Hallo Herr Weiß,
die TRF ist bestrebt, Verschleiss und Alterung an Materialien rechtzeitig zu erkennen und neue sicherheitstechnische Erkenntnisse auf bestehende Flüssigkeitsanlagen nachträglich anzuwenden. Um diese Ziele zu erreichen, sind zum Schutz der Betreiber von Flüssiganlagen in der TRF 1988 im Anhang 4 Fristen für regelmässig wiederkehrende Prüfungen festgelegt. Die TRF 1988 berücksichtigen, dass in erster Linie das Sicherheitsbewusstsein beim Betreiber ! einer Flüssigkeitsanlage liegen muss. Ausdrücklich wird deshalb eigenverantwortlich dem Betreiber die Veranlassung der Wiederholungsprüfungen übertragen.
MfG
Hartmut Lilge