der u-wert einer wand aus den 50er -jahren entspricht 1,5 - 2,0 w/m².k.
in dämmstärke wlg 040 (standard mineralfaser) umgerechnet, sind das ungefähr 2 cm dämmstärke !!
für förderungen nach kfw, bei gebäuden ab 1994 (!) und älter (progr. wohnr. modernisieren-ökoplus) ist eine mindestdämmstärke von 16 cm wlg 040 vorgeschrieben.
die disskussion, welchen u-wert die alte wand hat, ist absolut müssig, da die wand auch als quasi ungedämmt angesetzt werden könnte, wenn man zeitgemäße und wirtschaftliche dämmstärken im vergleich ansetzt,
wenn man betrachtet, dass bei dämmstärken unter 20 cm (zusätzlich, zum bestand 1994 und älter !), immer noch schimmelgefahr in den ecken besteht und, dass die wände 1994 bereits einen u-wert um die 0,50 w/m².k, entsprechend <=8 cm dämmstärke wlg 040 hatten.
passivhäuser werden mit 28-30 cm zusätzlich auf dem mauerwerk gedämmt !
wenn man betrachtet, daß der staat (!), der ja mit sicherheit nie die
bestmöglichen, sondern lediglich die zum zeitpunkt der förderung sicher wirtschaftlichen dämmstärken vorschreibt, sieht man dass die dämmstärken ab 16 cm sicher das erfüllen.
da neubauten von 1994 (!!!) heute bereits als altbauten gelten, zeigt wie schlecht die gesetzlichen anforderungen für einen mindestwärmerschutz
von neubauten, der energiepreisentwicklung hinterher hinken !
wer heute auf basis mindeststandards neu baut oder saniert, schafft im prinzip die altbauten und sanierungsfälle von morgen !
eine diskussion, wie gut der energetische standard von 1955 für den ansatz einer zukunftsfähigen sanierung ist, ist absolut kontraproduktiv.