Ein Moloch rollt auf uns zu. Die neueste Erfindung unserer Rot-Grünen Regierung ist ein Gesetz, genannt "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" dem der Bundesrat am 22.06.2001 zugestimmt hat. In aller Stille und ohne Kommentierung unserer Verbände wird hier ein Gesetzeswerk zum 01.01.2002 in Kraft gesetzt, das uns noch allen sauer aufstoßen wird. Unsere gewerblichen Kunden, und das sind auch private Vermieter sollen an unserer Rechnungsendsumme 15% kürzen und diese Summe an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abführen. Diese Summe soll dann mit der Steuerschuld des Betriebs verrechnet werden. Die Krux an der Sache ist aber, keiner weiß wie. Die Kürzung soll über eine sogenannte Freistellungsbescheinigung der Finanzamts vermieden werden können, wie wir diese Bescheinigung erhalten sollen weiß aber weder unser Steuerberater noch unser Finanzamt. Das dumme daran ist jedoch, daß nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung für den Abzug maßgebend ist sondern der Zeitpunkt der Zahlung. Für einen Zahlungseingang per 1.1.2002 muß z.B. ein Bauträger aus einer Rechnung vom November 2001 schon die Steuer abführen da noch keine Freistellungsbescheinigung vorlag.
Wir sind momentan mit unserem Latein am Ende, vieleicht ist irgendjemand schlauer als wir und kann uns und der Baubranche weiterhelfen. Die Verbände fordern wir auf, gegen diese unsinnige überbürokratisierte Abgabe Sturm zu laufen.
Mit stattsverdrossenen Grüßen
Werner Faaß