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Thema: Tod der Kleinwasserkraft im EEG-Referentenentwurf

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Josef Gartner

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Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
Hallo,

vielleicht hat´s der eine oder andere ja schon mitbekommen: Im neuen EEG-Referentenentwurf steht zum Thema Wasserkraft:

"Vergütung für Strom aus Wasserkraft: Auch Strom aus großen Wasserkraftanlagen über 5
MW wird jetzt bis zu einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 150 Megawatt unter
bestimmten Voraussetzungen vergütet. Die Anlagen müssen bis zum 31.12.2012 erneuert
werden. Die Erneuerung muss zu einer Erhöhung des elektrischen Arbeitsvermögens um
mind. 15 % führen und die Erneuerung den ökologischen Zustand verbessern. Vergütet wird
grundsätzlich nur der zusätzliche, durch die Erneuerung hinzu gekommene Strom.
Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen (unter 500 kW) wird an neuen Standorten nur dann
vergütet, wenn die Anlage bis zum 1.1.2006 genehmigt wurde oder die Anlage an einer
bestehenden Staustufe oder Wehranlage errichtet wird und ökologische Verbesserungen
erreicht werden. Damit werden zusätzliche Eingriffe in Flüsse und Bäche vermieden.
Erstmals wird auch für die Vergütung von Strom aus Wasserkraftanlagen eine degressive
Ausgestaltung der Vergütung eingeführt, d.h. die Vergütung sinkt um 1 % p.a. für neue
Anlagen."

Faktisch bedeutet das ein Bauverbot für Kleinwasserkraftwerke, die sich nicht bereits in der End-Genehmigungsphase befinden, denn wenn eine Behörde ohnehin nicht genehmigen will, kann ohne Probleme der Genehmigungsprozess bis 2006 hinausgezögert werden.

Nicht so wichtig ist nach meiner Meinung die Einbeziehung großer Kraftwerke ins EEG. Diese arbeiten ohnehin wirtschaftlich, sonst hätte sie ein großer Stromversorger doch gar nicht erst gebaut. Das EEG sollte nicht dazu verkommen, große Stromkonzerne zu sponsern oder zu subventionieren. Die angesprochenen 15% Leistungssteigerung sind eine Farce: Wo sollen sie denn herkommen, wenn man nicht auf Kosten der Umwelt Wassermenge oder Fallhöhe erhöht? Glaubt da jemand wirklich, daß große Kraftwerke so veraltet sind, daß man durch den Einsatz neuer Maschinen 15% gewinnen kann?? Ha, Ha, das sind vielleicht Ausnahmen! Viel wichtiger ist der weitere Ausbau der Kleinwasserkraft.

Meine weitere Meinung dazu:
http://www.gartner.iivs.de/wka/wasserkraft.html...

Anscheinend aber hat die Sportfischerei und die großen Energieversorger natürlich sowieso eine bessere Lobbie, und so konnte wohl erfolgreich mitgemischt werden.

Ich hoffe nur, daß dieser Entwurf so nicht Gesetz wird, denn dann wird´s duster um die Kleinwasserkraft.

Deshalb bitte ich den Verband, gegen diese Art Gesetz massiv vorzugehen und eine Änderung bezüglich der Kleinwasserkraft zu erwirken! Es sollte im Gegenteil die kleinste Wasserkraft, wenn notwendig auf Kosten der großen, noch besser unterstützt werden. Dazu könnte man zwischen Kleinst- und Kleinwasserkraft unterscheiden und die Vergütung für Kleinstkraftwerke bis 50 kW Ausbauleistung anheben. Natürlich für neue Kraftwerke genauso wie für bestehende. Allerhöchste Zeit!

MfG Josef Gartner

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Sven Geitmann

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Ich denke, es sollte nicht darauf hinaus laufen, dass kleine Wasserkraftwerke gegen große ausgespielt werden. Es sollten vielmehr beide Varianten in ausreichendem Maße gefördert werden. Von daher finde ich es zunächst positiv, dass im Referentenentwurf auch die große Wasserkraft berücksichtigt wird, die zuvor gänzlich von der Förderung ausgenommen war, wodurch u.a. der Wasserkraft-Anteil am produzierten Strom in der Vergangenheit deutlich abgenommen hat. Da die großen Wasserkraft-Anlagen größtenteils sehr alt sind, ist eine Erneuerung dieser Technik notwendig und wird jetzt nach diesem Entwurf gefördert.
Kleine Anlagen sollten selbstverständlich darunter nicht leiden. Eine Überarbeitung des Referentenentwurfes erscheint daher durchaus sinnvoll.

Gruß, Sven Geitmann

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Josef Gartner

Erfahrung: Gast
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» Ich denke, es sollte nicht darauf hinaus laufen, dass kleine
» Wasserkraftwerke gegen große ausgespielt werden. Es sollten vielmehr beide
» Varianten in ausreichendem Maße gefördert werden.

Meine Meinung.

Von daher finde ich es
» zunächst positiv, dass im Referentenentwurf auch die große Wasserkraft
» berücksichtigt wird, die zuvor gänzlich von der Förderung ausgenommen war,
» wodurch u.a. der Wasserkraft-Anteil am produzierten Strom in der
» Vergangenheit deutlich abgenommen hat.

Nun ja, der prozentuale Wasserkraft-Anteil am Gesamt-Energiemix hat hauptsächlich deshalb abgenommen, weil der Energiebedarf ja trotz Einsparbemühungen ständig steigt und dieser anderweitig (z. B. Kohle, Wind) befriedigt wird als durch neue Wasserkraftwerke. Es gibt nämlich lt. diversen Studien in Deutschland kaum noch rentable Standorte für Groß-Wasserkraftwerke. Weiterhin ist die Leistung der Wasserkraftwerke auch wegen wechselnden Niederschlagsmengen nicht jährlich exakt gleich (heuer wird sie mit Sicherheit niedriger sein als im Vorjahr).
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Erneuerungen bei großen Wasserkraftwerken zu unterstützen, jedoch nicht auf Kosten der Kleinen.

Da die großen Wasserkraft-Anlagen
» größtenteils sehr alt sind, ist eine Erneuerung dieser Technik notwendig
» und wird jetzt nach diesem Entwurf gefördert.

Es ist richtig, daß die Masse der großen Wasserkraftwerke alt, z. T. sehr alt ist. Es kann deshalb aber nicht der Umkehrschluß gezogen werden, daß Erneuerungen deshalb automatisch riesige Leistungspotentiale freisetzen. Die Technik bei großen Anlagen hat sich seit der vorletzten Jahrhundertwende nicht prinzipiell geändert. Gut, heutige Turbinen haben vielleicht wenn überhaupt einen um 5 % höheren Wirkungsgrad, Generatoren vielleicht um 3 %. Flachriemen zur Übersetzung existierten auch damals schon. Alle später eingeführten Riemenarten haben schlechtere Wirkungsgradeigenschaften als ein Flachriemen. 15 % Wirkungsgradsteigerungen können deshalb nach meiner Meinung nur in Ausnahmefällen erreicht werden. Und selbst wenn es so wäre, würde die Leistung eines alten Kraftwerks nicht einfach einbrechen, außer es liegt ein Defekt vor. Also kann hier die Ursache für einen Leistungsrückgang nicht liegen. Unser altes Kleinwasserkraftwerk war Baujahr 1924 und tat bis zum Jahr 2001 brav seinen Dienst, das sind schlappe 77 Jahre. Für ein großes Kraftwerk sind 100 Jahre kein Problem, natürlich müssen dabei die Turbinen mehrfach überholt und die Stahlbeton-Wasserbauten in Stand gehalten werden.

» Kleine Anlagen sollten selbstverständlich darunter nicht leiden. Eine
» Überarbeitung des Referentenentwurfes erscheint daher durchaus sinnvoll.

Das denke ich auch. Ich glaube auch, daß der Grund für den Ausschluß von Kleinwasserkraftwerken eher bei den Fischereiverbänden zu suchen ist, die sich deren Ausrottung auf die Fahnen geschrieben haben. Gegen große EVU´s kommen sie nicht an, aber gegen kleine Kraftwerksbetreiber?

Gruß, Josef Gartner

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