Leider ist das Genehmigungsverfahren Ländersache. Und ausgerechnet im Windland Schleswig-Holstein sind Windräder - egal wie hoch, egal wie groß der Rotor, egal wie groß die Leistung -
genehmigungspflichtig!
Bis zu 30m Höhe kann das vereinfachte Genehmigungsverfahren angewendet werden. Aber selbst im "vereinfachten" Verfahren, braucht man
Standsicherheitsnachweis
Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100,
Brandschutznachweis
etc. pp
Wenn man Glück mit dem Beamten hat, dann wird die Anlage als "Maschine" und nicht als Bauwerk anerkannt. Dann kann man auf einen Architekten verzichten.
Ich persönlich bekam die Genehmigung nur wenn ich das Windrad nicht höher als das Haus (8,5m) gebaut hätte
und noch dazu nur an einer Stelle auf dem Grundstück, wo kein Wind vorhanden ist. Ich hab die Aktion, auf eigene Kosten etwas für die Umwelt zu tun, abgebrochen.
Meine 5 Cent:
Am besten einfach bauen und keine schlafenden Hunde wecken!
So hat's mir der Beamte gesagt. O-Ton: "Wenn sich kein Nachbar beschwert, würde ich bei so einer Anlage nix sagen."