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- Gast
Hierzu möchte ich ein Zitat anbringen, das ich hier in den Foren zu einem anderen Beitrag gelesen habe:
"Zu Holzmann kommt der Bundeskanzler, zum Handwerker der Gerichtsvollzieher"
Gruß, Nico
"Zu Holzmann kommt der Bundeskanzler, zum Handwerker der Gerichtsvollzieher"
Gruß, Nico


- Gast
Keine Probleme erkennbar..
Der Markt ist etwas härter geworden..
Die Kunden zahlen etwas später...
Ansonsten alles ok.
Danke der Nachfrage
Ciao Richard Häusler
Der Markt ist etwas härter geworden..
Die Kunden zahlen etwas später...
Ansonsten alles ok.
Danke der Nachfrage
Ciao Richard Häusler



- Gast
Hallo Herr Clemens, natürlich gibt es Probleme im Mittelstand wie Kreditrating, Basel II, Eigenkapitaldecke der
Betriebe, Bürokratismus, für einige Betriebe das zeitaufwendige Ausfüllen der Fragebogen des statistischen Landesamt,
Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsmedizin, Betriebsverfassungsgesetz für Betriebe mit mehr als 5 Beschäftigte inkl.
Auszubildende usw. usw. Diese werden jedoch auch im Forum Management diskutiert.
Es gibt aber auch Chancen.
Es gibt aber auch Chancen.


- Gast
Seit Jahresbeginn stellt das Finanzamt wesentlich verschärfte Anforderungen an Rechnungen. Auf allen Rechnungen und
Quittungen über mehr als 100 Euro (inklusive Umsatzsteuer) muss
der Nettorechnungsbetrag
der Umsatzsteuersatz
der Umsatzsteuerbetrag
und der Bruttorechnungsbetrag
aufgeführt sein.
Rechnungen, auf denen lediglich der Bruttopreis der gelieferten Ware oder Dienstleistung sowie der Umsatzsteuerbetrag stehen, erkennt das Finanzamt jetzt nicht mehr an.
Teure Konsequenz:
Wer von seinen Lieferanten noch einfache Rechnungen akzeptiert, kann die Vorsteuer daraus nicht mehr geltend machen. Eine weitere Verschärfung gibt es ab dem 1. Juli 2002
Dann muss auf jeder Rechnung die vom Finanzamt vergebene Umsatzsteuernummer des Unternehmens stehen.
So bestimmt es das Ende November 2001 verabschiedete Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz.
Konsequenzen für Unternehmer:
Sie müssen in den nächsten Wochen neue Rechnungsformulare in Auftrag
geben, oder zumindest einen Stempel mit der Steuernummer anfertigen lassen.
Ab diesem Termin dürfen die Betriebe dann auch keine Rechnungen mehr akzeptieren, auf denen die Steuernummer des Lieferanten fehlt.
Bitte sprechen Sie hierzu auch Ihren Steuerberater an.
der Nettorechnungsbetrag
der Umsatzsteuersatz
der Umsatzsteuerbetrag
und der Bruttorechnungsbetrag
aufgeführt sein.
Rechnungen, auf denen lediglich der Bruttopreis der gelieferten Ware oder Dienstleistung sowie der Umsatzsteuerbetrag stehen, erkennt das Finanzamt jetzt nicht mehr an.
Teure Konsequenz:
Wer von seinen Lieferanten noch einfache Rechnungen akzeptiert, kann die Vorsteuer daraus nicht mehr geltend machen. Eine weitere Verschärfung gibt es ab dem 1. Juli 2002
Dann muss auf jeder Rechnung die vom Finanzamt vergebene Umsatzsteuernummer des Unternehmens stehen.
So bestimmt es das Ende November 2001 verabschiedete Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz.
Konsequenzen für Unternehmer:
Sie müssen in den nächsten Wochen neue Rechnungsformulare in Auftrag
geben, oder zumindest einen Stempel mit der Steuernummer anfertigen lassen.
Ab diesem Termin dürfen die Betriebe dann auch keine Rechnungen mehr akzeptieren, auf denen die Steuernummer des Lieferanten fehlt.
Bitte sprechen Sie hierzu auch Ihren Steuerberater an.



- Gast
Altbaumodernisierungsprogramm des Landes
Baden-Württemberg
Das Impuls-Programm Altbau ist eines von drei miteinander vernetzten Programmteilen des Altbaumodernisierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg. Weitere Teilprogramme sind der Energie-Spar-Check und das Energieeinsparprogramm Altbau. Das Impuls-Programm Altbau informiert umfassend über die Möglichkeiten eines verbesserten Wärmeschutzes und moderner Heizungsanlagen in Altbauten. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Ihren Modernesierungsmaßnahmen mit besonders zinsvergünstigten Darlehen. Sie können sich unter - www.energiesparcheck.de - oder unter - www.rkw.de/ebl-vorw.htm - informieren.
Baden-Württemberg
Das Impuls-Programm Altbau ist eines von drei miteinander vernetzten Programmteilen des Altbaumodernisierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg. Weitere Teilprogramme sind der Energie-Spar-Check und das Energieeinsparprogramm Altbau. Das Impuls-Programm Altbau informiert umfassend über die Möglichkeiten eines verbesserten Wärmeschutzes und moderner Heizungsanlagen in Altbauten. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Ihren Modernesierungsmaßnahmen mit besonders zinsvergünstigten Darlehen. Sie können sich unter - www.energiesparcheck.de - oder unter - www.rkw.de/ebl-vorw.htm - informieren.


- Gast
Es gibt seitens der EU ein Pilotprojekt, an dem sich einige europäische Länder beteiligen - nur die BRD hatte es
abgelehnt. Wie mir bekannt ist wurde dieses Thema auch seitens unserer "Oberen" Organisationen damals auch etwas
halbherzig verfolgt.
Beispiel Frankreich, dort wurde erreicht, dass für Aufträge an Bauten, die älter als zwei Jahre sind, eine niedrigere Mehrwertsteuer von 5,5 % (im Gegensatz zur üblichen Mehrwertsteuer in Frankreich von 18 %) auch auf Material in Rechnung gestellt wird. Mein Kollege aus dem Elsass berichtet mir, dass durch diese Mehrwertsteuersenkung die Aufträge im Bauhaupt- und Baunebengewerbe angezogen haben und auch die Schwarzarbeit rückläufig ist.
Warum gehen solche Entscheidungen so sang- und klanglos an den Handwerksbetrieben vorbei?
Beispiel Frankreich, dort wurde erreicht, dass für Aufträge an Bauten, die älter als zwei Jahre sind, eine niedrigere Mehrwertsteuer von 5,5 % (im Gegensatz zur üblichen Mehrwertsteuer in Frankreich von 18 %) auch auf Material in Rechnung gestellt wird. Mein Kollege aus dem Elsass berichtet mir, dass durch diese Mehrwertsteuersenkung die Aufträge im Bauhaupt- und Baunebengewerbe angezogen haben und auch die Schwarzarbeit rückläufig ist.
Warum gehen solche Entscheidungen so sang- und klanglos an den Handwerksbetrieben vorbei?


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