Hallo,
wir haben im vorigen Jahr im Rahmen einer Fassadensanierung (WDVS 100 mm) eine 2,95 kWp PV-Anlage als Verschattungselement und Referenzanlage an die Südwestseite unseres Hauses angebracht. Die Anlage wurde im Rahmen eines Gesamtkonzeptes angebracht, das zum Ziel hat, unser Haus Co²-Neutral zu betreiben: Wir haben neue Fenster, eine ST-Anlage (8,5 m²), eine Pelletsheizung und nun das WDVS und die Fassadenanlage. Eine Aufdachanlage können wir erst in Zukunft realisieren, da wir zunächst das Dach sanieren müssen.
Zum Problem:
Unser EVU will unsere Fassadenanlage nicht als solche anerkennen. Zunächst war man der Meinung, das 4 der 16 Module als Verschattung überflüssig seien und deshalb der Fassadenbonus dafür gekürzt werden müsse. Jetzt sind die Herren der Meinung, das es sich nicht um eine Fassadenanlage, sondern um eine an einem Gebäude angebrachte Anlage handelt, da die Anlage " nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes " sei. Zitat: `Da Ihr Gebäude bereits vor der Montage der Module über eine fertige Fassade verfügte, übernehmen die ... Module keine wesentliche, gebäudeintegrierte Funktion. Das die Anlage einen Schatten wirft, führt zu keinem anderen Ergebnis, denn aktive oder passive Verschattungselemente werden nur dann zu einem wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes, wenn das Gebäude ohne Sie nicht als fertig anzusehen wäre.´ Das heisst doch, das man an die Fassade eines schon bestehenden Gebäudes keine PV-Anlage als Fassadenanlage anbringen kann, oder? Hat sonst jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?