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Forum Haustechnik: SHK sanitaerbund.de Archiv

Thema: Heizkostenabrechnung thermische Solaranlage

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ANZEIGEHeizung - Solar - Sanitär - Elektro
Heizen und Kühlen
mit Wärmepumpen


ZWS Zukunftsorientierte Wärme Systeme GmbH
Wer kann mir kurzfristig sagen wo es Infos dazu gibt.
Laut BRUNATA lässt die Heizkostenverordnung keine Umlegung der Kosten für die Warmwasseraufbereitung aus Solaranlagen zu.
- Wie kann man die Solarerträge kostenmäßig in einem Mehrfamilienhaus auf die Mieter umlegen,
- was ist erlaubt?

MfG
Michael Musil
Kopernikusstr. 8 - 56410 Montabaur
Tel.: 02602-180150 Fax 90945

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Gast
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Hallo,

meiner Meinung nach, müßen Sie bei einer Solaranlage keinerlei Kostenerfassung bewältigen. Der Arbeitspreis für die bereitsgestellte Primärenergie (Sonne)ist außer den Stromkosten für die Umwälzpumpe gleich Null. Da Sie aber den gleichen Preis für den m³-warmes-Trinkwasser abrechnen erwirtschaften Sie bei jedem solar erwärmten m³-Wasser die "nicht benutzte Primärenergie" (Gas/Öl).
Die Anschaffungskosten können Sie natürlich nicht umlegen. Die Amortisation richtet sich also nach der Effektivität der thermischen Solaranlage ! Also immer schön Pflegen damit sie viel liefert ... viel eingesparte Primärenergie ... schnellere Armortisation !

MfG Hasko Ahrendt

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Gast
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Sehr geehrter Herr Musil,

auch meines Wissens lässt die Heizkosten-
abrechnungsverordnung keine Umlegung der
Kosten für die Trinkwarmwasserbereitung
aus Solaranlagen zu.

Sie können dass Problem aber umgehen,
in dem Sie zukünftig Ihren Mietern Wärme
verkaufen. Aufgeteilt in einen Leistungs-
preis, Arbeitspreis und Servicepreis.
In diesem Fall kommen die solaren
Erträge Ihnen voll zu gute, durch dass Sie
Ihren Primärenergieeinsatz für
die zu verrechnende Nutzenergie reduzieren.

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Gast
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Liebe Solarfreunde,
das Problem der Abrechnung gibt es bei mir nicht: Meine Mieter freuen sich gemeinsam miz mir, wenn die Sonne das Wasser erwärmt.

Sonnige Grüße
Volkmar Schmeißer

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