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- Gast
Wir erwerben gerade ein Haus in dem sich eine Heizungsanlage von 1998 befindet, die den neuesten Umweltrichtlinien
entsprechen soll. Sie arbeitet mit Heizöl. Allerdings ist auch ein Stadtgasanschluss vorhanden, der bisher nicht
genutzt wurde. Wir fragen uns, ob es sinnvoll ist den Brenner zu wechseln und auf Erdags umzustellen. Kennt jemand
Vergleichsrechnungen, Gegenüberstellungen o.ä.


- Gast
Hallo Herr Schulz,
die Heizungsanlage ist erst 6 Jahre alt und entspricht den neuesten Umweltrichtlinien? Warum sollen Sie den Wärmeträger wechseln? Aus wirtschaftlichen Gründen sehe ich z.Z. keinen Handlungsbedarf, zumal Heizöl kostenmäßig günstiger ist als Erdgas (entsprechenden Einkauf vorausgesetzt). Wenn größere Investitionen an derheizanlage anstehen, z.B. Tanksanierung, Kesseltausch, sollten Sie dann mit den aktuellen Rahmendaten eine neue Überprüfung Ihrer Wahl für Heizöl oder Gas vornehmen.
die Heizungsanlage ist erst 6 Jahre alt und entspricht den neuesten Umweltrichtlinien? Warum sollen Sie den Wärmeträger wechseln? Aus wirtschaftlichen Gründen sehe ich z.Z. keinen Handlungsbedarf, zumal Heizöl kostenmäßig günstiger ist als Erdgas (entsprechenden Einkauf vorausgesetzt). Wenn größere Investitionen an derheizanlage anstehen, z.B. Tanksanierung, Kesseltausch, sollten Sie dann mit den aktuellen Rahmendaten eine neue Überprüfung Ihrer Wahl für Heizöl oder Gas vornehmen.


- Gast
Hallo Herr Schulz,
ob der Wechsel von Heizöl auf Erdgas notwendig bzw. richtig ist, hat Herr Dege schon bestens beantwortet.
Viel wichtiger ist im konkreten Fall eines Eigentümerwechsels die Tatsache, dass es Maßnahmen gibt, die Sie gem. EnEV durchführen müssen.
Auch das häufig nach einem Besitzerwechsel vorgenommene ändern der Gebäudehülle (Dach, Fassade mit Fenster, die oberste und unterste Geschossdecke) unterliegt den strengen Vorgaben der EnEV, man darf nicht mehr so einfach „dämmen“.
Schauen Sie ggf. auf meiner Homepage unter News-Altbausanierung nach, was Sie tun sollten bzw. müssen. Bedenken Sie, dass vor Ablauf der betreffenden Sanierungsfristen noch Fördergelder beantragt werden dürfen. Meine HP: www.EnEV-Check.de
MfG
H.A. Bauer
ob der Wechsel von Heizöl auf Erdgas notwendig bzw. richtig ist, hat Herr Dege schon bestens beantwortet.
Viel wichtiger ist im konkreten Fall eines Eigentümerwechsels die Tatsache, dass es Maßnahmen gibt, die Sie gem. EnEV durchführen müssen.
Auch das häufig nach einem Besitzerwechsel vorgenommene ändern der Gebäudehülle (Dach, Fassade mit Fenster, die oberste und unterste Geschossdecke) unterliegt den strengen Vorgaben der EnEV, man darf nicht mehr so einfach „dämmen“.
Schauen Sie ggf. auf meiner Homepage unter News-Altbausanierung nach, was Sie tun sollten bzw. müssen. Bedenken Sie, dass vor Ablauf der betreffenden Sanierungsfristen noch Fördergelder beantragt werden dürfen. Meine HP: www.EnEV-Check.de
MfG
H.A. Bauer


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