Siehe ABVWasserV §12 Absatz 2:
..... Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch ein Wasserversorgungsunternehmen oder ein in das Installaterverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. ....
Dies ist ein Gesetz und auch die Grundlage jeder AGB eines Versorgungsunternehmens.
Frage an Herrn Kleinhenz:
Wo steht z.B. in der DIN 1988 was davon das wenn ein Rohrtrenner EA1 eingebaut wird, dahinter gemacht werden kann was man will. Die Lizenz zum Unfug machen ?
Was man also selber macht sollte man sehr gut überdenken. Ich könnte auch selbst meine Bremsbeläge tauschen, lass es aber auch lieber.
Francois