Erstmal vielen Dank für das Interesse an meinem Fall.Auch im besonderen an die Kollegen die mir
Mails geschickt haben und
mit denen ich Telefoniert habe.
Ich werde über den gesamten Fall noch berichten.
Aber nun kurz zu dem Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig.
Da nicht eindeutig feststellbar war was der Kunde wollte,bzw.das was er bekommen hat war nicht das was er sich vorgestellt hat,wurde das
Urteil aus Lübeck aufgehoben und ein Vergleich angeboten.
Diesem Vergleich mußte ich notgedrungen zustimmen da man mir 1 Stunde lang mitteilte was ich als Handwerker
verkehrt gemacht habe.
Letztendlich stand meine Aussage gegen die von 3 Zeugen.
So das es ich dem kunden
sein Geld wiedergebe und er im Gegenzug mir die
Anlage.
Er hat kurz vor der Verhandlung die Anlage
tauschen lassen gegen eine Unical-Anlage mit
25 Kw. zum Preis von 14500 € .
Ich habe diesem Vergleich
zähneknirschend zugestimmt da bei mir das
Nervenkostüm nach 6 1/2 Jahren doch etwas angeschlagen war.
Kurzfassung meines "Fehler´s"
Ich hätte den Kunden bei
einem Holzkessel darauf hinweisen müssen das er "mehrmals" Holz einwerfen
muß damit es warm wird.
Nun das werden wir beim
nächsten mal in Angriff nehmen.
Was nur sehr Schade ist,
wenn ein Handwerker der
Künzel Kessel einbaut ein
Problem hat wird er von
diesem Hersteller ziemlich allein gelassen
und abgespeist.
Aber ich werde demnächst
den Fall einmal beschreiben damit vielleicht einige Kollegen nicht denselben Fehler machen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Thomas Wrütz