Achtung, sehr wichtige Nachricht zur Änderung beim KfW-Programm: „KfW-Wohnraum-Modernisierungspgm. 2003“
Bekanntlich dient das „KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003“ der zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen zur Modernisierung und Instandsetzung von bestehendem Wohnraum sowie zur Wohnumfeldverbesserung im gesamten Bundesgebiet.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts als Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Gefördert werden folgende Maßnahmen, die durch Modernisierung und Instandsetzung von bestehenden Wohngebäuden durchgeführt werden:
1.) bauliche Modernisierung zur Gebrauchswertverbesserung sowie Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung z. B. Sanitärinstallationen, Heizung
2.) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
3.) bauliche Modernisierung zum Anbau, Dachgeschoss-Ausbau und Aufstockung. Voraussetzung ist, dass die neugeschaffene Wohnfläche nicht mehr als 20 % der bisherigen Wohnfläche beträgt und dass aus der zusätzlich geschaffenen Wohnfläche keine abgeschlossenen Wohnungen geschaffen werden.
4.) bauliche Maßnahmen zur Aufwertung der nach einem Teilrückbau verbleibenden Wohngebäude.
WICHTIG:
Nur noch bis zum 31.12.2004 werden Darlehensantäge von der KfW Förderbank zu diesem Programm angenommen. Das Merkblatt zur Förderung kann auf meiner Homepage unter NEWS herunter geladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
H.A. Bauer
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