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Forum Windkraft

Thema: Kleinwindkraftanlage Bauantrag

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RES_Energie

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Anmeldedatum: 08.01.2008, Wohnort: Königslutter
Beiträge: 3
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Ich verkaufe alternative Energien. Jetzt wollte ich mir im Landkreis Helmstedt noch eine Kleinwindkraftanlage auf mein 1000m² Grundstück am Dorfrand stellen und habe dafür einen Bauvoranfrage gestellt. Diese Bauvoranfrage wurde mir mit einem negativen Ergebnis zugestellt. Kann mir jemand beim Wiederspruch helfen, ich benötige stichhaltige Argumente. Hat schon jemand solch eine Kleinwindkraftanlage mit einem Rotordurchmesser von 2,3m in seinen Garten gestellt? Für Antworten bin ich sehr dankbar

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Ich bin Kleinenergieerzeuger

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Steve

Erfahrung: ***
Anmeldedatum: 07.01.2008, Wohnort: LK Wesermarsch
Beiträge: 37
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Hallo RES_Energie,

mit welcher Begründung wurde abgelehnt?

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RES_Energie

Erfahrung:
Anmeldedatum: 08.01.2008, Wohnort: Königslutter
Beiträge: 3
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Hallo Steve,
die Begründung ist bei uns im Ortsrat geschehen. Es sieht so aus als ob die Anlage technisch durchgekommen wäre. Aber ich würde damit das Ortsbild verschandeln, es könnte nachamer geben, Die Umdrehungsgeschwindigkeit ist wesentlich höher als bei einem Großwindrad was optisch stören könnte. Das sind alles vermutungen aber keine konkreten Aussagen. Ich kann dir gerne das Schreiben rüberfaxen wenn du ,mir deine FAX Nr. gibst.
Kannst du mir weiterhelfen.
Gruß
Ralf

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Ich bin Kleinenergieerzeuger

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Energiesparer

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Anmeldedatum: 26.08.2006,
Beiträge: 256
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Kleinwindkraftanlagen sind genehmigungsfrei, wenn eine bestimmte Rotorhöhe nicht überschritten und Mindestabstände zu öffentlichen Straßen etc, eingehalten werden.

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Mistradur

Erfahrung: ***
Anmeldedatum: 12.09.2005,
Beiträge: 28
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Also muss man das von niemanden genehmigen lassen, oder wie?

Kann ich gar nicht glauben!

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Eine Gute Heizungsbaufirma ist mehr Wert als eine vermeitliche Einsparung in der Anfangsphase!

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Uwe Hallenga

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 12.09.2005,
Beiträge: 116
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Energiesparer hat Folgendes geschrieben:
Kleinwindkraftanlagen sind genehmigungsfrei, wenn eine bestimmte Rotorhöhe nicht überschritten und Mindestabstände zu öffentlichen Straßen etc, eingehalten werden.


Das ist erstmal sachlich leider falsch. Das Baurecht hierzu hat jedes Bundesland selbst geregelt und die pauschale Regel von so um 1960 gilt nicht mehr). Es gibt in etlichen Bundesländern die Bauantragsfreiheit für Antennenähnliche Objekte bei der eine Gesamthöhe von 10m nicht überschritten wird. Einige Bundesländer hatten es sogar genauer mit einer Windanlage diffiniert: Gesamthöhe nicht über 10m, Rotorduchmesser max. 2m, Leistung nicht über 1kW.

Aber es heißt eindeutig Bauantragsfrei und das heißt im Amtsdeutsch immernoch Bauanzeigepflicht. Und genau hier darf es dann eben doch auch wieder Einsprüche geben, wenn es denn besondere Gründe gibt.
Sicherlich ist so eine Begründung rechtlich unwirksam, wenn hier auf "Nachahmer" und "Ortsverschandelung" verwiesen wird. Erstes ist für diesen Antrag ohne Belang und Zweites ist subjektiv.

Ausserdem gäbe es da immernoch die priviliegierte Baugenehmigung, wenn mindesten 50% des erzeugten Stromes selbst verbraucht wird (stammt eigentlich von den Großen).


Ich würde da allerdings anders herangehen: 1. Film drehen von so einer Kleinwindanlage in Betrieb (mit DIGI-Cam) und an alle Abgeordenten schicken und oder beim Widerspruch vorführen. 2. Gleichzeitig ein Rotorblatt mitnehmen und rumzeigen (damit alle mal sehen, um was es hier eigentlich geht). 3. Die Einverständnisse der Nachbarn mitbringen und vorlegen (am Besten die Nachbarn selbst dazu zu bewegen mitzukommen). 4. Wenn Sie in der Lage sind, eine Photomontage (sach- und fachgerecht) zu erstellen, wäre es eine sehr große Hilfe.


Bitte schicken Sie mir Ihr Schreiben per FAX 02551996172 oder per mail an mail[ÄT]kleinwindanlagen.de. Ich versuche Ihnen weiterzuhelfen wo immer es geht.

Mit sonnigem Gruß
Uwe Hallenga

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NaturEnergieLaden

Erfahrung: *
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Beiträge: 9
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Hallo liebe Mitstreiter,

guter Tip mit der Filmaufnahme, zu sehen gibt es die Windmühle auch auf unserem Firmenhof Smile.
Hatte übrigens ebenfalls endlose Diskussionen mit dem Bauamt. Letztlich haben wir beschlossen das Ding als mobile Windkraftanlage zu deklarieren und haben sie einfach aufgestellt.
Laut Aussage vom Bauamt, ist bei selbstgenutzten Anlagen keine Genehmigung nötig und was der Ortrat da wegen Verschandelung anführt...du kannst einen Fahnen mast bis 10m aufstellen und eine 4x4m grosse Fahne anhängen, da darf keiner was sagen...also sollte das mit der Mühle auch kein Problem sein.

mfg
Christian

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Es gibt keine bessere Qualität für einen günstigeren Preis

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RES_Energie

Erfahrung:
Anmeldedatum: 08.01.2008, Wohnort: Königslutter
Beiträge: 3
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Hallo Uwe,
ich werde die Anfrage an das Bauamt und die Absage dir per Fax zuschicken. Ich denke deine Tips sind echt gut.

Hallo Christian,
ich habe gelesen das du aus Mariental kommst, ist es das bei Helmstedt?
wo wohnst du dar, wie groß ist deine Anlage? Würde ich mir gerne ansehen und dann auch Filmen.

Danke
Ralf

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Ich bin Kleinenergieerzeuger

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cerco

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Anmeldedatum: 12.09.2007, Wohnort: Raum Ol
Beiträge: 93
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Moin! Gestern hab ich mal in der Niedersächsischen Landesbauordnung geblättert... und da , schau mal an : im 1. Anhang sind gute Infos unter 2) 3) 4.2) 4.7) Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit , das ganze gleich mal mit Fahne zu planen Laughing aber im Ernst , das sähe dann meiner Meinung nach schon anders aus. Interessant sind auch die Begründungen für die Novelle des EEeG , ich glaub von` 04. Auch die in Brüssel neu erklärten Absichten zu regenerativen Energien lassen hoffen.. mfg.cerco

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Uwe Hallenga

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 12.09.2005,
Beiträge: 116
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Vielleicht könntest Du uns ja mal eine Zusammenfassung schreiben, wenn Du mal nicht gerade am Handy sitzt. Das würde allen Lesern weiterhelfen.

Gruß Uwe

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cerco

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 12.09.2007, Wohnort: Raum Ol
Beiträge: 93
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:lol:Reingefallen... sitze tatsächlich selten am Rechner.. denn bisweilen muss der Mensch auch mal Geld verdienen. Aber , lieber Uwe , das Zusammenfassen von Gesetzestexten ist keine leichte Sache.. das ist Dir bestimmt auch klar.Daher schon mal der Hinweis auf den Anhang der NBAUO und der Verweis von mir auf die einzelnen Fundstellen..bleib mal locker.Übrigens ist es schon schade .. immer diese Aggression..mfg.Cerco

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Uwe Hallenga

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 12.09.2005,
Beiträge: 116
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mmmhhh, da war nun wirklich nichts mit Agrressionen. Nur weil wir uns schon mal angemault haben, soltest Du nicht hinter jedem meiner Anmerkungen Aggressionen vermuten..
Ich weiß halt, das Du oft vom Handy aus ins Forum schreibst und da fällt es manchesmal auch sehr knapp aus.

Ich weiß auch um den Aufwand, und wenn da jemand schon mal was gelesen hat..... aber, es geht hier ja auch nicht um eine Rechtsauskunft, sondern nur um ein paar Eckdaten oder Auffälligkeiten.


Also auch eine Aufforderung an alle anderen Leser. Wer sich da schonmal für ein Bundesland schlaugelesen hat, sollte sich aufgefordert fühlen, hier mal einen kurzen Abriss einzustellen.

Danke

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