Hallo Moseline!
Mit Josi's Vorschlag könnte ich auch liebäugeln, der Holzrahmenbau kann wärmebrückenfrei auf das Kellergeschoss aufgesetzt werden.
Den U-Wert 0,15 W würde ich durchaus als Standard bezeichnen, ein U-Wert unter 0,12 W/m²K für den Wandbereich kann man eher als besser bezeichnen.
Da ihr einen Bungalow bauen wollt, solltet ihr großen Wert auf eine optimale Dachdämmung legen, hier sind mit einer Aufdachdämmung sehr gute Werte (U-Wert < 0,13 W/m²K) zu erzielen.
Achtet auf den notwendigen sommerlichen Dachwärmeschutz (bauliche Phasenverschiebung oder Amplitudendämpfung) und konstruktive Verschattung gegen die intensive sommerliche Einstrahlung, damit es im Sommer auch angenehm kühl bleibt.
Den Keller würde ich nicht aus dem Leistungspaket ausklammern, sondern mit dem Holzständerwerk (KVH-Konstruktion) als Gesamtleistung beim Hersteller ordern. Die energetische und bauliche Anforderung würde ich mir vertraglich als KfW 60 mit fest gelegtem Blower-Door-Wert zusichern lassen.
Lass dir Zeit bei der Entscheidung. Die Mehrwertsteuer ist bei der Leistungserbringung fällig, das wird wohl frühestens 2007 sein.
Gruß
Thomas Heufers