Es ist dringend davor zu warnen, Gemeinden, in denen man Windräder errichten will und wo ggf. eine Bauleitplanung erforderlich ist (Bebauungsplan etc.) mit dem Anmgebot finanzieller oder materieller Nettigkeiten (etwa für einen Kindergarten o.ä.) zu ködern oder sich darauf einzulassen, finanzielle Forderungen von Gemeinden zu erfüllen, damit sie eine Bauleitplanung installieren. Denn solche Zahlungen (oft festgelegt in sog. "Gestattungsverträgen") sind überwiegend illegal.
Siehe hierzu auch
Internetseite über Windenergienutzung und llegalität.
Weder Kommunen noch Windkraftinvestoren tun damit der Branche einen Gefallen.