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Forum Windkraft

Thema: Wie geht es weiter mit Genehmigungen für Kleinwindanlagen ?

cerco
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Moin ! Es ist immer wieder ein Problem ... bei der Genehmigung von
kleinen Windgeneratoren kennen sich die Bauämter oft nicht aus.Manchmal mit der Folge , dass für eine 2 Meter Anlage auf einem !10 Meter Mast ähnliche Genehmigungsverfahren wie im Megawattbereich gefordert werden.. das ist ärgerlich und unnötig :
In der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt ist man schon weiter :
Dort ist im § 60 , Abs 4 , f) die Errichtung von Kleinwindanlagen bis 10 Meter Nabenhöhe genehmigungsfrei...! So kann es sinnvollerweise auch gehen...... wer hat denn nun schon nähere Info über eine angeblich leichtere Genehmigung der Netzeinspeisung ab 2009 ? Freundlichen Gruß..Cerco

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GMil
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Die eigentliche Baugenehmigung für mein Windrädchen war nicht so das Problem, obwohl darüber auch fast 3 Monate ins Land gingen. Gründe für die Verzögerung waren u.a. die unzureichende IT-Ausstattung im Landratsamt, wo man die elektronisch gelieferten Katasterkarten des Vermessungsamts noch nicht mal lesen konnte, von meinen per Mail eingereichten Bauanträgen gar nicht zu reden. Mein Hinweis, die bayrische Staatsregierung als oberster Dienstherr des LRA hätte schon vor Jahren die elektronische Einreichung von Bauanträgen freigegeben, stürzte die Behörde regelrecht ins Dilemma.

Was mich jeoch sehr geärgert hat, waren die völlig unangemessenen Begrünungsforderungen der unteren Naturschutzbehörde zur "Wiedergutmachung" der "Baumaßnahme" im Außenbereich (ein 2,5 m-Windrädchen auf einem alten Telefonmast außerhalb der Ortschaft), die die reinen Baukosten im Wert locker übertraf! So mußten 30 Heckenbüsche und 5 Bäume gepflanzt werden!

_________________
Gruß

Gerhard

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cerco
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Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://www.wind-sd.de Antworten mit Zitat
Moin ! es at sich doch etwas getan : soweit ich erfahren habe , wird im Entwurf des neuen Bayerischen Baugesetzes (Landesbauordnung) bei Kleinwindanlagen bis 2 Meter Durchmesser auf das förmliche Genehmigungsverfahren verzichtet !(dabei sind 10 Meter Höhe -auch von einem Dach aus in die Höhe !!!) maßgebend. Gibt es dazu Infos ? Grüße von Cerco

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Leider ist das Genehmigungsverfahren Ländersache. Und ausgerechnet im Windland Schleswig-Holstein sind Windräder - egal wie hoch, egal wie groß der Rotor, egal wie groß die Leistung -

genehmigungspflichtig!

Bis zu 30m Höhe kann das vereinfachte Genehmigungsverfahren angewendet werden. Aber selbst im "vereinfachten" Verfahren, braucht man

Standsicherheitsnachweis
Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100,
Brandschutznachweis
etc. pp

Wenn man Glück mit dem Beamten hat, dann wird die Anlage als "Maschine" und nicht als Bauwerk anerkannt. Dann kann man auf einen Architekten verzichten.
Ich persönlich bekam die Genehmigung nur wenn ich das Windrad nicht höher als das Haus (8,5m) gebaut hätte und noch dazu nur an einer Stelle auf dem Grundstück, wo kein Wind vorhanden ist. Ich hab die Aktion, auf eigene Kosten etwas für die Umwelt zu tun, abgebrochen.

Meine 5 Cent:
Am besten einfach bauen und keine schlafenden Hunde wecken!
So hat's mir der Beamte gesagt. O-Ton: "Wenn sich kein Nachbar beschwert, würde ich bei so einer Anlage nix sagen."

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