@ machtnix:
warum sollte man denn eine WP mit ein wenig Geschick und Wissen nicht weitgehend selbst einbauen können? Ich halte das nicht für abwegig.
@martin_waffel:
Meine Split-L/W-WP besteht z.B. aus den Hauptteilen Außenaggregat, WT, Puffer und Steuerung; dazu kommt (meist) noch ein Ausgleichsgefäß, so von der alten Heizung nicht vorhanden oder zu klein.
Das reine Aufstellen der Komponenten ist weitestgehend Muskelarbeit.
Der WT wird anschließend mit dem Puffer und der wiederum mit den VL- und RL-Rohren und dem Ausgleichsgefäß verbunden. Der Fachmann quetscht, der Bastler schraubt oder lötet. Wer einen Heizkörper anschließen kann, schafft auch das.
Montage und elektrische Verschaltung der Steuerung mit den Fühlern (alles Kleinspannung) ist durchaus Heimwerker-Bier; die Netzanschlüsse (Außenaggregat, Pumpen, Mischer usw.) sind grenzwertig. Hier ist Elektriker-Fachwissen und eine Mindestausstattung an Meßmitteln aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich (aber auch das läßt sich lernen / beschaffen).
Evtl. notwendige Zählerkastenumbauten (WP-Tarif-Zähler) scheitern beim Selbstbau an der Weigerung des EVU, seine Zähler an nicht akkreditierte Elektriker oder gar Privatpersonen abzugeben. Im allergünstigsten Fall besorgt der befreundete Elektriker den Zähler und plombiert hinterher den Kasten wieder. Da hier z. T. unter Spannung gearbeitet wird, ist fundiertes Fachwissen und Spezialwerkzeug (etwa NH-Griff mit Handschuh) zwingend erforderlich. Hier sollte der Heimwerker seine Grenzen kennen (ich kenne trotzdem Leute, die ziehen eine NH-Sicherung unter Spannung mit 2 mäßig isolierten Heimwerker-Kombizangen......

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Der Anschluß der KM-Hochdruckrohre einer Splitanlage (Bördelarbeiten) sowie die Inbetriebsetzung (KM-Rohre auspumpen, KM-Einmessung; hydr. Abgleich) ist Thema des (Kälte-) Fachmanns.
Wer die hier genannten Heimwerker-Arbeiten selbst durchführen kann, kann m.E. mindestens 70 % der Montagekosten sparen. Allerdings sollte man bedenken, daß dann keine Gewährleistung auf die Gesamtanlage gegeben ist und daß die Möglichkeit entfällt, eine Handwerkerrechnung (bis 600 € / a) steuerlich geltend zu machen.