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Forum Haustechnik: SHK

Thema: Ist für einen SHK-Betrieb Betiebshaftpflicht pflicht?

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fragender

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Anmeldedatum: 11.10.2008,
Beiträge: 3
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Hallo,

ich habe zwar schon über GOO.. gesucht, auch hier in diesem Forum, aber leider finde ich auf meine Frage keine Antwort.

Könnte mir einer von euch sagen ob eine Betriebshaftpflich für einen Sanitar/Heizungsbauer (SHK-Betrieb) Pflicht ist?

Wenn nicht? wer Zahlt wenn ein Schaden aufgetreten ist?

Vielen dank im Vorraus

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Thomas Heufers

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Anmeldedatum: 21.07.2006, Wohnort: Detmold/Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1982
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Für den Leistungsempfänger ist die Frage unerheblich.
Den Schaden hat grundsätzlich der verursachende Unternehmer zu tragen.

Es ist nicht wie bei einer Kfz.-Versicherung. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nämlich die Versicherung direkt für die Regulierung des Schadens herangezogen.

Gruß

Thomas Heufers

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fragender

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Anmeldedatum: 11.10.2008,
Beiträge: 3
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Danke für die Antwort,

nur leider bestand der Betrieb aus einer Einzelperson, die Konkurs die Eidestattl. gemacht hat. Und mich nun mit 26000€ Schaden sitzen lässt.
Aber das tolle an unserem Staat ist ja, dass er die 10000 € die ich bis zur Schadensbeseitigung und Vollendung des Auftrages zurückgehalten habe nun mit Prozesskostenhilfe einklagen möchte Shocked


Gruß

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kältebauer

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Anmeldedatum: 09.01.2008, Wohnort: rinteln/bei Hannover
Beiträge: 283
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Hallo

Hattest du einen Gutachter beauftragt der den Schaden aufgenommen hatt der durch die Tolle Firma entstanden ist???Wenn du sowas nicht nachweisen kannst siehst du leider Alt aus.

Gruss Dirk

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Thomas Heufers

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Anmeldedatum: 21.07.2006, Wohnort: Detmold/Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1982
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Man kann nur eindringlich empfehlen, sich Zeit zu nehmen und im Vorfeld die Kundenzufriedenheit zu überprüfen. Hierzu sollte man Referenzen des Anbieters besuchen und sich über den Ablauf und über die Qualität der Arbeit informieren.
Der Auftraggeber sollte auf keinen Fall in Vorleistung gehen! Zahlung erst nach mängelfreier Abnahme.
Zusätzlich kann man mit dem Anbieter/Auftragnehmer zur Absicherung eine bankgesicherte Bürgschaft auf Lieferungen, Leistungen und auf Mängelgewährleistung vereinbaren. Spätestens dann trennt sich die Spreu vom Weizen.

Gruß

Thomas Heufers

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fragender

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Beiträge: 3
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Tja, das Problem ist nun da, ein Gutachter hat meinen Heizi auch schon auf die Schäden sowie die Mängel hingewiesen.

Nur leider kümmert sich mein heizi nicht drumm, auch auf die Aufforderung des Anwaltes, doch die Heizung zum laufen zu bringen, sowie die finanziele Abgleichung nach dem 3 Exclamation Wasserschaden (Strom,Estrich,Bautrockner usw.) kam nur das Klage vor Gericht eingereicht wurde. Der Staat zahlt ja Prozesskostenhilfe, auch wenn nicht gerechtfertigt. Die Prüfung darüber wäre ja schon eine Vorverurteilung.

Ich kann es mir leider nicht mehr leisten das gesammte Gewerk von einem Gutachter überprüfen zu lassen, da ich nun die 5000 € nicht mehr habe.

Gruß

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kältebauer

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Anmeldedatum: 09.01.2008, Wohnort: rinteln/bei Hannover
Beiträge: 283
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Hallo

Du willst den mann nochmal in dein Haus lassen damit er die Heizung zum laufen bringt?
Das hatt er doch nun bewiesen das er es nicht kann, wäre er gut wär er nicht Pleite oder?
Hast du niemanden im Bekantenkreis oder in der Nachbarschaft der sich damit auskennt?
Hast du einen Schriftlichen Vertrag, wenn ja kannst du den Mann doch Anzeigen das zieht oft mehr.

Gruss Dirk

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