anzeige

News, Fachberichte, Pressemeldungen Termine, Veranstaltungen Marktplatz: Jobs, Immobilien, Firmen, Anzeigenmarkt, Produkte Serviceleistungen: Webmaster, Angebotsservice, Newsletter Energie, Bau & Haustechnik Community ENERLIX Gewerbekunden Marktplatz B2B
Übersicht & Forum  |   Forumsuche  |   Blogs  |   Fotos  |   Videos  |   Experten  |   Verbrauchs-Datenbank









Sie sind hier: Start > Community & Forum > Diskussionen: zurück


Forum Contracting & Recht & Gesetz

Thema: BHKW Abrechnung Miethaus

|

Ralf F

Erfahrung:
Anmeldedatum: 19.12.2008, Wohnort: Freiberg
Beiträge: 3
Benutzer-Profile anzeigen http://www.energiesparkonzepte.eu XING Profil des Benutzers besuchen Antworten mit Zitat
Wir haben in einem Mehrfamilienhaus eine BHKW eingebaut. Nun haben wir gehört, das die Gewinne aus dem BHKW anteilig auf die Mieter umgelegt werden müssen. Gibt es in diesem Forum irgendjemanden, der dazu nähre Angaben machen und eventuell sogar Quellen nennen kann?
FG
Ralf

_________________
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen.

Nach oben
Oswald

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 16.12.2008,
Beiträge: 495
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
Hallo.

Ich habe mal eine Abrechnungssoftware für die Nebenkostenabrechnung geschrieben, die allerdings auf einer etwas älteren Gesetzesgrundlage beruhte.

Mir ist eigentlich nur bekannt, dass Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen/können. Von Gewinnen stand da nichts im Gesetzestext.

Umlagefähig im Bereich Heizung und Warmwasser sinddamals gewesen:

Betriebskosten
Wartung der Anlage
Kosten der Berechnung und Messung der Verteilung der Kosten
Umlageausfallwagnis

Nicht Umlagefähig sind:
Investitionen wie Erweiterungen oder Erneuerungen /Verbesserungen der Anlage.
Reparaturen und sonstige Instandhaltungskosten, die über die normalen Wartungskosten hinausgehen.


Gewinne werden nicht verteilt.
Wie denn bitte auch GEwinne?
Wenn alle Haushalte, die an dem BHKW angeschlossen sind eine Verbrauchsabrechnung erhalten, wie entstehen denn da Gewinne?
Wenn Sie etwas anderes überzeugend darstellen können, wäre ich an dieser Heizanlage auch interessiert, die mehr Geld bringt als sie im Betrieb verschlingt!

Oder wird da noch zusätzlich Strom erzeugt, der eingespeist wird?
Wenn ja, dann ist die Abgabe natürlich ebenfalls als Verbraucher anzusetzen und geht in den Verteilerschlüssel der Betriebskosten mit ein.
Dann bedenke man aber, dass der Wirkungsgrad an dieser Stelle ordentlich mit berücksichtigt wird, weil sonst die Abrechnung gerichtlich anfechtbar ist.

Grüsse
Oswald


PS: Ich habe hier noch einen Link zu Nebenkosten gefunden
http://www.nebenkosten.org/...

Nach oben
Ralf F

Erfahrung:
Anmeldedatum: 19.12.2008, Wohnort: Freiberg
Beiträge: 3
Benutzer-Profile anzeigen http://www.energiesparkonzepte.eu XING Profil des Benutzers besuchen Antworten mit Zitat
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das BHKW produziert über die eigentliche Wäremerzeugung hinaus auch noch Strom.
Die umlagefähigen Kosten sind soweit klar.
Da ich leider keine weiteren Informationen von dem Menschen bekommen habe, der mir von der Gewinnbeteiligung erzählt, hat, versuche ich mal hier seine Logik wieder zu geben.
Im Prinzip behauptete er, das durch den Wärmeabruf der Mieter ja gleichzeitig Strom produziert wird. Was Grundsätzlich auch stimmt. Da diese Produktion im direkten Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung steht, hätten die Mieter einen Anspruch auf entsprechende Beteiligung.
Den Link habe ich mir noch nicht angeschaut, werde ich aber gleich machen.
vielen Dank erstmal
Ralf

_________________
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen.

Nach oben
Oswald

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 16.12.2008,
Beiträge: 495
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
Hallo.

Ja wenn durch die Energieentnahme Strom erzeugt wird, dann
gibt es meiner Meinung nach 2 Möglichkeiten:

a) Man errechnet den "Verbrauch" der zur Erzeugung des zusätzlichen Stroms benötigt wird aus und setzt die Stromerzeugung als zusätzlichen Verbraucher in die Aufschlüsselung aller Verbaucher mit ein. Somit erhält der Verbraucher Stromerzeugung auch eine Abrechnung, die er ohne weiteres steuerlich und rechtlich als abzugsfähige Betriebskosten negativ in "seine" Bilanz mit einfliessen lassen kann.

b) Oder man sagt grundsätzlich verringert der Gewinn die Gesamtbetriebskosten der Anlage um den Faktor X und alle Mieter partizipieren indirekt an den geringeren Betriebskosten.
Das wäre indirekt eine Verteilung der "Gewinne".

b) wäre einfach zu berechnen und vor allem Kostenexakt
a) eröffnet die Möglichkeit einer möglicherweise betriebswirtschaftlich günstigeren Berechnung für den Betreiber, da er die Gewinne aber leider auch die Betriebskosten für die Stromerzeugung alleine erhält.

Zu 100% sicher bin ich mir allerdings, dass die Gewinne aus der Stromerzeugung in der Gesamtberechnung berücksichtigt werden müssen, weil ja zur Stromerzeugung auch Energiekosten anfallen.

Grüsse
Oswald

Nach oben
Ralf F

Erfahrung:
Anmeldedatum: 19.12.2008, Wohnort: Freiberg
Beiträge: 3
Benutzer-Profile anzeigen http://www.energiesparkonzepte.eu XING Profil des Benutzers besuchen Antworten mit Zitat
Besten Dank,
das hilft mir auf jeden Fall weiter.

_________________
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen.

Nach oben
Strometheus

Erfahrung:
Anmeldedatum: 01.02.2009,
Beiträge: 2
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
Hallo zusammen,

da ich auch über eine Mini-KWK im Mietshaus nachdenke, habe ich mich auch schon umgehört, aber ein ziemlich anderes Bild erhalten.

Grundsätzlich rechnet sich ein Mini-KWK meist erst, wenn man den Strom vergütet bekommt. Und dabei muss man wegen dem neuen KWK-Gesetz ab 1.1.09 wohl genauer hingucken, denn es gibt jetzt auch für den intern genutzten und den ins Netz eingespeisten Strom 5,11 Cent pro KWh (bei Mini-KWK zumindest) als KWK-Zulage. Das heißt man hat einen Zähler am Mini-KWK und für den produzierten Strom gibt's die Zulage - egal, ob er eingespeist oder lokal verbraucht wurde.

Für den eingespeisten Strom wird zusätzlich die EEX-Baseload bezahlt, also grob 7 Ct oder so, je nach Marktlage.
Macht in Summe schon mal etwa 12 Ct.
ABER über Jahr gesehen, wird das Mini-KWK nur einen Teil des Gesamtstrombedarfs decken. Es sei denn man heizt auch im Sommer, um Strom zu haben!? Shocked

Wenn im Winter viel geheizt und damit Strom produziert wird, ist aber auch lokale Verbrauch hoch (lange Dunkelheit, lauschige Abende vorm Fernseher...), so dass der Strom wahrscheinlich zum Großteil lokal genutzt, also nicht eingespeist wird. Das hieße wiederum nur die schmale Zulage Sad

Wenn man den gesamten Strom aus dem Mini-KWK anständig vergütet bekommen will, also mehr als bloß die Zulage, wird es kniffelig.
Hab erst gedacht man liefert quasi immer an den EVU zu halbwegs planbaren Konditionen, daber das wäre wohl eher doof, weil die Vergütung deutlich unter dem Strompreis liegt, und geht wohl auch nicht wegen der Entbündelung von Netz und Erzeugung und so...

Heißt für mich, dass ich eigentlich Stromhändler werden muss, den Mietern all ihren Strom verkaufe und halt einen Teil davon im Mini-KWK erzeuge und den Rest irgendwo einkaufen muss!?

Klingt spannend, ist aber eine Mega-Aufriss und für mich als kleinen Hausbesitzer wohl ein paar Nummern zu groß.

Jetzt ist bei alle dem die Nebenkostenabrechnung noch außen vor, weil es hier nur um den Strom geht, der nebenbei produziert wird. Bei mir würde ein alter Kessel ersetzt und damit dürfte trotz der Stromerzeugung - hoffentlich - der Gasverbrauch sinken.

Aber wenn man wie unten beschrieben den Gewinn teilen soll/muss, die Investition aber nicht, kann man das Ganze ja eh vergessen, oder?

Hoffe auf Eure Antworten und ein wenig (kwk-erzeugtes) Licht im Dunkel, Wink

Strometheus

Nach oben
Oswald

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 16.12.2008,
Beiträge: 495
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
hallo

die aktuelle Gesetzeslage und auch die alten seit mindestens 15 Jahren haben es noch NIE vorgesehen, dass man direkte Investitionen an die Mieter abdrücken darf!
Dafür zahlen die ja Miete.
Eine Erhöhung der Miete muss anhand des örtlichen Mietspiegels begründbar sein, im Vertrag vereinbart sein oder irgendwie anhand anderer wirtschaftlicher Daten plausibel gemacht werden.

Also.... Investition verteilen => NoGo!

DIe Gewinne müssen nicht verteilt werden, aber die Energie, die gebraucht wurde um den Strom zu verkaufen muss aus der Gesamtrechnung der Betriebskosten in Abzug gebracht werden!

Das Einspeisen der selbst erzeugten Elektrizität ist bei vielen einzeln gemessenen Mietern kein Leichtes!

Es könnte funktionieren, wenn alle Einzelzähler über einen GEsamtzähler laufen.
Das spart dann auch Zählergebühren für die vielen Zähler
Jede WOhnung hat weiterhin einen normalen Zähler, den man günstig kaufen kann.
Die Summe aller gemessenen Werte an den einzelnen Wohnungszhlern muss dann geringer sein als der Hauptzähler
DIe Differenz ist der erzeugte Energiebetrag.
Den würde ich dann nach Anteil Verbrauch der einzelnen Wohnung am Ganzen verteilen.
Zusammen mit der durchschnittlichen Verteilung zwischen Wärme und Strom am BHKW und dem gemessenen Heizbedarf je WOhnung kann man den Anteil an den Kosten für den selbst erzeugten Strom berechnen.

Ist doch ganz einfach! Wink

Grüsse
Oswald

Nach oben
Strometheus

Erfahrung:
Anmeldedatum: 01.02.2009,
Beiträge: 2
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort, aber ehrlich geschrieben kommt mir das komisch vor.
Der Hauptzähler misst den Strom aus dem öffentlichen Netz in das Haus, gell? Und Zähler gehen immer nur in eine Richtung, also wenn ich einspeise läuft der Zähler dann NICHT rückwärts, oder?

Und dann gibt es noch einen Zähler direkt am BHKW (schon wegen KWK-Zulage auf den gesamten produzierten Strom) und bei den Wohnungen bzw. "Verbrauchseinheiten" sowieso.

Aber der Zähler an der Wohnung weiß doch gar nicht, ob sein Strom vom BHKW oder aus dem Netz kommt.
Das heißt, wenn wie im Beispiel die Verbrauchszähler eine Differenz zum Hauptzähler haben, dann gäbe es ja noch einen Verbraucher im Haus.
Realistischerweise muss doch die Summe aller Verbraucher der Summe aus Hauptzähler und BHKW-Zähler entsprechen, weil nur ein Teil des Stroms aus BHKW stammt und der Rest aus dem Netz.

So weit so gut, solange insgesamt keine Überproduktion des BHKW entsteht.
Aber wenn ich am Jahresende einen Überschuss habe, brauche ich auch einen Zähler, der entgegengesetzt zum Hauptzähler misst und mir das nachweist, oder?

Vielleicht steh ich hier echt auf dem Schlauch, aber ich würde das Ganze schon gerne verstehen, bevor ich Geld und Zeit in die Suche einer passenden Anlage stecke.

Schon mal heißen Dank und viele Grüße,

Strometheus

Nach oben
Oswald

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 16.12.2008,
Beiträge: 495
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
hallo


Zähler haben IMMER gewisse Toleranzen!
Auch die geeichten! Es wird also nie die SUmme der Einzelzähler zu 100% mit dem Gesamtzähler übereinstimmen.

Ich weis es nicht aber ich hab mal gehört Stromzähler könnten auch rückwärts laufen? Ich weis es wie gesagt nicht.

nochmal zum Thema Zähler
Es gibt einen Zähler am BHKW und einen Gesamtzähler für alle.
Dann noch jeweils Zähler für alle WOhneinheiten.

Mal angenommen es findet keine Einspeisung ins Netz statt, weil keine Überkapazitäten da sind.
Dann muss die Summe vom Hauptzähler und BHKW-Zähler mit der Summe der Zähler der Wohneinheiten halbwegs übereinstimmen.

Für Strom aus KWK gibts kaum mehr Geld als man eh selber zahlt.
Ich würde den Strom aus dem KWK ans Ü-Werk verkaufen und sonst alles lassen wie es ist.

DU musst dann halt nur irgendwie ausrechnen, wieviel Energie für die Erzeugung des Stromes von den Gesamten Betriebskosten des KWK abgezogen werden müssten, weil doppelt kassieren (Ü-Werk UND MIeter) ist nicht legal.

Grüsse
Oswald

Nach oben

Neues Thema eröffnen Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. Antwort für Gäste, ohne Registrierung

Antwort für Gäste (ohne Registrierung)
Bitte schreiben Sie bei einer NEUEN Frage immer einen neuen Beitrag. Lediglich wenn Ihr Beitrag eine Antwort auf obigen Beitrag ist, antworten Sie als Gast ohne vorherige Registrierung direkt in diesem Formular.
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

 
Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge BHKW vrs. GuD EuRegEn BHKW (KWK) 2 16.02.2012 21:32 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Welche Laufzeit ist für ein BHKW pro ... driver1707 BHKW (KWK) 1 03.10.2011 08:25 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wärmepumpe vs. Micro BHKW im Zeitalte... HerrImHaus Haustechnik: SHK 9 19.04.2011 14:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Lichtblick - VW startet Serienprodukt... Thomas Heufers Geothermie & Wärmepumpen 3 26.11.2010 21:59 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge BHKW Selbstbau energieportalzip BHKW (KWK) 2 15.10.2010 17:47 Letzten Beitrag anzeigen