Hallo Zusammen,
jetzt wo das neue EEWärmeG durch den Bundestag ist, ist es so gut wie sicher das die Bevölkerung ab dem 1. Jan 2009 von den neuen Gesetzen betroffen ist.
Zum Wärmegesetz und Industrie habe ich ein paar Fragen in der Hoffnung jmd. kann diese beantworten:
Betrifft der Anteil an EE auch Prozesswärme/ -kälte oder nur Heizung und Kühlung der Gebäude und Brauchwasser?
Und in welchem Umfang Brauchwasser? (Sanitär, Reinigung,...)
Gibt es Ausnahmen, wenn z.B. schon die Abwärme von Produktionsprozessen zur Heizung, etc. genutzt wird?
Zählt auch die Nutzung der KWK mit nicht regenerativen Brennstoffen (Erdgas, Heizöl)?
Gibt es generell Ausnahmen/ Lücken? - außer die im WärmeG benannten
Generell ist die Bestrebung EE einzusetzen da, nur ist dies recht unverhältnismäßig, wenn dann durch die Nutzung von EE, überschüssige Prozesswärme an die Umgebung abgegeben wird, weil z.B. mit Biomasse das Heizungs- und Brauchwasser erwärmt wird.
Danke für die Antworten! Vllt. ist dies auch eine gute Diskussionsgrundlage.
Viele Grüße
martini.1