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Forum Photovoltaik: Solarmodule, Wechselrichter, Montagesysteme

Thema: Einspeisevertrag - Mess- und Abrechnungsentgelte?

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Luna82

Erfahrung:
Anmeldedatum: 28.03.2007,
Beiträge: 2
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Hallo!

Bekommen demnächst unsere Photovoltaikanlage (6,6 KW) auf unsere Garage. Heute kam der Einspeisungsvertrag der Stadtwerke. Leider ist der Vertrag noch nicht bei Photon eingereicht wurden und somit weiß ich auch nicht, wie seriös der Vertrag ist. Es sind ein paar Punkte, über die ich bereits gestolpert sind. Hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir dazu was sagen:

... als Übergabepunkt gilt der Endpunkt der Anschlussanlage des Einspeisers am Verteilungsnetz des Netzbetreibers. Endpunkt ist die Hausanschlusssicherung. Die Am Übergabepunkt vereinbarte Einspeiseleistung für die in Ziffer 1.1 genannte Anlage in HÖhe 6,6 kVA darf nur mit Zustimmung des Netzbetreibers überschritten werden.?
(Es kann doch aber durchaus vorkommen, dass man das mal überschreitet oder? Ist es dann nicht lästig immer zu fragen, ob das i.O ist?)

... Die Messeinrichtung ist mindestens einmal jährlich durch den Einspeiser abzulesen. Die Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, selbst oder durch einen Beauftragen die Messeinrichtung abzulesen. Die Übermittlung der Messergebnisse erfolgt auf elektronischen Weg. Eine gesonderte Aufforderung zur Ablesung erfolgt nicht. Die vom Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden vom Einspeiser gemäß Preisblatt vergütet (Preisblatt= vergütung EEG). Die dort in Ziffer 2 genannten Preise (Preise für Leistungen des Netzbetreibers) ändern sich im gleichen Verhältnis, wie sich das im jeweils veröffentlichten Preisblat "Netznutzung" genannte Mess- und Abrechnungentgelt für Drehstromzähler ohne Leistungsmessung ändert. Das zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns veröffentlichte Mess- und Abrechnungsentgelt beträgt 43,10 €/Jahr zzgl. Umsatzsteuer.


Dann steht auch nichts darüber drin, dass man Rechnungen auch monatlich schicken kann. Auch steht drin, dass der Vertrag unbefristet läuft und mit einem Monat Kündigungsfrist gekündigt werden kann.

Das ist mir alles so ungewiss. Falls jemand den gesamten Vertrag sehen möchte, kann ich ihn gerne scannen. Wäre wirklich sehr sehr hilfreich! Ich danke euch schon mal!!! Leider ist der Beitrag super lang geworden Crying or Very sad

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TheK

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 29.04.2007,
Beiträge: 78
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Luna82 hat Folgendes geschrieben:
Die Am Übergabepunkt vereinbarte Einspeiseleistung für die in Ziffer 1.1 genannte Anlage in HÖhe 6,6 kVA [b]darf nur mit Zustimmung des Netzbetreibers überschritten werden.?
(Es kann doch aber durchaus vorkommen, dass man das mal überschreitet oder? Ist es dann nicht lästig immer zu fragen, ob das i.O ist?)


Wohl bestenfalls theoretisch (bin jetzt überfragt, wie das bei PV genau is). Dabei geht es einfach darum, dass der Netzbetreiber eben die ganze Einspeisetechnik auf die Nennleistung auslegt.

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