Hallo,
ich möchte wissen wie es sich mit dem Erneubaren Energien Anteil verhält, den man bei Neubau und Umbau laut Bundesregiuerung einhalten soll in folgenden Fallbeispielen:
1. Wenn man Ökostrom (nicht zum heizen) nutzt,
2. Wenn man Ökostrom für Nachtspeicherheizungen nutzt,
3. Eine Wärmepumpe die mit dem normalen deutschen Energiemix betreibt,
4. Ein normaler Holzkaminofen, den es jedem Baumarkt gibt,
5. Wenn man einfach nur Ökobaustoffe beim Ausbauen verwendet.
Bitte keine Grundsatzdiskussionen, was besser ist. Mich intressiert nur was diese Bauvorschrift im genauen beinhaltet.
Ich freue mich auf Euere Antworten!