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Forum Photovoltaik: Solarmodule, Wechselrichter, Montagesysteme

Thema: Erstattung Mehrwertsteuer bei Errichtung eine Fotovoltaikanl

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Tom

Erfahrung: Gast
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Hallo, ich plane eine 5 kw Anlage für ca. 25.000,- Euro auf das Dach meines privaten Einfamilienhauses zu installieren. Wenn ich nun die Mehrwertsteuererstattung beantrage, da ich dem Finazamt mitteile, dass ich die Anlage gewerblich nutze, muss ich dann die jähriche Erstattung der Stromeinspeisung meinem Einkommen hinzurechnen und versteueren?? Wer kennt sich hier aus und kann Tips geben? Das Finanzamt zahlt doch nicht Mehrwertsteuer (in diesem Fall ca. 3.500,- Euro) aus und verzichtet dann auf Gegenleistung - oder??? Vielen Dank vorab. Tom

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Walter

Erfahrung: Gast
,
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Selbstverständlich mußt du Umsatzsteuer zahlen. Logisch. Aber wenn du Geld aufgenommen hast, und auch so, kannst du die Anlage ja auch abschreiben. darum wirds auch net so schlimm. Du kriegst deine Vergütung ja auch + MWST


» Hallo, ich plane eine 5 kw Anlage für ca. 25.000,- Euro auf das Dach meines
» privaten Einfamilienhauses zu installieren. Wenn ich nun die
» Mehrwertsteuererstattung beantrage, da ich dem Finazamt mitteile, dass ich
» die Anlage gewerblich nutze, muss ich dann die jähriche Erstattung der
» Stromeinspeisung meinem Einkommen hinzurechnen und versteueren?? Wer kennt
» sich hier aus und kann Tips geben? Das Finanzamt zahlt doch nicht
» Mehrwertsteuer (in diesem Fall ca. 3.500,- Euro) aus und verzichtet dann
» auf Gegenleistung - oder??? Vielen Dank vorab. Tom

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Quehl

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» Selbstverständlich mußt du Umsatzsteuer zahlen. Logisch. Aber wenn du Geld
» aufgenommen hast, und auch so, kannst du die Anlage ja auch abschreiben.
» darum wirds auch net so schlimm. Du kriegst deine Vergütung ja auch +
» MWST
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» » Hallo, ich plane eine 5 kw Anlage für ca. 25.000,- Euro auf das Dach
» meines
» » privaten Einfamilienhauses zu installieren. Wenn ich nun die
» » Mehrwertsteuererstattung beantrage, da ich dem Finazamt mitteile, dass
» ich
» » die Anlage gewerblich nutze, muss ich dann die jähriche Erstattung der
» » Stromeinspeisung meinem Einkommen hinzurechnen und versteueren?? Wer
» kennt
» » sich hier aus und kann Tips geben? Das Finanzamt zahlt doch nicht
» » Mehrwertsteuer (in diesem Fall ca. 3.500,- Euro) aus und verzichtet
» dann
» » auf Gegenleistung - oder??? Vielen Dank vorab. Tom

ist mir auch unklar. Man wird doch dann sicherlich auch Einkommensteuer bezahlen müssen und das ist eine ganze Menge. Wenn die Anlage wirtschaftl. ist, dann wäre eine Entscheidung ohne Finanzamt besser. Aber die Frage ist auch, geht das überhaupt ohne Finanzamt? Also, ich steig da auch nicht durch und dann wollen die Verkäufer einem weismachen, daß das Ganze wirtschaftl. ist, aber von Steuern keine Ahnung.

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Michael

Erfahrung: Gast
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Ich habe in Excel meine Gewinnerzielungsabsicht für die nächsten 20 Jahre fertig gemacht, die ich gerne mal per Mail zukommen lassen kann. Daraus geht hervor, wenn man für die Anlage einen Kredit aufnimmt, kann man die Zinsen für diesen Kredit und die Abschreibung der Anlage sowie die Zählerkosten gegen die Einspeisevergütung rechnen. Bei mir kommt dabei in den ersten Jahren ein Verlust raus (wohl auch, weil die Anlage 90 Grad zu Süd nach Osten versetzt ist), die Rechnung kippt dann erst nach etwa 10 Jahren. Man muß nur zusehen, daß das Gesamtergebnis ein Gewinn ist, auch wenn es nur 1 € ist!

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Michael

Erfahrung: Gast
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Habe noch vergessen. Thema Mehrwertsteuer-Erstattung. Ich würde im Jahr der Anschaffung zunächst eine monatliche USt-Voranmeldung abgeben, weil man dann direkt die MwSt für die Anschaffung im nächsten Monat wieder rausbekommt und am Jahresende umstellen auf Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsmeldung, je nachdem, wieviel USt monatlich rauskommen durch die Einspeisevergütung, wird man vom Finanzamt veranlagt.

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Quehl

Erfahrung: Gast
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» Habe noch vergessen. Thema Mehrwertsteuer-Erstattung. Ich würde im Jahr der
» Anschaffung zunächst eine monatliche USt-Voranmeldung abgeben, weil man
» dann direkt die MwSt für die Anschaffung im nächsten Monat wieder
» rausbekommt und am Jahresende umstellen auf Jahres-, Halbjahres- oder
» Quartalsmeldung, je nachdem, wieviel USt monatlich rauskommen durch die
» Einspeisevergütung, wird man vom Finanzamt veranlagt.

wär ja mal interessant, so eine Berechnung. Ist da die verminderte leistung infolge Toleranz berücksichtigt und die Leistungsabnahme linear auf 20% nach 20 Jahren verteilt?
Und sind die Portokosten an das Finanzamt berücksichtigt und die Arbeitszeit dafür? Und was ist mit Reinigungskosten, wenn die Scheiben verunreinigt sind? Was sind da für Zeiten angesetzt? Und ist die Einkommensteuer berücksichtigt?
Ich hatte mal einen Elektriker bei mir, der mir zeigte, daß PV nicht wirtschaftlich ist. Ist für einen Verkäufer äußerst ungewöhnlich. Aber die Rechnung konnte ich als richtig bestätigen. Auch meine private Rechnung ergab keine Wirtschaftlichkeit. Und das ohne Finanzamt. Wenn das Finanzamt eine Unwirtschaftlichkeit schon vor dem Kauf feststellt, dann wird das Ganze als Liebhaberei eingestuft und man darf die erhaltene MwST wieder zurückzahlen.
Das Risiko, insgesamt Verluste zu machen, sehe ich auch wegen der vielen Unklarheiten als recht groß an. Hinzu kommt noch, daß die Strompreise aufgrund der PV steigen und damit die Wirtschaftlichkeit schon vor den 20 Jahren im Eimer ist.

mfg
Quehl

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