und ansonsten legt man drauf.
Für mich wäre es erst ab einen kWp-Preis von ca. maximum 4000,- incl. Montage kalkulierbar gewesen und meine Angebote lagen alle drüber.
Grüsse
OSwald