Hallo.
Es gibt ja nun eine neue Förderung für WP.
Text ist am Ende meines Postings.
Da ich nun eine LW-WP habe (seit 1 Monat, läuft auch schon, um den Estrich zu trocknen) würde ich max. 1500 Euro bekommen (Umbau einer alten Scheune). Allerdings muss ein Strom- und Wärmemengenzähler eingebaut werden. Da in unserer Gegend (Münsterland) der WP Tarif
nicht so gut ist (HT Strom 13,82 Cent/kWh brutto NT Strom 11,14 Cent/kWh brutto) Stand August 2007, könnte inzwischen schon gestiegen sein, stellt sich die Frage ob er sich überhaupt lohnt.
Und da ist die Frage, wie teuer wird ein geeichter Strom-Wärmemengenzähler sein. Denn der Einbau und das Gerät sollten ja nun unter der Förderungssumme sein.
Ich wollte einen Stromzähler einbauen, allerdings nur um einen Überblick über den Stromverbrauch der WP zu haben, muss also nicht geeicht sein.
Grüße
Legna
Basisförderung:
1. Neubauten
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden mit 10,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 2.000,- EUR je Wohneinheit (WE). In Nichtwohngebäuden werden 10,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE und bei Nichtwohngebäuden werden max. 10 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.
Die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt 5,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 850,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 5,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE werden max. 8 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.
2. Gebäudebestand
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden mit 20,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 3.000,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 20,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE und bei Nichtwohngebäuden werden max. 15 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.
Die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt 10,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 1.500,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 10,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE werden max. 10 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.
Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
Innovationsförderung:
Wird bei Anlagen in Neubauten eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,7 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Obergrenzen um 50 %.
Wird bei Anlagen im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,5 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Obergrenzen um 50 %.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit:
Der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650, der Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen und eine Fachunternehmererklärung mit folgendem Inhalt ist notwendig:
- Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau, mind. 3,7 im Gebäudebestand; bei Luft/Wasser-Wärmepumpen von mind. 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand
- Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 1,2
- Die Durchführung des hydraulische Abgleichs der Heizungsanlage
In Bestandsbauten kann die Heizungsvorlauftemperatur bis 55° C betragen.
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein. Anträge nach der Richtlinie 2008 können ab dem 01.01.2008 gestellt werden.