» Habe noch vergessen. Thema Mehrwertsteuer-Erstattung. Ich würde im Jahr der
» Anschaffung zunächst eine monatliche USt-Voranmeldung abgeben, weil man
» dann direkt die MwSt für die Anschaffung im nächsten Monat wieder
» rausbekommt und am Jahresende umstellen auf Jahres-, Halbjahres- oder
» Quartalsmeldung, je nachdem, wieviel USt monatlich rauskommen durch die
» Einspeisevergütung, wird man vom Finanzamt veranlagt.
wär ja mal interessant, so eine Berechnung. Ist da die verminderte leistung infolge Toleranz berücksichtigt und die Leistungsabnahme linear auf 20% nach 20 Jahren verteilt?
Und sind die Portokosten an das Finanzamt berücksichtigt und die Arbeitszeit dafür? Und was ist mit Reinigungskosten, wenn die Scheiben verunreinigt sind? Was sind da für Zeiten angesetzt? Und ist die Einkommensteuer berücksichtigt?
Ich hatte mal einen Elektriker bei mir, der mir zeigte, daß PV nicht wirtschaftlich ist. Ist für einen Verkäufer äußerst ungewöhnlich. Aber die Rechnung konnte ich als richtig bestätigen. Auch meine private Rechnung ergab keine Wirtschaftlichkeit. Und das ohne Finanzamt. Wenn das Finanzamt eine Unwirtschaftlichkeit schon vor dem Kauf feststellt, dann wird das Ganze als Liebhaberei eingestuft und man darf die erhaltene MwST wieder zurückzahlen.
Das Risiko, insgesamt Verluste zu machen, sehe ich auch wegen der vielen Unklarheiten als recht groß an. Hinzu kommt noch, daß die Strompreise aufgrund der PV steigen und damit die Wirtschaftlichkeit schon vor den 20 Jahren im Eimer ist.
mfg
Quehl