Das kann und darf nicht sein,da der Gasdruckwächter eine Sicherheitseinrichutng ist.
Bei den Gasthermen egal welcher Hersteller sind mindesttens 20mbar und höchstens 50mbar Gasdruck anzuliegen.
Auszug aus der DVGW-TRGI 86 Ausgabe 96:
3.8 Regel -und Sicherheitseinrichtungen
3.8.1 Wenn der Versorgungsdruck größer als der zum Erreichen des Anschlußdruckes erforderliche Druck ist,sind Haus-oder Zähler-Druckregelgeräte einzubauen.
3.8.2 Bei Versorgungsdrücken über 100mbar gilt das DVGW-Arbeitsblatt G490.
Du kannst aber gerne deine Frage noch einmal im trgi-Forum stellen:
http://www.trgi.de/...