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Forum Haustechnik: SHK sanitaerbund.de Archiv

Thema: Arbeitskraft (geringfügige Beschäftigung?)

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Gast

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Hallo! Unser Unternehmen (GbR, zwei Gesellschafter) läuft seit der Gründung vor zwei Jahren ziemlich gut. Tatsache ist, daß viel von unseren Vorstellungen und unserem kreativen Potential bisher nicht umgesetzt werden konnte, da wir mit den organisatorischen Arbeiten kaum nach kamen. Seit geraumer Zeit überlegen wir deshalb, eine Arbeitskraft einzustellen. nun suchen wir nach Informationen, was es zu bedenken gilt, wie man Kosten vorher abschätzt und welche Form der Anstellung die günstigste ist. Insbesondere interessiert uns die sogenannte "geringfügie Beschäftigung". Auch aus räumlichen Gründen erwägen wir, eine Heimarbeitsstelle einzurichten. Welche Erfahrungen gibt es da? Schon jetzt vielen Dank für jede Information, M. Plass

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Guten Tag Herr Plass,

ein 1. Tip: Denken Sie evtl. darüber nach eine(n) freie(n) Mitarbeiter(in) einzustellen. Diese Arbeitskraft können Sie stundenweise abrufen und bezahlen. Gerade als Heimarbeitsplatz ist dies geeignet.
Allerdings sind unbedingt bestimmte Formalien zu beachten, damit aus dem freien Mitarbeiterverhältnis kein Arbeitnehmerverhältnis wird.
Buchtip: Heidelberger Musterverträge Nr. 93 "Freie Mitarbeit" Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg.

Viel Erfolg!

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Gast

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Noch eine Ergänzung:
Da sich in Bezug auf "Heimarbeitsstellen" diverse rechtliche Schwierigkeiten ergeben und durch die erneut geänderte Rechtslage wieder neue Regelungen zu beachten sind, sollten Sie unbedingt vor der weiteren Planung konkreten Rat bezogen auf Ihre spezifische Situation einholen.

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Gast

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erhalten Sie über die Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ( http://www.bma.bund.de)....
Dort gibt es einen ( kostenlosen Broschürenservice mit Broschüren zu 630 DM Jobs, Arbeitsförderung, Scheinselbständigkeit, Telearbeitsplätze usw..
Auch vom Arbeitsamt werden Einstellungen gefördert! Vielleicht nehmen Sie doch eine Vollzeitarbeitskraft, als Teleworker z.B. eine junge Mutter, die so Ihr Kind versorgen kann und trotzdem aus einer Langzeitarbeits- losigkeit heraus kommt. Für Ihr "Büro" zahlen Sie Miete und stellen eine PC mit Telefon zur Verfügung. Das spart Ihnen einen neuen Arbeitsplatz im Büro einzurichten und vom Arbeitsamt bekommen Sie 50% Lohnkostenzuschuß! Die Kosten für die Miete sind Geschäftskosten, die Sie voll absetzen können. Somit erhalten Sie eine Vollzeitkraft für die Dauer von einem Jahr für die Kosten eines Halbtagsarbeitsplatzes, da Geschäftsräume teurer sind als Privaträume dürfte dieser Arbeitsplatz nicht viel teurer sein als eine 630 Mark Job ( wenn man Rauminvestitionen bzw - Nutzung einberechnet!Übrigens gibt es auch für diese Investitionen ( Telearbeitsplatz) Zuschuss - möglichkeiten vom Arbeitsamt ( bis zu 50%!).
Also keine Kredite, sondern echtes Eigenkapital, das nicht zurückgezahlt werden muß!

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