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Forum Geothermie & Wärmepumpen

Thema: Förderung WP

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Legna

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 09.03.2007,
Beiträge: 75
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Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
Hallo.

Es gibt ja nun eine neue Förderung für WP.
Text ist am Ende meines Postings.

Da ich nun eine LW-WP habe (seit 1 Monat, läuft auch schon, um den Estrich zu trocknen) würde ich max. 1500 Euro bekommen (Umbau einer alten Scheune). Allerdings muss ein Strom- und Wärmemengenzähler eingebaut werden. Da in unserer Gegend (Münsterland) der WP Tarif
nicht so gut ist (HT Strom  13,82 Cent/kWh  brutto NT Strom  11,14 Cent/kWh brutto) Stand August 2007, könnte inzwischen schon gestiegen sein, stellt sich die Frage ob er sich überhaupt lohnt.
Und da ist die Frage, wie teuer wird ein geeichter Strom-Wärmemengenzähler sein. Denn der Einbau und das Gerät sollten ja nun unter der Förderungssumme sein.

Ich wollte einen Stromzähler einbauen, allerdings nur um einen Überblick über den Stromverbrauch der WP zu haben, muss also nicht geeicht sein.

Grüße

Legna


Basisförderung:
1. Neubauten
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden mit 10,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 2.000,- EUR je Wohneinheit (WE). In Nichtwohngebäuden werden 10,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE und bei Nichtwohngebäuden werden max. 10 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.

Die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt 5,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 850,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 5,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE werden max. 8 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.

2. Gebäudebestand
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden mit 20,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 3.000,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 20,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE und bei Nichtwohngebäuden werden max. 15 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.

Die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt 10,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 1.500,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 10,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE werden max. 10 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.

Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.

Innovationsförderung:
Wird bei Anlagen in Neubauten eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,7 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Obergrenzen um 50 %.
Wird bei Anlagen im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,5 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Obergrenzen um 50 %.

Voraussetzung für die Förderfähigkeit:
Der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650, der Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen und eine Fachunternehmererklärung mit folgendem Inhalt ist notwendig:
- Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau, mind. 3,7 im Gebäudebestand; bei Luft/Wasser-Wärmepumpen von mind. 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand
- Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 1,2
- Die Durchführung des hydraulische Abgleichs der Heizungsanlage

In Bestandsbauten kann die Heizungsvorlauftemperatur bis 55° C betragen.

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein. Anträge nach der Richtlinie 2008 können ab dem 01.01.2008 gestellt werden.

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nicnac

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 15.12.2006,
Beiträge: 56
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hallo

also ich habe bei der LEW einen Wärmepumpenzähler und der kostet im Jahr € 60.-
Anschliessen war kostenlos.
Gruß

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Bahni

Erfahrung: ***
Anmeldedatum: 20.01.2008, Wohnort: Waldheim / Sachsen
Beiträge: 44
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Hallo,
damit befasse ich mich auch gerade.
Ein extra Stromzähler für die Wärmepumpe ist doch sowieso erforderlich, weil man für die Wärmepumpe einen günsigeren Tarif vom Energieversorger bekommt.
Aber der Wärmemengenzähler wird scheinbar extra und nur für die Förderung benötigt.
Wer weis was das für ein Gerät ist und was der kostet????

Außerdem muß die Jahresarbeitszahl gleich oder über den angegebenen Wert liegen.
Bei den Wärmepumpen wird immer nur der COP Wert angegeben.
Wie bekommt man die Jahresarbeitszahl????

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jojo40

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 11.01.2007, Wohnort: Koblenz
Beiträge: 110
Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://wsgro.de.vu Antworten mit Zitat
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Hallo Bahni,

die AZ bekommst du, wenn du die Wärmemenge eines bestimmten Zeitraumes durch den Stromverbrauch des identischen Zeitraumes teilst.
(zum Stromverbrauch zählt die WP und deren Nebenaggregate)
Ist dieser Zeitraum 1 Jahr, hast du die JAZ.

Die JAZ für den Förderungsantrag kannst du nur berechnen, und da hast du sehr viele "Möglichkeiten" !

Grüße Jürgen

_________________
www.wsgro.de.vu/...

Gespartes Wissen ist kein gespartes Geld !

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