Zählerdefekt
Die Zählerstände stimmen, die Abrechnung auch, der Verbrauch ist dennoch enorm hoch. Die in Rechnung gestellte Energie wurde gar nicht verbraucht. Der Zähler kann defekt sein, zum Beispiel springt das Zählwerk.
Man kann veranlassen, dass der Zähler überprüft wird. Stellt sich heraus, dass er fehlerfrei ist, dann muss die Prüfung der Verbraucher zahlen, andernfalls das Versorgungsunternehmen. Es ist extrem selten, dass sich ein Zähler bei der Prüfung als fehlerhaft herausstellt.
Übrigens ist die auf dem Zähler angegebene Eichdauer nicht ausschlaggebend dafür, ob die Eichfrist abgelaufen ist. Die Zähler werden nur stichprobenartig überprüft. Wenn sich dabei keine Fehler herausstellen, dann gelten auch alle gleichartigen Zähler als nachgeeicht, auch ohne eine neue Eichplakete auf dem Zähler.
Installations- oder Gerätedefekt
Es wird Strom verbraucht, obwohl dem Kunden ein Verbrauch in dieser Höhe nicht bewusst ist. Das kann durch ein defektes Gerät verursacht werden (Elektroheizung, Durchlauferhitzer usw.). Oder der Nachbar ist versehentlich vom Elektriker an das eigene Netz angeschlossen worden. Auch wird berichtet von Kriechströmen durch ein offenes Kabel in der Wand.
Man kann diesen stillen Verbrauchern auf die Spur kommen, indem man alle Geräte abschaltet, auch die Heizung und die Kühltruhe, und den Verbrauch über einige Stunden beobachtet, indem man Zählerstand und Uhrzeit notiert, zum Beispiel in der Nachtzeit. Wenn man alle Geräte abschaltet, dann darf sich auch der Zähler nicht mehr drehen. Tut er es dennoch, dann stimmt etwas nicht. Die notierten Zählerstände und Uhrzeiten lassen erkennen, wie viel Strom unbeobachtet verbraucht wird.
Ein Elektriker kann für Abhilfe sorgen. Den verbrauchten Strom muss man leider bezahlen.
Quelle:
http://www.energienetz.de/inde...p;search_choice=1#cont_id_4711
Gruß
Thomas Heufers