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Forum Geothermie & Wärmepumpen

Thema: BAFA Wärmepumpenförderung

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Data1701

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Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
Hallo zusammen,

die BAFA fördert ja seit 2008 Wärmepumpen. Im Bestand gibt es ja auch einen Effizienzbonus ab 4,5 Leistungzahl (Was nicht unrealistisch ist).

Nur wie will man das nachhalten ?? Hat sich schon mal jemand mit der BAFA auseinandergesetzt. Es heißt ja lapidar "Die Anlage ist mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet."

Und ?? Was soll uns das sagen ?

Gruß Timo

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GMil

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Mir sagt das, daß der Bonus (1500 €) zum größten Teil vom geforderten WMZ (bis 1200 €) aufgefressen wird.

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machtnix

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Was bist du denn für einer?WMZ für 1200€?

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Thomas Heufers

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Der Wärmemengenzähler schafft mehr Transparenz bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe. Für den Einbau eines Wärmemengenzählers (WMZ) fallen zwischen 400 - 500 Euro an.

Wobei ein separater Stromzähler (inkl. Installation unter 100 €) zur Erfassung des WP-Verbrauchs auch ein ausreichender Indikator ist. Das wird aber bei der Förderung durch die BAFA alleine nicht anerkannt.


Gruß

Thomas Heufers

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Zuletzt bearbeitet von Thomas Heufers am 05.03.2008 13:51, insgesamt 2-mal bearbeitet

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Data1701

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Und wie will die BAFA dann die Leistungszahl ermitteln ?
Oder besser, was wird denn anerkannt ?

Gruß Timo

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Thomas Heufers

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Unter Punkt 9 der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 5. Dezember 2007
http://www.bafa.de/bafa/de/ene...energie_ee_richtlinie_2008.pdf steht Folgendes:

9. Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von effizienten Wärmepumpen
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung
des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:
a) Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen
zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650,
b) Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen,
c) Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
o Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl
von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-
Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei
Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
o Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl
von mindestens 1,2.
o Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
o Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude
angepasst.
Die Jahresarbeitszahl bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ist das Ergebnis der Division
der abgegebenen Wärmemenge durch die eingesetzte Strommenge einschließlich der
Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher, insbesondere der Grundwasserpumpe,
der Soleumwälzpumpe, des Notheizstabes und der Regelung. Bei der Nutzung von
Wärmepumpen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ist der Energieinhalt der
eingesetzten Energie einschließlich der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher
in die Division nach Satz 1 einzusetzen. Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl
nach VDI 4650 benötigte COP-Wert ist in Anlehnung an DIN EN 255 oder DIN EN 14511 bei
Luft/Wasser- Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen
A7/W35, A2/W35 und A10/W35, bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen unter Berücksichtigung
der normativen Medientemperaturen W10/W35 und bei Sole/Wasser-Wärmepumpen
unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen B0/W35 zu ermitteln. In Bestandsbauten
ist eine Heizungsvorlauftemperatur von 55° C und eine Heizgrenztemperatur
von 15° C anzusetzen, sofern nicht geringere Werte nachgewiesen werden.
Die geförderten Anlagen werden im Rahmen eines speziellen Evaluationsprogramms stichprobenartig
untersucht.



Gruß

Thomas Heufers

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Thomas Heufers

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Die Basis- und die Bonusförderung zum Marktanreizprogramm 2008 ist unter folgendem Link abrufbar.
http://ecotec-energiesparhaus....rderungMarktanreizprogramm2008


Gruß

Thomas Heufers

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Legna

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Genau das ist das Problem, die Auflagen werde so teuer, dass es sich manchmal nicht lohnt.

Ich habe ja eine alte Scheune zu Wohnraum umbauen lassen.
Ist das nun Gebäudebestand oder Neubau?
Da frag ich doch Mal die BAFA.
2 Mails über das Kontaktformular, 1 Fax, keine Antwort bis jetzt.
So wie ich das sehe wird eine Luft WP im Neubau mit max 800 Euro geördert, im Bestand sind es 1500.
Wenn ich nun 100 Euro für den Stromzähler und 4-500 Euro für den WMZ rechne, dann bin ich bei 5-600 Euro Zusatzkosten.
Bei einer Förderung von 800 Euro rechnet sich der Aufwand kaum.
Bei 1500 schon.

Leider sind meine Erfahrungen mit Förderungen bezüglich Klimaschutz in Deutschland, dass sie sich oft nicht rechnen. Aber ich lass mich da gerne belehren, ist ja bares Geld Wink

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