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Forum Haustechnik: SHK

Thema: rechtliche Grundlage zum Kamins eines Brennwertgerätes

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hauma

Erfahrung:
Anmeldedatum: 08.10.2007,
Beiträge: 2
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Hallo Fachleute,
Ich habe ein Brennwertgerät der Marke Vaillant.
Ich habe einen Kamindurchmesser von ca. 220 mm,
darin führt ein Edelstahlrohr hoch bis zum Kaminende.
Diese Edelstahlrohr hat ca. einen Durchmesser von 80 mm.
Das heist das umlaufend um das Edelstahlrohr ein Spalt
von ca. 70 mm existiert. Diese Luft wird benötigt um die
Luft für die Heizung anzuziehen.
Diese Luftmenge auf Grund des Querschnittes ist mehr
als ausreichend schon auf Grund der Tatsache das oben
am Austritt des Kamins die kleinste Öffnung wenige
Zentimeter beträgt. Ich möchte in diesen Spalt auf
Grund von Wohnraumerweiterung zwei isolierte
Heizungsrohre (Durchmeser ca. 60 mm)
ins Dachgeschoss führen. Das Rohr der
Brennwertanlage wird nicht so heiß wie die
Temperatur der Heizungsrohre selbst.
Ist es rechtlich zugelassen diesen wirklich
mehr als austreichenden Querschnitt dafür zu nutzen?
Es ist ja keine offene Feuerstelle daran angeschlossen.
Danke

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machtnix

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 29.06.2006,
Beiträge: 1587
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Nein,dies ist so nicht zulässig.
Hier kann dir dein Schorni Auskunft geben.
Bitte unbedingt vorher fragen damit hinterher nicht das große Katzenjammern kommt.

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hauma

Erfahrung:
Anmeldedatum: 08.10.2007,
Beiträge: 2
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Warum ist das nicht zulässig?
Was spricht dagegen?
Wie ist die Rechtslage?

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Energiesparer

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 26.08.2006,
Beiträge: 256
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in Betrieb befindliche Kamine dürfen nicht als Versorgungsschächte benutzt werden!
Villeicht kommt dann auch noch einer auf die Idee Elektrokabel mit einzuziehen...,

also nöö Exclamation

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