Hallo,
unser Haus liegt am Hang. Im Garten liegen Erdkollektoren.
Im Garten haben wir eine Geländeneigung von ca. 40 - 50 cm auf ca. 15 m.
Jetzt woll(t)en wir den Garten auf Terassenniveau einebenen lassen und es stellt sich heraus, dass die Kollektoren mit der Hangneigung auf 1,2 m Tiefe verlegt worden sind. Wir können kein Erdreich abtragen, weil dann nicht mehr überall die Verlegetiefe von 1,2 m eingehalten wird.
In den Prinzipzeichnungen verlaufen der Kollektoren immer waagerecht. Nun stellt sich für mich die Frage, ob so eine Verlegetechnik (Kollektoren parallel zum Gelände) zulässig bzw. normgerecht ist. Wer kann mir hier weiterhelfen?
Vielen Dank!
Axel