Hallo und grüß Gott,
Mitte 2005 haben wir mit der E.ON edis AG (Brandenburg) für unsere Photovoltaik-Anlage einen Einspeisevertrag geschlossen und dann immer quartalsweise Rechnungen gestellt - lief bislang alles reibungslos. Ende Dezember erhielten wir nun ein Schreiben von E.ON, dass ab dem 1.1.07 die "E.ON edis Netz GmbH" den Betrieb des Elektrizitätsverteilungsnetzes übernimmt und wir der Vertragsübertragung bitte zustimmen möchten. Kam uns irgendwie komisch vor, schon allein aufgrund der Rechtsform - wir haben auf das Schreiben erst einmal nicht reagiert.
Vor ein paar Tagen flatterte nun die "Erinnerung" ins Haus, verbunden mit dem kleinen Hinweis, dass sie (E.ON edis AG), sollten wir unser OK nicht bald geben, die "Vereinbarung" (sprich den Einspeisevertrag) ihrerseits kündigen würden, da der Vertrag durch die Netzübertragung ja "im Wesentlichen gegenstandslos geworden ist".
Wie seht ihr das? Geht sowas überhaupt? Dass sie sich mal eben umorganisieren, eine neue Firma gründen und dann aus rechtsgültigen Verträgen aussteigen können, wenn man den neuen Vertragspartner nicht akzeptiert?
Und: Fädeln die da grad was ein...? Schließlich lässt sich eine GmbH durch die beschränkte Haftung ja gerne "schnell mal in den Sand setzen", um aus den Verträgen wieder rauszukommen. Aber würde ihnen - rein theoretisch - so etwas überhaupt was bringen? Schließlich ist doch lt. Gesetz der regionale Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung verpflichtet (auch ohne Vertrag). Was wäre denn z.B. im Falle der Insolvenz? Hätten wir dann so lange, wie wir im Insolvenzverfahren hängen und bis sich der entspr. Nachfolger bildet (irgend jemand muss sich ja schließlich um die Netze kümmern...) einen Ertragsausfall? Oder ist das alles nur eine belanglose Formalie und wir sind wieder nur viel zu misstrauisch ...
Vielleicht hat ja jemand schon mal von einem ähnlichen Fall gehört! Freue mich über jeden Hinweis.
Viele Grüße
Con.