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Forum Haustechnik: SHK sanitaerbund.de Archiv

Thema: Was darf man selber machen?

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Gast

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Moin moin!

In unserem Haus haben sich einige (selten benutzte, z.B. im Gäste-WC) Wasserleitungen durch Kalkablagerungen im Querschnitt verengt.

Das Austauschen der Rohrleitungen wäre für mich technisch/handwerklich kein Problem, aber ich habe irgendwo mal gelesen, daß bestimmte Arbeiten (wegen der Trinkwasserverordnung?) nur von autorisierten Sanitärbetrieben durchgeführt werden dürfen.
Welche Arbeiten sind das konkret und was darf man an seiner Hausinstallation selber machen?

Besten Dank im voraus.

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Gast

Erfahrung: Gast
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Grundsätzlich gehört die Hausinstallation ab der Wasseruhr dem Hausbesitzer. Was dieser damit anfängt ist seine Sache - aber er muß folgendes beachten - wenn die Installation nicht fachgerecht durchgeführt wurde, oder Geräte verwendet werden, welche die Wasserqualität beeinträchtigen könnten, muß ein sog. Rohrtrenner als Rückflußverhinderer eingebaut sein, der im Falle eines Unterdrucks im öffentlichen Netz, den Rückfluß aus der Hausinstallation verhindert. Bei gewerblicher Nutzung der Immobilie wird in jedem Fall die Trinkwasserverordnung greifen, welche bestimmte Höchstmengen an Schadstoffen kennt, die bei einer fehlerhaften Installation überschritten werden können. Die versicherungsrechtlichen Fragen, sowie Schadenersatz durch Wasserschäden bei fehlerhafter Eigenleistung könnte ein weiteres Thema sein. Falls nicht fundiertes Wissen vorhanden ist, sollte in jedem Fall ein Installationsbetrieb beauftragt werden.

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Gast

Erfahrung: Gast
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Hallo und guten Tag,
an alle Heizungsanlagenbetreiber und Sanitäranlagenbetreiber:
Auf unserer Homepage finden Sie unter
der Rubrik "Heizungsdoktor" viele
Tipps wie Sie sich im Falle eines
Falles selber helfen können.
Mit einfachen Mittel können Sie sich viel Geld sparen.
Schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Besten Gruß von
Häusler - Heizung - Sanitär - München

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Gast

Erfahrung: Gast
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Siehe ABVWasserV §12 Absatz 2:
..... Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch ein Wasserversorgungsunternehmen oder ein in das Installaterverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. ....
Dies ist ein Gesetz und auch die Grundlage jeder AGB eines Versorgungsunternehmens.
Frage an Herrn Kleinhenz:
Wo steht z.B. in der DIN 1988 was davon das wenn ein Rohrtrenner EA1 eingebaut wird, dahinter gemacht werden kann was man will. Die Lizenz zum Unfug machen ?
Was man also selber macht sollte man sehr gut überdenken. Ich könnte auch selbst meine Bremsbeläge tauschen, lass es aber auch lieber.

Francois

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