Hallo Rainer ...
.zu 1
. .. diese Frage höre ich sehr oft. -- Wie berechne ich die verschiedenen Untergründe ?
Also der Einfachheit halber hier eine Tabelle nach VDI 4640, die auch gerne als Angebotsgrundlage der Bohrfirmen genommen wird:
Aber: Die Werte können durch Gesteinsausbildung wie Klüftung, Schieferung, Verwitterung erheblich schwanken Weiterhin muß bei einer größeren Anzahl von Einzelanlagen an einem Standort wegen der gegenseitigen Beeinflussung die spezifische Entzugsleistung um 10 - 20 % reduziert werden;
Grundsätzlich ist bei Auslegung nach Tabellen, Faustformeln etc. zusätzlich zur spezifischen Entzugsleistung bei längeren Laufzeiten die jährlich entnommene Wärmemenge zu berücksichtigen, die den langfristigen Einfluß festlegt. Diese jährliche Entzugsarbeit soll bei reinem Wärmeentzug im Bereich 100 - 150 kWh/(ma) liegen. Ist eine Wärmeeinleitung mit vorgesehen (Nachladung), sind Abweichungen davon zugelassen.
So, die Werte haben sie nun !
aber jetzt ? Um Ihre spezifische Wärme-Entzugsleistung genau berechnen zu können, benötigten Sie nun eine Probebohrung genau an der Stelle an der sie bohren wollen. Denn schon in 50 oder 100 Meter Entfernung kann das Bodenprofil abweichend sein.
Deshalb rate ich immer die Angebote für die Bohrungen mit einer Wärmeentzugsleistung des Gesteins von 35 W/m berechnen zu lassen. Dies stellt einen sehr ungünstigen Wert da der zu 95% erreicht wird.
Dann die erste Bohrung auf ca. 70% der Tiefe erstellen, einen Geologen hinzu rufen (Zeitfenster für den Termin natürlich vorher festlegen) und von diesem auf Grund der vorhandenen Bohr proben die Entzugsleistung vor Ort berechnen lassen. Ein guter Geologe gibt nach 1 - 2 Std. an wie viel Bohrmeter bei den tatsächlich vorhandenen Boden schichten gebohrt werden müssen.
Vorteile: Der Geologe ist versicherungstechnisch als einzige Person haftbar zu machen. (Nicht das Bohrunternehmen oder der Berater der WP-Firma!)
Nächster Vorteil: stellt der Geologe z.B. 50 oder 70 W/m fest können sie Ihre Bohrmeter drastisch verringern und haben Geld gespart – deshalb natürlich den Geologen bei nur einer geplanten Bohrung entsprechend früher rufen.
zu 2.
wird aus der Heizlastberechnung ermittelt, auf die WP anpassen. (VL 35 / 40 / usw.) einfach den Fachmann der Heizungsfirma fragen. Gibt es Vorgabewerte die auch OK sind.
zu 3
... habe mir die hydrogeologische Standort Beurteilung angeschaut und festgestellt das ich in einem wasserwirtschaflichen und hydrogeologisch günstigem Gebiet bin. Hört sich gut an, sagt aber wenig ... (siehe Punkt 1)
Wichtig ist, bei der unteren Wasserbehörde nachzufragen ob auf der Parzelle gebohrt werden darf. (Lageplan mit Grundstücksbezeichnung (Gemarkung / Parzelle) mitnehmen, hingehen und fragen !)
und dann gleich fragen wo in der Nähe schon mal gebohrt wurde. Daten incl. Schichtenprotokoll müssen vorhanden sein. Falls der zuständige Mann aus Datenschutzgründen die Pläne nicht heraus gibt, nach Namen der Besitzer fragen. Bisher habe ich die noch immer erhalten. Dann hingehen und als "interessierter Bürger" werden oft sehr nützliche Tipps weitergegeben. (wenn möglich und vorhanden -- Schichtenprotokoll kopieren) Ist aber wie in Punkt 1 beschrieben nur ein Anhaltspunkt ! Je weiter weg desto ungenauer.
zu 4
Bohrfirma sollte (muss!) nach DVGW 120 zertifiziert sein, kein Pauschalangebot akzeptieren, wenn möglich Angebotstexte den Bohrfirmen vorgeben (leider wird dann nicht immer geantwortet - zeugt aber nicht von Seriosität)
Abnahmeprotokolle der Bohrungen (Schichtenprotokoll; Verpressung; Befüllung) und der WP-Anlage (Druck, hydraulischer Abgleich) sind sehr wichtig!
Angebotsgrundlagen für WP; Geologen; Bohrfirma; Finanzierung zusammen mit einem unabhängigem Berater erstellen. Nur so sind sie vergleichbar und haben die gewünschte Aussagekraft. Geld für den Berater ist meist gut angelegt und schnell wieder eingespart (Na ja, etwas Werbung in eigener Sache sollte erlaubt sein)
So, meine Mittagspause ist um ...
Ansonsten immer fragen !
Viel Erfolg
JoJo (Jürgen)