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Thema: Wird der Bund die Schornsteinfeger los?

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Joachim Datko

Erfahrung: Gast
,
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Wird der Bund die Schornsteinfeger los?

Der Bund würde gerne die Mitzuständigkeit für die Schornsteinfeger aufgeben. Ob die Länder das Geschäftsmodell der "Bezirksschornsteinfegermeister" alleine verantworten wollen, ist fraglich. Schliesslich hatte die Reichsregierung 1935 die Gewerbeordnung zu Gunsten der Schornsteinfeger so geändert, dass heute noch jede Brennstoffheizung eine Einkommensquelle der ungefähr 8000 "Bezirksschornsteinfegermeister" ist. Dem Bund ist das Thema sicherlich zu heiss geworden, nachdem der Widerstand in der Bevölkerung massiv ist und die EU ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Schornsteinfeger-Monopols gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat.

Siehe:
http://www.ftd.de/pw/de/1099734367613.html?nv=hpm...
Datum: 12.11.2004
Titel: Streit ums Geld belastet Föderalismusreform
Untertitel: Wirtschaft

Die Bürger sind meiner Meinung nach nicht nur mit den Kosten für die "Bezirksschornsteinfegermeister" belastet, sondern auch noch mit einer 16-fachen Bürokratie der 16 Bundesländer, für eine fragwürdiges und einzigartiges Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935. Jedes Bundesland hat seine Schornsteinfeger-Bürokratie. Baden-Württemberg hat daher in einem Gesetzesantrag zum Bürokratieabbau im Bundesrat die Abschaffung der "Bezirksschornsteinfegermeister" gefordert.

Für viele Ingenieure sind die Schornsteinfeger nur noch Balast aus vergangenen Zeiten:
z.B.:
1) Oltermann Gerd Dr. Ing.
Ich dachte es wäre Karneval als der schwarze Mann hier vor der Tür stand. ... Dieser Mummenschanz muß beendet werden.

2) Sammet Fred Dipl.-Ing.
Die Sache mit dem "Messen" und "Kehren" bei den "Kehrpflichtigen" ist technisch betrachtet sowieso nur "Firlefanz" ... .
----
Joachim Datko, Regensburg
www.Kontra-Schornsteinfeger.de...
www.Schornsteinfeger-KO.de...
www.monopole.de...
[img]http://www.Kontra-Schornsteinfeger.de/Datko.gif[/img] [img]http://www.Kontra-Schornsteinfeger.de/Schornsteinfeger.gif[/img]

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cd

Erfahrung: Gast
,
Antworten mit Zitat
Ich kann den vorrangegangenen Beiträgen nur zustimmen. Bei mir kam der freundliche Herr in schwarz und schaute erstaunt die Steuerung für die mit Öl betriebene Zentralheizung an. Er meinte, dass dies wohl ganz was neues sei und er erst mal sehen müsse, wie er die Heizung zum Laufen bringen könne. Da die Anlage durch eine Solaranlage unterstützt wird, ist es natürlich äußert sinnvoll die Überprüfung der Anlage im Hochsommer durchzuführen. In dieser Zeit springt mein Brenner so gut wie nie an. Der freundliche Herr drückte nun auf alle Knöpfe die ihm zur Verfügung standen, allerdings ohne Erfolg. Ich rief schließlich meinen Sanitär- und Heizungsfachbetrieb an und bat um Hilfestellung für den Schornsteinfeger. Der Installateurmeister erklärte dann dem Schornsteinfeger"Meister" geduldig wie er die Anlage über die entsprechende Funktion zum Laufen bringen könne. Erst nach dieser Unterweisung konnte der freundliche und kompetente Herr in schwarz seine Messung durchführen. Für soviel Fachwissen berechnete er mir schließlich auch noch so etwa 60€. Da der fachkundige Kaminfeger so ziemlich alle Menüpunkte aktiviert hatte musste ich den Fachbetrieb kommen lassen um die Anlage einzustellen und zu überprüfen.Für die Überprüfung der Anlage durch den Fachbetrieb wurde eine ähnliche Summe fällig.Weitere Ausführungen braucht man für einen vernünftigen Menschen wohl nicht mehr machen.

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Stephan Ostermann

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 05.01.2006, Wohnort: Sehnde / Niedersachsen
Beiträge: 466
Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://www.as-solar.com Antworten mit Zitat
Es gibt sicherlich schwarze Schafe unter den Göttern in Schwarz.

Aber im Großen und Ganzen erledigen diese vernünftige Arbeit zum Wohle der Gesellschaft. Nur werden die Kehrbezirke es nicht ermöglichen nur im Winter die Heizunge zu überprüfen..

_________________
Grüße vom

AS Solar Kundendienst

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cd

Erfahrung: Gast
,
Antworten mit Zitat
Eine hübsche Formulierung die Schornsteinfeger als „Götter in schwarz“ zu bezeichnen. Dies ist vermutlich gar nicht so weit von der Realität entfernt. Natürlich gibt es in jeder Branche auch „Schwarze Schafe“. In meinem Fall war dies leider schon das zweite „Schaf“ mit dem ich gestraft wurde.

Sein Vorgänger hatte genau die gleichen Schwierigkeiten. „Oh, ein neues Modell.........“ Auch hier wieder der Griff zum Telefon um den Heizungsmonteur um Unterstützung zu bitten. Dieser Schornsteinfegermeister wurde, nach dem sich offenbar massive Beschwerden anhäuften, abgelöst. Es folgte sein ebenso kompetenter Kollege.

Beim letzten Kehren verlangte er von mir auch noch Einlass in meine Wohnung, um zu begutachten ob der Kamin vielleicht auch außen feucht wäre. Vorangegangen war der von ihm angeordnete Einbau einer Kaminverkleidung. Ich nehme an, dass er dem einfachen und in „kehrtechnischen Dingen“ inkompetenten Bürger nicht zutraut zu beurteilen ob seine Wand feucht wird. Der Herr Schornsteinfeger schaute sich nun mit gewichtiger Miene meine Wände an und befand sie für gut.

Vielleicht weiß einer der Leser in diesem Forum inwieweit der Kaminfeger auch die „privaten“ Räume einer Wohnung inspizieren darf. Das Artikel 13 GG die Wohnung für unverletzlich erklärt, ist in diesem Zusammenhang wohl eher nebensächlich. Da Artikel 13 GG wie die meisten anderen Grundrechte durch Schranken belegt ist und einen gesetzlichen Eingriff ermöglicht, kann dieser keine Grundlage dafür sein dem Kaminfeger den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. Ob nun das Grundgesetz tatsächlich die Rechte der Bürger (Abwehrrechte gegen den Staat) festlegt oder eher die Basis für akademische Diskussionen gebildeter Staatsrechtler ist, mag jeder für sich selbst entscheiden. Möglicherweise sehe ich das Problem auch von der falschen Seite. Vielleicht sollte ich mich ja freuen wenn der Herr Kaminfeger die Wände meiner Wohnung inspiziert. In dieser Zeit kann er zumindest meine Heizungsanlage nicht ruinieren.

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Gast

Erfahrung:
,
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da steht alles

Gesetz über das Schornsteinfegerwesen
http://bundesrecht.juris.de/bu...e/bundesrecht/schfg/gesamt.pdf

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
Schornsteinfegerwesen
http://bundesrecht.juris.de/bu...cht/schfv1969_ndv_4/gesamt.pdf

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Gast

Erfahrung:
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Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des
Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(3) Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfegermeister (§ 3) und den bei ihm beschäftigten Personen zum Zwecke des Kehrens und der Überprüfung der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten. Die gleiche Pflicht besteht, wenn Beauftragte der zuständigen Verwaltungsbehörde die Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters zu überprüfen oder eine verweigerte Kehrung oder Überprüfung auf Grund eines vollziehbaren Verwaltungsaktes zwangsweise durchzusetzen haben.

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Heinz

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 13.01.2006, Wohnort: Odenwald
Beiträge: 334
Benutzer-Profile anzeigen Antworten mit Zitat
Hallo,

ist leider so, das wie ist aber nicht geregelt.

Altes Recht siehe

http://www.energieportal24.de/forum/topic,1399,-lachen-ist-gesund%280%...

Mfg
Heinz

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cd

Erfahrung: Gast
,
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Vielen Dank für die prompte Antwort. Durch die Formulierung, „...Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten“ bleibt dem Schornsteinfegermeister als Beliehenem und der zuständigen Verwaltungsbehörde offenbar ein Ermessen welche Räume zu überprüfen sind.

Betrachtet man diese Rechtsnorm in Verbindung mit den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes wird einem sehr schnell klar, dass man dem Bezirksschornsteinfegermeister nichts entgegen zusetzten hat. Gemäß § 13 (6) des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes können Zwangsmittel beliebig oft wiederholt werden. Dies würde kein Hausbesitzer lange durchhalten.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Rechtslage der veränderten Lebenswirklichkeit anpasst. Am 12. Mai 2004 hatte die Bundesregierung beschlossen, das Schornsteinfegermonopol im Rahmen ihrer Beschlüsse zu "Bürokratieabbau und Deregulierung" zu überprüfen. Weiß einer der Teilnehmer in diesem Forum ob der Bürger hierbei mit einer raschen Umsetzung rechnen kann?

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Samson

Erfahrung: Gast
,
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Zum Thema Schornsteinfeger:

also es ist doch völlig unwichtig, ob der Schornsteinfeger die eigene Wohnung betreten darf - insofern es der Sache dient, ist es schon in Ordnung.

Es zeichnet sich hier doch viel mehr ab, das der Schornsteinfegern nur noch der Erfüllung des Gesetzes und nicht mehr nach vernünftigem Ermessen zum Einsatz kommt.

Wozu gibt es den Handwerksmeister, den Techniker und den Ingenieur. Dieses Fachpersonal hat nicht nur eine ausgezeichnete Ausbildung sondern auch noch eine Erfahrung mit der Installation und Inbetriebnahme der Anlagen. Diese Erfahrung fehlt dem Schornsteinflegel.

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